Suche
Contact
31.01.2018 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal | Ausgabe 01/2018

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie im Neuen Jahr mit unserem aktuellen Newsletter. Es hat sich in diesem Monat wieder einiges getan, das wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.

Unter anderem hat die BaFin die „Auslegungsentscheidung zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft“ veröffentlicht.

Aktuelle Entwicklungen gibt es auch im Zusammenhang mit der neuen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2); eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
mit besten Grüßen und Wünschen für das noch junge 2018!

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

BaFin

Veröffentlichung Auslegungsentscheidung zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft

Die BaFin hat am 21.12.2017 eine „Auslegungsentscheidung zu den Tätigkeiten einer KVG und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft“ veröffentlicht. Die BaFin legt damit dar, inwieweit eine extern verwaltete AIF-Investmentgesellschaft weiterhin uneingeschränkt Rechte und Pflichten im Rechtsverkehr eingehen darf, wenn sie sich für eine externe Verwaltung entschieden und eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit ihrer Verwaltung beauftragt hat.

Demnach geht mit der Übertragung der kollektiven Vermögensverwaltung auf die externe KVG die aufsichtsrechtliche Verantwortung, die AIF-Investmentgesellschaft gemäß den Bestimmungen des KAGB zu verwalten, auf die externe KVG über. Die AIF-Investmentgesellschaft verliert das Recht, sich selbst zu verwalten. Dieses Recht erlangt sie erst wieder, wenn sie den Verwaltungsvertrag mit der externen KVG kündigt und sich als interne KVG bei der BaFin zulassen oder registrieren lässt. Möchte somit die AIF-Investmentgesellschaft Aufgaben der kollektiven Vermögensverwaltung weiterhin in eigener Regie wahrnehmen, kommt nur eine interne Verwaltung der AIF-Investmentgesellschaft in Betracht; eine externe Verwaltung scheidet aus.

Die Entscheidung kann hier eingesehen werden.

BaFin

Veröffentlichung von Merkblatt zum Vertrieb gemäß § 329 KAGB

Die BaFin hat am 18.1.2018 ein neues Merkblatt zum Vertrieb von Investmentvermögen nach § 329 KAGB veröffentlicht.

Das Merkblatt betrifft das Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder KVG verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer KVG verwaltet wird. Ferner wird das Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger in Deutschland gemäß § 329 KAGB erläutert.

Das Merkblatt kann hier eingesehen werden.

EBA

Veröffentlichung einer Stellungnahme zur Überleitung auf die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1 auf PSD2)

Die EBA hat am 19.12.2017 eine Stellungnahme an die zuständigen Behörden zum Übergang von der bisherigen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1) zur überarbeiteten Richtlinie (PSD2) veröffentlicht, die ab dem 13.1.2018 gilt.

Marktteilnehmer und zuständige Behörden stehen beim Übergang von PSD1 zu PSD2 vor einer Reihe von Problemen und Herausforderungen. Die Stellungnahme betrifft Fragen, die von Marktteilnehmern und zuständigen Behörden gestellt wurden, u.a. in Bezug auf die im PSD2 vorgesehene Übergangszeit.

Die Veröffentlichung kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

EU-Kommission

Informationen der EU-Kommission zur überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) anlässlich deren Inkrafttretens

Anlässlich des Inkrafttretens der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 hat die EU-Kommission am 12.01.2018 u.a. folgende Unterlagen im Internet zur Verfügung gestellt:

  • Informationen zur PSD2
  • Häufig gestellte Fragen zur PSD2
  • Häufig gestellte Fragen zu den RTS

Ziele der PSD2 sind:

  • Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;
  • Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Erhalts des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;
  • Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten;

Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts („ohne Fragen“) für Lastschriften in Euro.

Die Stellungnahme kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

Deutsche Kreditwirtschaft (DK)

Stellungnahme zu signifikantem Risikotransfer bei Verbriefungen

Die EBA hat im Rahmen der neuen Verbriefungsregulierung eine Konsultation zu signifikantem Risikotransfer veröffentlicht. Darin geht es vornehmlich um die Berechnungsmethoden zur Feststellung, ob ein signifikanter Risikotransfer vorliegt. Dieser ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Risikogewichtung aus der Verbriefungsregulierung. Der DK hat am 19.12.2017 hierzu eine Stellungnahme vorgelegt.

Die Stellungnahme kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

Europäisches Parlament und Europäischer Rat

Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen im EU-Amtsblatt

Am 28.12.2017 wurde im EU-Amtsblatt Nr. L 347/35 die Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 bekannt gemacht.

Die Verordnung kann hier eingesehen werden.

GDV

Stellungnahme zum ESA-Review

Der GDV hat am 10.01.2018 zu Reformvorschlägen der EU-Kommission für die künftige europäische Finanzaufsicht Stellung genommen.

Die Vorschläge der EU-Kommission liegen zur Zeit beim Rat der EU sowie dem EU-Parlament. Beide Institutionen wollen ihre Positionsabstimmung voraussichtlich noch innerhalb der bulgarischen Ratspräsidentschaft bis zum 30.6.2018 abschließen. Vor diesem Hintergrund geht der GDV davon aus, dass die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament (Trilog) im Herbst 2018 beziehungsweise im Laufe der österreichischen Ratspräsidentschaft beginnen. Die Reform könnte dann im Jahr 2019 umgesetzt werden.

Die Stellungnahme kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

BaFin

Hinweise zum Versicherungsvertrieb

Die BaFin hat am 15.01.2018 den Entwurf eines Rundschreibens „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ zur öffentlichen Konsultation auf ihrer Internetseite eingestellt.

Das Rundschreiben soll das bisher geltende Rundschreiben 10/2014 (VA) ablösen und dient im Wesentlichen der Umsetzung der neuen, überwiegend ab dem 23.02.2018 geltenden Vorschriften des VAG zu vertriebsbezogenen Aspekten in der Aufsichtspraxis.

Um eine fristgemäße Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.01.2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) in das deutsche Recht zum 23.02.2018 zu gewährleisten, wurde am 28.07.2017 das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.01.2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze“ veröffentlicht.

Das Rundschreiben kann hier eingesehen werden.

Explore #more

02.12.2025 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine „bürokratiearme“ Umsetzung…

28.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag Expertenforum Arbeitsrecht: Zwischen Theorie und Praxis: Die Blaue Karte EU und das Recht auf kurzfristige Mobilität im EU-Raum

Heutzutage wünschen sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Beliebt in diesem Zusammenhang sind seit einiger Zeit sogenannte Workations / „Work-from-Anywhere…

26.11.2025 | KPMG Law Insights

Die Entwaldungsverordnung der EU zwingt Unternehmen zum Handeln

Wer mit den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen handelt oder diese verwendet, sollte schnellstmöglich aktiv werden.…

25.11.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Die gesetzlichen Grundlagen des Sondervermögens sind jetzt in Kraft. Der Bund hat im Oktober 2025 sowohl das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“…

21.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Immobilien I Haufe: Ersatzbaustoffe: „Sekundär ist nicht zweitklassig“

Die Ersatzbaustoffverordnung soll Kreislaufwirtschaft im Bau harmonisieren, doch Rechtsunsicherheit und Bürokratie bremsen. Wie kann der Durchbruch gelingen? Antworten darauf weiß KPMG Law Experte Simon Meyer

21.11.2025 | KPMG Law Insights

Wohnungsbau-Turbo: Mehr Wohnraum auf Bestandsgrundstücken

Seit dem 30. Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Schaffung von Wohnraum im Baugesetzbuch (BauGB). Herzstück der Änderungen ist der sogenannte Wohnungsbau-Turbo. Das Gesetzespaket…

19.11.2025 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

Mit einem neuen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll das deutsche Recht an die EU-Verpackungsverordnung angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat am 17. November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das…

18.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der FAZ zum Thema Deepfakes

Betrüger fälschen kinderleicht Rechnungen oder treten sogar als Firmenchefs auf. Unternehmen können sich dagegen wehren, doch Wunderwaffen gegen KI-Angriffe gibt es keine. KPMG Law Experte…

17.11.2025 | KPMG Law Insights

Videoüberwachung im Mietobjekt: Was sollten Vermieter beachten?

Die Videoüberwachung von vermieteten Immobilien ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Immer mehr Eigentümer möchten ihre Objekte auf diese Weise im Blick behalten und…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

KI in der Rechtsabteilung implementieren – das sind die Erfolgsfaktoren

Künstliche Intelligenz (KI) nutzt der Rechtsabteilung nur dann, wenn sie richtig implementiert wird. Die Technologie verspricht, zeitintensive Routinearbeiten zu automatisieren und die Qualität juristischer Arbeit…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Asset Management
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll