Suche
Contact
31.07.2015 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 6/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

nachdem bereits im Frühjahr dieses Jahres konsultiert wurde, ob Infrastrukturinvestitionen eine eigene Risikoklasse darstellen, hat die EIOPA jetzt die Voraussetzungen dieser Risikoklasse in einem Papier zur Konsultation gestellt. Die ESMA hat ihre Empfehlungen bezüglich der Erweiterung des AIFMD-Passes auf Drittstaaten-AIFMs/AIFs herausgegeben. Des Weiteren wird der aufsichtsrechtliche Bewertungsprozess bei qualifizierten Beteiligungen konsultiert.

Auf europäischer Ebene wurde ein Kompromiss zur künftigen Wertpapierfinanzierungsverordnung gefasst. Außerdem überprüft die IOSCO die 2004 veröffentlichten internationalen Standards für Kosten und Gebühren bei Fonds.

Auf nationaler Ebene ist ein Referentenentwurf zum OGAW-V-Umsetzungsgesetz veröffentlicht worden, der auch für AIFs wichtige Änderungen mit sich bringt. Die BaFin hat erneut ein Update zum AIFMD-Reporting sowie das Rundschreiben zu Bewerteranforderungen auf ihre Webseite gestellt.

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

 

Wertpapierfinanzierungsverordnung und KVG-Pflichten

Am 17. Juni 2015 haben sich der EU-Rat und das EU-Parlament im Rahmen der Triloggespräche auf einen Kompromiss zur Verordnung über Melde- und Transparenzpflichten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften geeinigt. KVGen müssen danach zukünftig Informationen zu den Wertpapierfinanzierungsgeschäften gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaates transparent machen. Die ESMA wird dazu technische Regulierungsstandards (RTS) entwerfen.

Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen die Texte noch in erster Lesung verabschieden.

Weiterführende Links

Die Pressemitteilung des Europäischen Rates finden Sie hier.

BaFin-Rundschreiben zur Bestellung externer Bewerter

Die BaFin hat nach Abschluss des Konsultationsverfahrens am 29. Juli 2015 das Rundschreiben 07/2015 zu Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften veröffentlicht (vgl. auch KPMG AIL Newsletter 3/2015).

Das Rundschreiben konkretisiert die Voraussetzungen und deren Nachweis zur Bestellung externer Bewerter gegenüber der BaFin. Es steht zu erwarten, dass die BaFin die aus diesem Rundschreiben hervorgehenden Grundzüge ihrer Verwaltungspraxis auch für Vermögensgegenstände außerhalb des Immobilienbereichs nutzen wird.

Weiterführende Links

Das Rundschreiben finden hier.

EIOPA konsultiert Voraussetzungen einer eigenen Risikokategorie für Infrastrukturanlagen

Die EIOPA hat am 2. Juli 2015 ein Konsultationspapier zur Identifizierung und Kalibrierung von Risikokategorien für Infrastrukturinvestitionen veröffentlicht. Es konsultiert unter anderem diese Punkte:

  • Vorschläge einer Definition von Infrastrukturinvestitionen sowie Kriterien zur Einordnung in die neue Risikoklasse;
  • Analyse, ob eine Erweiterung des Risikomanagements erforderlich ist;
  • Identifizierung möglicher Investitionshindernisse.

Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 9. August 2015.

Weiterführende Links

Das Konsultationspapier ist hier für Sie abrufbar.

ESAs veröffentlichen Konsultationspapier zu qualifizierten Beteiligungen

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ESMA, EBA und EIOPA haben am 3. Juli 2015 eine Konsultation zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung von erworbenen qualifizierten Beteiligungen gestartet. Die entworfenen Leitlinien definieren einen einheitlichen und transparenten aufsichtsrechtlichen Bewertungsprozess für den Erwerb oder die Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen an Finanzinstituten durch natürliche oder juristische Personen. Ziel ist u.a. eine Harmonisierung der Aufsichtspraxis in diesem Bereich innerhalb der EU.

Stellungnahmen können bis 2. Oktober 2015 abgegeben werden.

Weiterführende Links

Das Konsultationspapier ist können Sie hier abrufen.

ESMA-Empfehlung zur Erweiterung des AIFMD-Passports auf Drittstaaten veröffentlicht

Die ESMA hat am 30. Juli 2015 ihre Empfehlung zur möglichen Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes (NPPRs) unterliegen, veröffentlicht. Der AIFMD-Pass ist derzeit nur für EU AIFMs/AIFs möglich.

Unter Berücksichtigung bestimmter Auswahlkriterien hat die ESMA sechs Jurisdiktionen für die Passporterweiterung geprüft. Nur bei Guernsey und Jersey wurden keine Hindernisse festgestellt. Die Schweiz wird die derzeit ausgemachten Hindernisse voraussichtlich durch die entsprechende Gesetzesvorhaben beseitigen. Bei Hong Kong, Singapur und den USA gibt es noch Vorbehalte u.a. aufgrund regulatorischer Aspekte.

Die mit dem Vorgang befassten EU-Institutionen (Kommission, Parlament, Rat) werden nun möglicherweise noch warten, bevor der EU-Pass für nicht EU-AIFMs/AIFs eingeführt wird.

Weiterführende Links

Die ESMA-Empfehlung und Stellungnahme finden Sie hier.

IOSCO konsultiert Regulierungsstandards für Kosten der Investmentfonds

Bereits im Juni 2015 hat die IOSCO ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem sie die internationalen Regulierungsprinzipien für Gebühren und sonstige Kosten von Investmentfonds zur Diskussion stellt. Besonderes Augenmerk wird in der aktuellen Konsultation auf Vorgaben für die Erhebung und Offenlegung von Performance Fees, die Offenlegung von Transaktionskosten sowie die Zulässigkeit von Zuwendungen aus Transaktionsausführungen gelegt.

Eingaben an die IOSCO können bis zum 23. September 2015 getätigt werden.

Weiterführende Links

Das Konsultationspapier können Sie hier abrufen.

Referentenentwurf zum OGAW-V-Umsetzungsgesetz veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. Juli 2015 einen Gesetzesentwurf zum OGAW-V-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Die Anpassungen im KAGB gehen dabei über die ausschließliche Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie hinaus, sodass die Änderungen auch Auswirkungen auf AIFs haben. Geplant ist unter anderem Folgendes:

  • Einführung von darlehensvergebenden geschlossenen Fonds;
  • Begrenzung des Darlehenserwerbs durch offene Spezialfonds auf 50 % des Fondsvermögens;
  • Prolongation und Restrukturierung von im Fonds gehaltenen unverbrieften Darlehensforderungen sind keine Bankgeschäfte.Darüber hinaus sollen die Vorgaben der OGAW-Richtlinie, soweit sachlich begründet, auch auf den Bereich der AIF Anwendung finden.

Die BaFin hat am 7. Juli eine weitere Anlage zu ihrem „Merkblatt zu den Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften“ hinzugefügt. Unter Anlage 6 ist eine kommentierte Version einer „kleinen“ AIF-XML-Meldung nach Art. 3 Abs. 3 d) und 24 Abs. 1 AIFMD online verfügbar.

Weiterführende Links

Das Merkblatt sowie die Anlage können Sie hier einsehen.

 

Explore #more

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

25.04.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau: Mit Tempo den Investitionsstau überwinden

Geld allein wird nicht reichen, die Investitionsziele umzusetzen. Die Verwaltung muss interne Strukturen schaffen, die ein schnelles Handeln ermöglichen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter…

23.04.2025 | KPMG Law Insights

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Koalitionsvertrag 2025

Der Klimaschutz hat es im Koalitionsvertrag zu einer Bedeutung geschafft, mit der nicht zu rechnen war. Im Wahlkampf hatte er keine nennenswerte Rolle gespielt. Auch…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für den Finanzsektor

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD hat auch Auswirkungen auf den Finanzsektor. Hier ein Überblick. Die Erhöhung des Energieangebots Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot vergrößern…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll