Suche
Contact
30.05.2018 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal | Ausgabe 05/2018

Liebe Leserinnen und Leser,

alles Neue macht bekanntlich der Mai – entsprechend gab es in den vergangenen Wochen auch einige Neuigkeiten rund um das Thema Alternative Investments, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.

Unter anderem hat die EU-Kommission ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems veröffentlicht. Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung aktueller Entwicklungen finden Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben

Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke

BaFin

Rundschreiben 06/2018 (BA und WA): Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement

Die BaFin hat am 04.05.2018 ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.

Zweck des Rundschreibens ist es insbesondere, für Kapitalverwaltungsgesellschaften die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement zu beschreiben und damit einen einheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen. Das Rundschreiben dient zudem dazu, die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden umzusetzen.

Für das Beschwerdemanagement in Wertpapierdienstleistungsunternehmen finden sich entsprechende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürzlich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp).

Das Rundschreiben kann hier eingesehen werden.

BaFin

Veröffentlichung eingegangener Stellungnahmen zur Konsultation 3/2018 – Novellierung der Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentfonds

Im Februar 2018 hat die BaFin den Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) und Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen zur Konsultation veröffentlicht. Nach Ablauf der Konsultationsfrist hat die BaFin die eingegangenen und zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen von DK, BVI und Verband unabhängiger Vermögensverwalter veröffentlicht.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite der BaFin unter diesem Link.

BaFin

Anwendung der ESMA-Leitlinien zu Geldmarktfonds

Ende März 2018 hat die ESMA die deutsche Fassung ihrer Leitlinien für Stresstest-Szenarien für Geldmarktfonds herausgegeben. Diese geben gemeinsame Referenzparameter für die Szenarien vor, die den nach Artikel 28 Geldmarktverordnung durchzuführenden Stresstests zugrunde liegen. Zweck der Leitlinien ist es, eine gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.

Am 07.05.2018 hat die BaFin erklärt, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA herausgegebenen Leitlinien zur Durchführung von Stresstest-Szenarien in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird.

Die ESMA wird die Leitlinien unter Berücksichtigung der jüngsten Marktentwicklungen mindestens einmal jährlich aktualisieren.

Die Erklärung kann hier eingesehen werden.

EU-Kommission

Paket von Gesetzgebungsvorschlägen zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems

Die EU-Kommission hat ein Paket von Gesetzgebungsvorschläge zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems veröffentlicht. Das Paket umfasst Regelungen für die Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten, Transparenzvorgaben für Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter sowie eine Einbindung von Nachhaltigkeitswünschen der Kunden in den Geeignetheitstest von Anlage und Versicherungsberatern und Vermögensverwaltern.

Im Einzelnen umfasst das Paket folgende Gesetzesentwürfe:

  • Verordnung zur Etablierung eines Regelwerks zur Förderung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-VO)
  • Transparenzverordnung
  • Level 2 Texte der MiFID II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD
  • Benchmarkverordnung

Alle Detailinformationen zum „legislative proposal on sustainable finance“ der Kommission finden Sie unter diesem Link.

EIOPA

Stellungnahme zu „solvency position of insurance and reinsurance undertakings in light of the withdrawal of the United Kingdom from the European Union“

EIOPA hat am 18.05.2018 eine Stellungnahme veröffentlicht zu den aufsichtsrechtlichen Auswirkungen auf die Solvenzposition von Versicherungsunternehmen, wenn Großbritannien durch das Ausscheiden aus der Europäischen Union zum Drittland wird.

Die Stellungnahme finden Sie auf der Webseite der EIOPA unter diesem Link.

FSB

Konsultation zu Empfehlungen für die Berichterstattung von Vergütungsinformationen im Hinblick auf ein Fehlverhaltensrisiko

Das Financial Stability Board stellt „Recommendations for consistent national reporting of data on the use of compensation tools to address misconduct risk“ zur Konsultation. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zur Vergütung kann wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die Effektivität von Vergütungsprogrammen und möglichen Schwachstellen dieser Systeme liefern. Die Empfehlungen sollen nationale Aufsichtsbehörden aller Finanzsektoren dabei unterstützen, diese Daten auszuwerten und die Effektivität der Vergütungsinstrumente zu überwachen, positive Mechanismen zu unterstützen und Fehlverhaltensanreize zu adressieren.

Alle relevanten Details zur Konsultation finden Sie auf der Webseite des FSB unter diesem Link.

BVI und GDV

Veröffentlichung von Informationen zum EU-Fondsdatenblatt und zu der Zusammensetzung der Portfolios von Investmentvermögen

Das vom BVI in Kooperation mit dem europäischen Fondsverband EFAMA und weiteren nationalen Fondsverbänden (z. B. Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich) entwickelte EU-Fondsdatenblatt (Tripartite Template – TPT) dient dem Datenaustausch zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen über die Zusammensetzung der Portfolios von Investmentvermögen. Das Fondsdatenblatt bietet für die Übermittlung der Daten eine einheitliche standardisierte Basis. Versicherer benötigen diese Informationen ihrer indirekt gehaltenen Vermögenswerte für die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Das EU-Fondsdatenblatt steht dem Markt aktuell in der Version 4.0 zur Verfügung. Die Version 4.0 enthält wichtige, von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu beachtende Neuregelungen.

Die Veröffentlichung zu den Informationen kann hier eingesehen werden.

Explore #more

22.03.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung – BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 21/22 Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Diese Entscheidung…

17.03.2023 | KPMG Law Insights

MiCAR – Was die neue EU-Verordnung für Krypto-Dienstleister und Emittenten bedeutet

In Kürze tritt eine EU-Verordnung in Kraft, mit der Kryptowerte europaweit einheitlich geregelt werden. Sie enthält signifikante neue Verpflichtungen für Emittenten und Krypto-Dienstleister. Gleichzeitig bietet…

16.03.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Datenschutz nach Schrems II – Unternehmen im Handlungsdruck

Im Jahr 2013 legte ein 25-jähriger Österreicher vor einem irischen Gericht Klage gegen einen führenden Social Media-Anbieter ein. Der Vorwurf: Die Plattform habe seine Daten…

15.03.2023 | KPMG Law Insights

Der überarbeitete Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation von 2022

Der überarbeitete Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation von 2022 Am 19. Oktober 2022 ist der überarbeitete Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation in Kraft…

13.03.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Matrix-Organisationen – Chancen und Risiken der Unternehmenstransformation

Plötzlich ist möglich, was noch vor ein paar Jahren undenkbar schien: Mitarbeitende kommen nicht mehr zur Arbeit in die Unternehmenszentrale, sondern die Einstellung erfolgt dort,…

09.03.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law berät XPRESS Ventures bei Finanzierungsrunde

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die XPRESS Ventures Beteiligungs GmbH bei einer Finanzierungsrunde mit einer Pre-Seed-Finanzierung für das RetailTech-Start-up HomeRide beraten. HomeRide…

07.03.2023 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Marcello Toscani

KPMG Law hat sich zum 1. März 2023 mit Marcello Toscani als Senior Manager am Standort Düsseldorf verstärkt. Herr Toscani kommt von der Peek &…

06.03.2023 | KPMG Law Insights

Urteil zur Entgeltgleichheit – das Ende der Gehaltsverhandlung?

Urteil zur Entgeltgleichheit – das Ende der Gehaltsverhandlung? Zahlt der Arbeitgeber einer Frau ein geringeres Gehalt als einem vergleichbaren männlichen Kollegen, kann er sich nicht…

01.03.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten heptus, Muttergesellschaft der Syserso Networks und Portfoliogesellschaft von Chequers Capital, beim Erwerb der SHD

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die heptus 391. GmbH (heptus), die die Muttergesellschaft der Syserso Networks…

28.02.2023 | KPMG Law Insights

EU verabschiedet zehntes Sanktionspaket gegen Russland

Im Hinblick auf die nun seit etwa einem Jahr anhaltenden Kampfhandlungen in der Ukraine hat die EU das mittlerweile zehnte Sanktionspaket gegen Russland erlassen. Dieses…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

tel: +49 69 951195-075
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll