Suche
Contact
30.05.2018 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal | Ausgabe 05/2018

Liebe Leserinnen und Leser,

alles Neue macht bekanntlich der Mai – entsprechend gab es in den vergangenen Wochen auch einige Neuigkeiten rund um das Thema Alternative Investments, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.

Unter anderem hat die EU-Kommission ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems veröffentlicht. Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung aktueller Entwicklungen finden Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben

Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke

BaFin

Rundschreiben 06/2018 (BA und WA): Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement

Die BaFin hat am 04.05.2018 ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.

Zweck des Rundschreibens ist es insbesondere, für Kapitalverwaltungsgesellschaften die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement zu beschreiben und damit einen einheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen. Das Rundschreiben dient zudem dazu, die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden umzusetzen.

Für das Beschwerdemanagement in Wertpapierdienstleistungsunternehmen finden sich entsprechende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürzlich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp).

Das Rundschreiben kann hier eingesehen werden.

BaFin

Veröffentlichung eingegangener Stellungnahmen zur Konsultation 3/2018 – Novellierung der Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentfonds

Im Februar 2018 hat die BaFin den Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) und Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen zur Konsultation veröffentlicht. Nach Ablauf der Konsultationsfrist hat die BaFin die eingegangenen und zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen von DK, BVI und Verband unabhängiger Vermögensverwalter veröffentlicht.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite der BaFin unter diesem Link.

BaFin

Anwendung der ESMA-Leitlinien zu Geldmarktfonds

Ende März 2018 hat die ESMA die deutsche Fassung ihrer Leitlinien für Stresstest-Szenarien für Geldmarktfonds herausgegeben. Diese geben gemeinsame Referenzparameter für die Szenarien vor, die den nach Artikel 28 Geldmarktverordnung durchzuführenden Stresstests zugrunde liegen. Zweck der Leitlinien ist es, eine gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.

Am 07.05.2018 hat die BaFin erklärt, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA herausgegebenen Leitlinien zur Durchführung von Stresstest-Szenarien in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird.

Die ESMA wird die Leitlinien unter Berücksichtigung der jüngsten Marktentwicklungen mindestens einmal jährlich aktualisieren.

Die Erklärung kann hier eingesehen werden.

EU-Kommission

Paket von Gesetzgebungsvorschlägen zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems

Die EU-Kommission hat ein Paket von Gesetzgebungsvorschläge zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems veröffentlicht. Das Paket umfasst Regelungen für die Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten, Transparenzvorgaben für Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter sowie eine Einbindung von Nachhaltigkeitswünschen der Kunden in den Geeignetheitstest von Anlage und Versicherungsberatern und Vermögensverwaltern.

Im Einzelnen umfasst das Paket folgende Gesetzesentwürfe:

  • Verordnung zur Etablierung eines Regelwerks zur Förderung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-VO)
  • Transparenzverordnung
  • Level 2 Texte der MiFID II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD
  • Benchmarkverordnung

Alle Detailinformationen zum „legislative proposal on sustainable finance“ der Kommission finden Sie unter diesem Link.

EIOPA

Stellungnahme zu „solvency position of insurance and reinsurance undertakings in light of the withdrawal of the United Kingdom from the European Union“

EIOPA hat am 18.05.2018 eine Stellungnahme veröffentlicht zu den aufsichtsrechtlichen Auswirkungen auf die Solvenzposition von Versicherungsunternehmen, wenn Großbritannien durch das Ausscheiden aus der Europäischen Union zum Drittland wird.

Die Stellungnahme finden Sie auf der Webseite der EIOPA unter diesem Link.

FSB

Konsultation zu Empfehlungen für die Berichterstattung von Vergütungsinformationen im Hinblick auf ein Fehlverhaltensrisiko

Das Financial Stability Board stellt „Recommendations for consistent national reporting of data on the use of compensation tools to address misconduct risk“ zur Konsultation. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zur Vergütung kann wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die Effektivität von Vergütungsprogrammen und möglichen Schwachstellen dieser Systeme liefern. Die Empfehlungen sollen nationale Aufsichtsbehörden aller Finanzsektoren dabei unterstützen, diese Daten auszuwerten und die Effektivität der Vergütungsinstrumente zu überwachen, positive Mechanismen zu unterstützen und Fehlverhaltensanreize zu adressieren.

Alle relevanten Details zur Konsultation finden Sie auf der Webseite des FSB unter diesem Link.

BVI und GDV

Veröffentlichung von Informationen zum EU-Fondsdatenblatt und zu der Zusammensetzung der Portfolios von Investmentvermögen

Das vom BVI in Kooperation mit dem europäischen Fondsverband EFAMA und weiteren nationalen Fondsverbänden (z. B. Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich) entwickelte EU-Fondsdatenblatt (Tripartite Template – TPT) dient dem Datenaustausch zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen über die Zusammensetzung der Portfolios von Investmentvermögen. Das Fondsdatenblatt bietet für die Übermittlung der Daten eine einheitliche standardisierte Basis. Versicherer benötigen diese Informationen ihrer indirekt gehaltenen Vermögenswerte für die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Das EU-Fondsdatenblatt steht dem Markt aktuell in der Version 4.0 zur Verfügung. Die Version 4.0 enthält wichtige, von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu beachtende Neuregelungen.

Die Veröffentlichung zu den Informationen kann hier eingesehen werden.

Explore #more

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

25.04.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau: Mit Tempo den Investitionsstau überwinden

Geld allein wird nicht reichen, die Investitionsziele umzusetzen. Die Verwaltung muss interne Strukturen schaffen, die ein schnelles Handeln ermöglichen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter…

23.04.2025 | KPMG Law Insights

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Koalitionsvertrag 2025

Der Klimaschutz hat es im Koalitionsvertrag zu einer Bedeutung geschafft, mit der nicht zu rechnen war. Im Wahlkampf hatte er keine nennenswerte Rolle gespielt. Auch…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für den Finanzsektor

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD hat auch Auswirkungen auf den Finanzsektor. Hier ein Überblick. Die Erhöhung des Energieangebots Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot vergrößern…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Die entsprechende Richtlinie (EU) 2024/1226 war im…

16.04.2025 | KPMG Law Insights

Was die neuen Digitalisierungspläne im Koalitionsvertrag bedeuten

Der Koalitionsvertrag zeigt, wie die künftige Regierung Deutschlands digitale Zukunft gestalten will. Was bedeuten die Pläne konkret für Unternehmen? Hier die wichtigsten Auswirkungen: Digitale Souveränität:…

14.04.2025 | KPMG Law Insights

So will die neue Koalition Investitionen in die Infrastruktur beschleunigen

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD markiert einen grundlegenden Neubeginn in der deutschen Infrastrukturpolitik. Angesichts eines erheblichen Investitionsstaus setzen die Koalitionspartner auf ein umfassendes Maßnahmenpaket,…

14.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag 2025 und NKWS: Booster fürs Umwelt- und Planungsrecht?

Im aktuellen Koalitionsvertrag wird das Umwelt- und Planungsrecht übergreifend an verschiedenen Stellen im Koalitionsvertrag genannt und verdeutlicht dessen großen Stellenwert. In der Vereinbarung erfolgt aber…

14.04.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Athagoras Holding GmbH beim Erwerb der MIGx AG

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Athagoras Holding GmbH, eine Plattform des Münchener PE Hauses Greenpeak Partners, beim Erwerb der schweizerischen Gesellschaft…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll