Liebe Leserinnen und Leser,
alles Neue macht bekanntlich der Mai – entsprechend gab es in den vergangenen Wochen auch einige Neuigkeiten rund um das Thema Alternative Investments, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.
Unter anderem hat die EU-Kommission ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems veröffentlicht. Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.
Eine Zusammenstellung aktueller Entwicklungen finden Sie in dieser Ausgabe.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Die BaFin hat am 04.05.2018 ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.
Zweck des Rundschreibens ist es insbesondere, für Kapitalverwaltungsgesellschaften die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement zu beschreiben und damit einen einheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen. Das Rundschreiben dient zudem dazu, die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden umzusetzen.
Für das Beschwerdemanagement in Wertpapierdienstleistungsunternehmen finden sich entsprechende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürzlich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp).
Das Rundschreiben kann hier eingesehen werden.
Im Februar 2018 hat die BaFin den Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) und Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen zur Konsultation veröffentlicht. Nach Ablauf der Konsultationsfrist hat die BaFin die eingegangenen und zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen von DK, BVI und Verband unabhängiger Vermögensverwalter veröffentlicht.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite der BaFin unter diesem Link.
Ende März 2018 hat die ESMA die deutsche Fassung ihrer Leitlinien für Stresstest-Szenarien für Geldmarktfonds herausgegeben. Diese geben gemeinsame Referenzparameter für die Szenarien vor, die den nach Artikel 28 Geldmarktverordnung durchzuführenden Stresstests zugrunde liegen. Zweck der Leitlinien ist es, eine gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.
Am 07.05.2018 hat die BaFin erklärt, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA herausgegebenen Leitlinien zur Durchführung von Stresstest-Szenarien in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird.
Die ESMA wird die Leitlinien unter Berücksichtigung der jüngsten Marktentwicklungen mindestens einmal jährlich aktualisieren.
Die Erklärung kann hier eingesehen werden.
Die EU-Kommission hat ein Paket von Gesetzgebungsvorschläge zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems veröffentlicht. Das Paket umfasst Regelungen für die Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten, Transparenzvorgaben für Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter sowie eine Einbindung von Nachhaltigkeitswünschen der Kunden in den Geeignetheitstest von Anlage und Versicherungsberatern und Vermögensverwaltern.
Im Einzelnen umfasst das Paket folgende Gesetzesentwürfe:
Alle Detailinformationen zum „legislative proposal on sustainable finance“ der Kommission finden Sie unter diesem Link.
EIOPA hat am 18.05.2018 eine Stellungnahme veröffentlicht zu den aufsichtsrechtlichen Auswirkungen auf die Solvenzposition von Versicherungsunternehmen, wenn Großbritannien durch das Ausscheiden aus der Europäischen Union zum Drittland wird.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Webseite der EIOPA unter diesem Link.
Das Financial Stability Board stellt „Recommendations for consistent national reporting of data on the use of compensation tools to address misconduct risk“ zur Konsultation. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zur Vergütung kann wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die Effektivität von Vergütungsprogrammen und möglichen Schwachstellen dieser Systeme liefern. Die Empfehlungen sollen nationale Aufsichtsbehörden aller Finanzsektoren dabei unterstützen, diese Daten auszuwerten und die Effektivität der Vergütungsinstrumente zu überwachen, positive Mechanismen zu unterstützen und Fehlverhaltensanreize zu adressieren.
Alle relevanten Details zur Konsultation finden Sie auf der Webseite des FSB unter diesem Link.
Das vom BVI in Kooperation mit dem europäischen Fondsverband EFAMA und weiteren nationalen Fondsverbänden (z. B. Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich) entwickelte EU-Fondsdatenblatt (Tripartite Template – TPT) dient dem Datenaustausch zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen über die Zusammensetzung der Portfolios von Investmentvermögen. Das Fondsdatenblatt bietet für die Übermittlung der Daten eine einheitliche standardisierte Basis. Versicherer benötigen diese Informationen ihrer indirekt gehaltenen Vermögenswerte für die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen.
Das EU-Fondsdatenblatt steht dem Markt aktuell in der Version 4.0 zur Verfügung. Die Version 4.0 enthält wichtige, von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu beachtende Neuregelungen.
Die Veröffentlichung zu den Informationen kann hier eingesehen werden.
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