Suche
Contact
18.11.2016 | KPMG Law Insights

Wirtschaftsstrafrecht – SEPA – weitreichende Änderungen im Zahlungsverkehr ab 1. Februar 2014

SEPA – weitreichende Änderungen im Zahlungsverkehr ab 1. Februar 2014

Überweisungen und Lastschriften können nur noch bis zum 31. Januar 2014 nach dem heute üblichen Verfahren ausgeführt werden. Banken dürfen ab 1. Februar 2014 ausschließlich SEPA-Instrumente annehmen. Bei Nicht-Einhaltung drohen Probleme mit allen Banktransaktionen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit.

Die EU-Verordnung Nr. 260 vom 31. März 2012 schreibt die verpflichtende Umstellung auf die SEPA (Single Euro Payments Area)-Zahlverfahren vor. Wird sie nicht rechtzeitig vollzogen, können ab Februar 2014 keine Zahlungstransaktionen mehr ausgeführt werden. Betroffenen Unternehmen droht schlimmstenfalls das Risiko der Zahlungsunfähigkeit – sowohl im technischen wie im wirtschaftlichen Sinne. Aktuellen Umfragen zufolge haben viele Unternehmen in Deutschland noch nicht die notwendigen Schritte eingeleitet, um eine rechtzeitige SEPA-Konformität ihrer Zahlungsprozesse zu gewährleisten.

Handlungsbedarf in der Bau- und Immobilienbranche

Nach unserem Eindruck besteht auch bei vielen Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft noch großer Handlungsbedarf. Die SEPA-Anpassung wurde häufig als ein reines Interbanken-Thema und als bloße Ersetzung von Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) eingeordnet.

Alle Unternehmen mit unbaren Transaktionen in großer Anzahl, wie etwa bei der Einziehung von Miet- und Pachtzahlungen, sollten sich vergewissern, ob ihnen alle notwendigen Daten von Debitoren und Kreditoren vorliegen, um diese Zahlungen weiterhin empfangen und rechtzeitig leisten zu können.

Bei Einzugsermächtigungen im Lastschriftverfahren werden im unternehmerischen Verkehr zukünftig zwei verschiedene Verfahren zur Verfügung stehen: die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Credit) und die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit). Beide sind mit speziellen Vorteilen und Anforderungen verbunden. Rechtzeitige Entscheidungen und Vorbereitungen sind also nötig.

Rasches Handeln ist auch angezeigt, wenn für Ihr Unternehmen noch heute keine Gläubigeridentifikationsnummer vorliegt. Dies ist bei aktuell geschätzt 60 % aller Unternehmen in Deutschland der Fall. Also höchste Zeit, die Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen.

Änderungen an den Zahlungsverkehrsprozessen und IT-Systemen

Die allgemein alarmierende Situation hat das Institut der Wirtschaftsprüfer zu dem Hinweis veranlasst, dass SEPA die Arbeit der Wirtschaftsprüfer unmittelbar betrifft. Die Unternehmensführung ist letztlich dafür verantwortlich, dass Änderungen an den Zahlungsverkehrsprozessen und IT-Systemen, die für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit notwendig sind, auch durchgeführt werden. Jeder Abschlussprüfer wird im Rahmen seiner Prüfung beurteilen müssen, ob mögliche Versäumnisse so gravierend sind, dass der SEPA-Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann. Entstehende Probleme können eine Berichtspflicht nach § 321 Abs. 2 HGB auslösen oder sogar Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk haben.

Explore #more

19.08.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Die KPMG Law Experten Vincent Manthey und Sabrina Riesenbeck erklären, was…

19.08.2026 | In den Medien

KPMG Law Article in Bloomberg Tax: Germany’s Tax Crime Action Plan Pushes Constitutional Envelope

Germany’s finance and justice ministries’ new 26-point action plan against tax and financial crime signals a shift towards tougher sanctions, closer inter-agency coordination, and more…

13.08.2026 | KPMG Law Insights

BMF legt Referentenentwurf zur Kassenpflicht und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vor

Im Juli 2026 haben das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit 26 Maßnahmen vorgestellt. Der Referentenentwurf eines Gesetzes…

11.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmonitor zum Thema Regulierung von Cyberschäden

Cyberangriffe – allen voran Ransomware-Kampagnen – stellen die Schadenregulierung von Versicherern vor Herausforderungen. Wenn bei versicherten Unternehmen ganze IT-Landschaften stillstehen und sich die finanziellen Folgen…

11.08.2026 | KPMG Law Insights

Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act: Diese Fragen sollten Unternehmen jetzt klären

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Diese Pflichten betreffen Chatbots, KI-Assistenten, Avatare, synthetische Stimmen, automatisch erstellte Bilder und…

10.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag zum Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Nachdem das Gesetz am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt…

05.08.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten NMP Germany beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die NMP Germany GmbH beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik Gruppe…

04.08.2026 | In den Medien

Porträt von Mathias Oberndörfer in der Börsen-Zeitung

Seit mehr als 20 Jahren ist Mathias Oberndörfer bei KPMG, Grund genug für ein ausführliches Porträt in der Börsen-Zeitung. Die Börsen-Zeitung zeichnet seinen Karriereweg nach…

03.08.2026 | In den Medien

Statement im Wirtschaftsmagazin impulse von KPMG Law Experten zur EU-Verpackungsverordnung

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen…

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

Kontakt

Dr. Rainer Algermissen

Partner
Leiter Bau- und Immobilienrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945331
ralgermissen@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll