Suche
Contact
21.04.2022 | Pressemitteilungen

KPMG Law berät Sparkasse Dresden zu Zinsnachzahlung bei Prämien-Sparverträgen

Das Oberlandesgericht Dresden hat der Berufung der Ostsächsischen Sparkasse Dresden in Sachen Zinsnachzahlung bei Prämien-Sparverträgen zum Teil stattgegeben. Mit der Ablehnung der klägerischen Berechnungsweise des Änderungszinses durch das OLG mindern sich die Nachzahlungen erheblich.  

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) vertritt die Sparkasse gemeinsam mit der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner in diesem und einer Reihe ähnlicher Verfahren. Gegenstand des von dem OLG Dresden mit Urteil vom 13.04.2022 in II. Instanz entschiedenen Rechtsstreits, Az. 5 U 1973/20, war das Sparmodell „S-Prämiensparen flexibel“. Der 1994 mit einem Sparer geschlossene Vertrag sah eine variable Verzinsung der Spareinlage sowie ab dem dritten Sparjahr eine festgelegte und der Höhe nach gestaffelte verzinsliche Prämie vor. Während der Vertragslaufzeit senkte die Sparkasse den variablen Zinssatz sukzessive. Die seiner Ansicht nach zu Unrecht erfolgten Zinssenkungen veranlassten den Sparer, nach Vertragsende gerichtlich die Nachzahlung weiterer Zinsen zu fordern.

Bezüglich der variablen Verzinsung stand der Sparkasse ein Zinsänderungsrecht zu, das durch einen Aushang im Kassenraum ausgeübt wurde. Diese Regelung hielt der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle durch das Gericht nicht stand. Als für den Kunden intransparent war die Klausel zur Zinsänderung unwirksam. Dadurch blieb im Sparvertrag eine Lücke. Aufgabe des Gerichts war es, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Maßstab für die Änderung des variablen Zinssatzes zu finden, der dem Konzept des abgeschlossenen Sparvertrags entspricht und interessengerecht ist.

Der Sparer begehrte die Berechnung der monatlichen Zinsänderung auf der Grundlage des gleitenden Durchschnittswertes der letzten zehn Jahre der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuld-verschreibungen/ Hypothekenpfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von zehn Jahren. Diese Zinsreihe der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank lehnte das OLG als Referenzzinssatz ab. Der für Bankrecht zuständige 5. Senat entschied stattdessen, dass sich die Verzinsung an den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten monatlichen Ist-Zinssätzen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit zu orientieren hat.

Nach Auffassung des Gerichts geben diese Zinssätze den langfristigen Charakter der Sparverträge wieder, nivellieren Ausreißereffekte, kommen der typisierten Sparzeit von 15 Jahren am nächsten und lassen dennoch Spielraum für Liquiditätsaspekte. Aufgrund ihrer hohen Liquidität ohne nennenswerte implizite und explizite Kosten stellten sie den sogenannten  „risikolosen Zins“ dar, was die bei Vertragsschluss geltende Gewährträgerhaftung berücksichtige. Demgegenüber enthielten Anleihezinsen für Hypothekenpfandbriefe trotz der Besicherung einen Risikoaufschlag, was als Referenz unangemessen erscheine, da die Sparkasse zusätzlich zum variablen Zins eine feste Prämie schulde.

Gegen die Zugrundelegung gleitender Durchschnitte von Referenzzinsen spreche grundsätzlich, dass die Heranziehung derart vergangener Zinssätze einer Abbildung der variablen Verzinsung in einer Festzinsposition gleichkäme. Der Sparvertrag verspreche aber einen Festzins in Form einer Prämie und daneben einen flexiblen, an die geänderte Marktlage angepassten variablen Zins.

Bei der konkreten Zinsberechnung sei laut Gericht weiter der relative Abstand zwischen dem anfänglichen Zins und dem Referenzzins zu berücksichtigen.

Mit diesem Urteil bestehen gute Aussichten auf die Abwehr überzogener Ansprüche sowie auf interessengerechte außergerichtliche Lösungen zwischen Sparkasse und Kundeninnen und Kunden mit gleichartigen Alt-Sparverträgen.

 

Berater Ostsächsische Sparkasse Dresden:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Matthias Aldejohann (Partner, Federführung), Philipp Glock (Partner), Miriam Golla (Managerin), Markus Zawalich (Senior Associate, alle Legal Corporate Services)

 

Über KPMG Law

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.

Explore #more

23.10.2026 | KPMG Law Insights

PHP2Shell kann Rechtspflichten für Unternehmen auslösen

Zwei kritische Schwachstellen in der Programmiersprache PHP bedrohen weltweit Webanwendungen und digitale Produkte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat vor einer möglichen…

20.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag bei it daily: Business Judgement Rule bei Einsatz von KI

Der rasante Fortschritt der Künstlichen Intelligenz stellt Unternehmensleitungen vor vielfältige und weitreichende Entscheidungen. Diese betreffen nicht nur die Auswahl und den Einsatz geeigneter KI-Systeme, sondern…

19.10.2026 | In den Medien

Neue Fachbeiträge in der PERSONALFÜHRUNG erschienen

In der aktuellen Ausgabe der PERSONALFÜHRUNG (10–11/2026) sind zwei Beiträge von Expertinnen von KPMG und KPMG Law erschienen. Im Beitrag„Wird die KI es richten? HR…

15.10.2026 | KPMG Law Insights

Schneller zur Baugenehmigung – rechtliche Möglichkeiten für Unternehmen

Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren Bauprojekte hinauszögern, muss nicht immer sein. Das Gesetz bietet einige Beschleunigungsmöglichkeiten. Um sie nutzen zu können, müssen Bauherren und Projektplaner unter…

09.10.2026 | KPMG Law Insights

Schadenmanagement bei Cybervorfällen: Wie Versicherer Schäden aktiv steuern

Cybervorfälle gehören zu den komplexesten Schadenereignissen für Versicherer. Insbesondere Ransomware-Angriffe können ganze IT-Landschaften lahmlegen – mit enormen finanziellen Folgen. Versicherer betroffener Unternehmen müssen schnell entscheiden …

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in AUTOHAUS: Verbraucherkreditrichtlinie: Verkauf unter neuen Vorzeichen

Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollten Autohäuser nutzen, um ihre Finanzierungs- und Vertriebsprozesse systematisch auf regulatorische Risiken und Anpassungsbedarfe zu überprüfen.…

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Der KPMG Law Experte Nikolaus Vincent Manthey und die KPMG Law…

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

Kontakt

Claudia Endter

Marketing Manager

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 2068 1271
cendter@kpmg.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll