Suche
Contact
01.08.2016 | KPMG Law Insights

Ab Herbst neuer Wissenschaftsrat bei EU-Kommission

Liebe Leserinnen und Leser,

„Alles neu macht der Mai“ – dieses Sprichwort lässt sich nahezu eins zu eins auf den jüngst vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Referentenentwurf zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz übertragen.

Neu ist auch ein Vorstoß der EU-Kommission im Bereich des EU-Beihilfenrechts: Mit insgesamt sieben aktuellen Einzelfallbeschlüssen gibt die Kommission eine allgemeine Orientierungshilfe zur EU-Beihilfenfreiheit von staatlichen Fördermaßnahmen, die sich rein lokal auswirken und keine zwischenstaatliche Bedeutung haben.

Wichtig sind auch die Neuerungen bei der Zusammenarbeit der Hochschulminister der Bologna-Staaten: Die Regierungsvertreter haben in Jerewan ein neues Arbeitsprogramm beschlossen, das zur Stärkung von Qualität und Relevanz der Hochschulbildung sowie zu einer höheren Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen führen soll.

Schließlich gibt es auch im Wissenschaftsbereich Neues zu vermelden: Ab Herbst 2015 wird der EU-Kommission ein Beraterteam aus sieben Wissenschaftlern zur Seite gestellt, um künftig eine engere Verzahnung von Wissenschaft und Politik gewährleisten zu können.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer     Dr. Anke Empting

Rechtsanwalt    Rechtsanwältin

Die EU-Kommission hat jüngst ein neues System der Wissenschaftsberatung implementiert. Künftig soll ein Beraterteam aus sieben Wissenschaftlern dafür Sorge tragen, dass der Stand der Wissenschaft bei politischen Entscheidungen berücksichtigt wird. Hierfür sollen die Wissenschaftler unter anderem auf die Expertise von nationalen Akademien wie der Leopoldina in Deutschland zurückgreifen und in umstrittenen Fragen selbst die erforderlichen Forschungsleistungen in Auftrag geben.

Durch diese neu aufgelegte Wissenschaftsberatung soll die Bedeutung der Wissenschaft und Forschung in der täglichen Arbeit der EU-Kommission wieder gestärkt werden. Denn der zum Januar 2012 neu geschaffene Posten des wissenschaftlichen Chefberaters der EU-Kommission war bereits zum November 2014 vom neu gewählten Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker wieder abgeschafft worden. Seitdem fehlte es an einer institutionalisierten Wissenschaftsberatung der EU- Kommission – was immer wieder lautstarke Kritik in der Wissenschaft hervorrief. Dem Wissenschaftsgremium wird zunächst ein Budget in Höhe von sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das neue Gremium soll dem EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation unterstellt werden. Hier wird vereinzelt gefragt, ob dadurch das Gewicht der Wissenschaft für die Praxis der EU-Kommission durch die Hintertür geschwächt werden soll. Denn der frühere Chefberater der EU-Kommission hatte direkt an den Kommissionspräsidenten zu berichten, dem EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation wird weniger Einfluss zugesprochen.

Zudem sollen die Wissenschaftler keine EU-Angestellten sein. Hierdurch soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden. Dies zieht aber die Frage nach sich, ob die Gremiumsmitglieder neben ihren möglichen anderen Aufgaben überhaupt genug Zeit für die neue Tätigkeit haben werden. Offen ist auch, ob die Berichte des Gremiums öffentlich gemacht werden. Dies war beim früheren Chefberater nicht der Fall und wurde damals schwer kritisiert.

 

Das eigentlich „Unverhandelbare“

Man sagt, die Kultur sei die Keimzelle des Widerstandes gegen das Freihandelsabkommen TTIP, die Folgen dieses Abkommens für das Bildungssystem sind dagegen bisher nur am Rande erwähnt worden. Vor Kurzem forderte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) von der Europäischen Kommission die vollständige Ausgrenzung des Bildungssektors aus dem Abkommen. Begründung: Bildung sei kein Handelsgut, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Längst wird an deutschen Universitäten mit Bildung gehandelt. So gibt es das Leitbild der unternehmerischen Hochschule, wie es auch von der HRK vorgetragen wurde.

Die HRK argumentiert weiter, dass man in Europa Bildung immer schon unter idealistischen Vorzeichen betrachtet habe und nicht, wie z.B. in den USA, als private Investition in die Arbeitskraft, was in der Tendenz zwar stimmt, auch wenn die EU die Annäherung von Ökonomie und Bildung in den letzten Jahren selbst maßgeblich vorangetrieben hat.

Die Europäische Kommission möchte den Bildungssektor dem Vernehmen nach aus den Verhandlungen exkludieren, ihn aber nicht auf die Negativliste setzen. Erst das würde ihn „unverhandelbar“ machen. Das Europäische Parlament stimmt Mitte Juni über eine Resolution ab, die den Ausschluss verbindlich machen soll. Zwar müssen sich die Kommissionäre nicht an das Votum halten, doch da ein Abkommen vom Parlament abgesegnet werden muss, hat die Resolution durchaus Gewicht.

Ob und wie stark ein solches Abkommen die Schwellen senken wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Das GATS-Abkommen von 1995 hat den Bildungssektor für private Anbieter schon relativ weit geöffnet und eine weitere Liberalisierung scheint naheliegend. Zwar ist die Zahl amerikanischer Hochschuldependenzen in Europa überschaubar, aber Amerikaner zeigen schon seit Längerem Interesse, mit privaten Bildungsangeboten, besonders im Weiterbildungsbereich, noch stärker auf europäischem Boden Fuß zu fassen, dies neuerdings auch mit gut vermarktbaren Online-Seminaren.

Daher sehen Kritiker TTIP als nächstes Ziel bei der Umwandlung            des Bildungswesens zum Bildungsweltmarkt, auf dem heute schon rund zwei Billionen Dollar jährlich umgesetzt werden. Weitere Rendite lockt, wenn es gelingt, die staatliche Dominanz zu brechen und internationalen Bildungsunternehmen durch gelockerte Auflagen den Weg zu ebnen. Wenn man es auf die Spitze treiben möchte, könnte diese Europa mit berufs- und gewinnorientierten Angeboten abdecken und nach Gutdünken akademische Grade verleihen, die leider nichts mit umfassender und zweckfreier Bildung zu tun hätten. Solche Unternehmen  gibt es in der Tat. Doch die Kernfrage, wie stark sie nach dem Freihandelsabkommen noch an staatliche Qualitätsstandards gebunden wären, wird äußerst kontrovers diskutiert.

TTIP lässt ausländischen Hochschulen in Europa freie Hand

Die staatlichen Hochschulen bleiben wohl von dem Abkommen unberührt, geraten aber unter den Konkurrenzdruck privater Anbieter. Die Hochschulrektorenkonferenz hält dies nicht prinzipiell für schlecht, doch ist sie beunruhigt, dass TTIP, anders als das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA), den Niederlassungen ausländischer Hoch- schulen in keiner Weise vorschreibt, sich an die nationalen Regeln zu halten.

Ungleich stärker betroffen sind private Hochschulen und der privat-öffentliche Mischbereich von TTIP, somit auch private Bildungsangebote öffentlicher Hochschulen wie MBAs oder staatliche Subventionen für Privathochschulen. Seit die deutschen Hochschulen finanziell stärker durch die Wirtschaft unterstützt werden, ist die Grenze zwischen privat und öffentlich recht verschwommen.

Das staatliche Bildungsministerium pocht auf die staatliche Hoheit in Zulassungsfragen. Allerdings ist unklar, ob sich Qualitätsstandards überhaupt bis ins Detail regeln lassen. Es genügt ein Blick auf das zu Tode liberalisierte englische Bildungswesen, in dem Bildung und ökonomischer Nutzen vielfach miteinander verbunden worden sind, um selbst auf der Hut zu bleiben.

Explore #more

11.10.2024 |

Entwaldungsverordnung: Die häufigsten Irrtümer von Unternehmen

Schon der Name der Verordnung ist irreführend. „Entwaldungsverordnung“ klingt eher nach einem Regelwerk für die Land- oder Forstwirtschaft. Das ist sie aber nicht,…

11.10.2024 | In den Medien

Gastbeitrag im Asset Management Guide 2024: Das Fondsmarktstärkungsgesetz – Flexibilisierung und Debt Fund reloaded

Am 5. August 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927…

07.10.2024 | KPMG Law Insights

Kommunale Wärmeplanung – so gelingt die Umsetzung Schritt für Schritt

Städte und Gemeinden stehen derzeit vor der großen Herausforderung, die Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung innerhalb der ambitionierten Fristen umzusetzen. Das Gesetz für die Wärmeplanung und…

04.10.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in Der Bauunternehmer zum Thema: Wettbewerb bringt Klimaschutz besser voran als starre Vorgaben“

Regulierung ist einer der maßgeblichen Kostentreiber im Bau. Statt durch starre Vorgaben lassen sich Nachhaltigkeitsziele und Klimaschutz aber besser durch die systematische Nutzung von Daten…

04.10.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet die HWP Handwerkspartner Gruppe beim Erwerb von Manfred Teckenburg Elektroanlagen

KPMG Law hat für die HWP Handwerkspartner Gruppe beim Erwerb von Teckenburg Elektroanlagen eine umfassende Legal Due-Diligence durchgeführt und die Kaufvertragsverhandlungen begleitet. Hierbei arbeitete KPMG…

04.10.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Forterro-Gruppe beim Erwerb der alltrotec

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Forterro-Gruppe bei der Due Diligence, Strukturierung und Umsetzung im Rahmen des Erwerbs…

04.10.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten HWP Handwerkspartner Gruppe beim Erwerb der Elektro Fastabend-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben gemeinsam die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb der Fastabend Elektro-Gebäudetechnik…

02.10.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet die HWP Handwerkspartner Gruppe beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Unternehmensgruppe Schalm

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe  beim Erwerb der Schalm Gruppe beraten. KPMG Law hat dabei eine umfassende Legal…

02.10.2024 | KPMG Law Insights

Bürokratieentlastungsgesetz: Textform statt Schriftform für Gewerbemietverträge

Am 26. September 2024 hat der Bundestag das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Eine der zahlreichen Änderungen betrifft das gesetzliche Schriftformgebot für langfristige Mietverhältnisse: Bisher galt für…

01.10.2024 | Pressemitteilungen

KPMG Law erneut unter den TOP 5 beim Kanzleimonitor 2024

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) belegt einen hervorragenden fünften Platz in der Gesamtauswertung der TOP-100-Kanzleien im aktuellen Kanzleimonitor des diruj. KPMG Law dominiert…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Mitglied des Vorstands Service Tax - KPMG AG Wirt­schafts­prüfungs­gesell­schaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

tel: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll