Bei der Vergabe werden soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt, heißt es in § 97 Abs. 3 GWB. Die öffentliche Hand bekennt sich zur Nachhaltigkeit. Dies zeigen etwa die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ und das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ des Bundes, die Erklärung „Gemeinsam für eine nachhaltige Entwicklung“ und zahlreiche Vergabegesetze der Länder sowie Initiativen der Kommunen.
Mehr zu diesem Thema erfahren sie in einem Gastbeitrag der KPMG Law Expertin Julia Gielen auf Deutsches Vergabeportal
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