Suche
Contact
14.08.2019 | KPMG Law Insights

Automatischer Informationsaustausch – Erstmals werden Millionen Steuerdaten ausgewertet

Aufgrund des seit 2017 erfolgenden automatischen Datenaustauschs über Finanzkonten zwischen Deutschland und internationalen Steuerbehörden liegen den deutschen Behörden seit Jahren Millionen von Datensätzen vor. Jetzt stehen erstmals die technischen Mittel für die Auswertung zur Verfügung.

I. Hintergrund
In den letzten Jahren hat die deut-sche Finanzverwaltung aufgrund des automatischen Datenaustauschs mit anderen Staaten mehr als 10 Millionen Datensätze erhalten. Hierzu gehören auch Daten aus Ländern wie der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Israel. Die multilaterale Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen internationalen Steuerbehörden nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD wurde in 2014 unterzeichnet. Der erste Datenaustausch erfolgte zwischen Deutschland und 50 Ländern weltweit ab 2017. Ausgetauscht werden Informationen wie Kontoinhaber, Kontosalden und Erträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Hintergrund des  Informationsaustauschs ist die wirksame Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung.

II. Auswertung erheblicher Datensätze
Einem Bericht der „Welt am Sonn-tag“ zufolge soll die Finanzverwaltung damit begonnen haben, die in den letzten Jahren durch den Informationsaustausch erhaltenen Datensätze auszuwerten. Es soll der Finanzverwaltung erstmals die notwendige Software für einen Datenabgleich zur Verfügung stehen. Damit können die Datensätze gefiltert und den inländischen Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Steueridentifikationsnummer zugeordnet werden. Anschließend sollen die Daten an die örtlich zuständigen Finanzämter verteilt werden, die dann die Informationen mit den Steuerakten abgleichen, um festzustellen, ob die ausländischen Erträge in den entsprechenden Steuererklärungen zutreffend angegeben und versteuert wurden.
Dabei können die Finanzämter, sofern Erträge vorsätzlich verschwiegen wurden, Vorgänge verfolgen, die bis zu zehn Jahre zurück liegen. In den Fällen, in denen der Daten-abgleich ergibt, dass Auslandskonten nicht ordnungsgemäß deklariert wurden, werden sich die Finanzämter laut dem Bericht direkt an die Steuerpflichtigen wenden und diese auffordern, die entsprechen-den Beträge nachzuerklären. „Bei Zweifelsfällen werden die Steuer-pflichtigen die Möglichkeiten haben, den Sachverhalt angemessen aufzuklären“, teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gegenüber der „Welt am Sonntag“ mit. Dem Bericht zufolge entscheiden die Bundesländer für sich, wann die ersten Schreiben verschickt werden. In Niedersachsen sollen die ersten Schreiben an die Betroffenen noch im August versendet werden, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ab September. Überdies, so die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf das Finanzministerium Baden-Württemberg, sollen diese Musteranschreiben an die Steuerpflichtigen den Hinweis auf die Möglichkeit der Selbstanzeige beinhalten.

III. Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige
Wer steuerpflichtige Erträge in Deutschland im Rahmen der Abgabe seiner Steuererklärung wissentlich verschweigt, begeht eine vorsätzliche Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Die vorsätzliche Steuerhinterziehung stellt in Deutschland eine Straftat dar, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

IV. Dringender Handlungsbedarf
Für Betroffene besteht dringender Handlungsbedarf. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige, die noch rechtzeitig erfolgt, besteht die Möglichkeit, den Weg in die Steuerehrlichkeit zurück zu finden und so einer Bestrafung zu entgehen. Abwarten hingegen birgt erhebliche Risiken, da die Selbstanzeige bei Tatentdeckung grundsätzlich gesperrt ist. Selbst wenn eine Selbstanzeige wegen Tatentdeckung nicht mehr möglich sein sollte, wird die freiwillige Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts aber regelmäßig strafmildernd gewertet.
In jedem Fall ist dringend von un-überlegtem Handeln abzuraten. Vielmehr ist es geboten, einen Experten mit einschlägigem Fachwissen hinzuzuziehen.
KPMG Law in Zusammenarbeit mit den Steuerexperten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet hierbei eine ganzheitliche und lösungsorientierte Beratung bei der Berichtigung von Steuererklärungen bzw. bei Selbstanzeigen im Zusammenhang mit in- und ausländischen Einkünften an. Die Beratung vereint die steuerrechtliche Expertise der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und unsere steuerstrafrechtliche Expertise aus langjähriger Praxiserfahrung. Sofern eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein sollte, stehen wir Ihnen als Experten mit einer um-fassenden Beratung bzw. professionellen Vertretung und Verteidigung vor Behörden sowie Gerichten zur Verfügung.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesen Themen gerne an.

Explore #more

25.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät APELOS im Rahmen der Refinanzierung und dem Kauf einer Praxisgruppe mit rund 50 Praxisstandorten.

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die APELOS Therapie GmbH, eine führende Therapiepraxisgruppe in Deutschland, im Rahmen…

15.08.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die-Stiftung.de zum Thema Stiftungsregister – Der lange Weg zur digitalen Ordnung

Das Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 markiert einen Wendepunkt im deutschen Stiftungswesen. Die Liste der nicht unumstrittenen Änderungen ist lang und soll auch…

14.08.2025 | KPMG Law Insights

Elektromobilität in der Logistik – rechtliche Herausforderungen

Um ihren CO2-Ausstoß zu verringern, setzt die Logistikbranche immer mehr auf Elektromobilität. Nicht nur die ESG-Regulatorik wie die Berichtspflichten sind die Ursache hierfür, auch…

07.08.2025 | KPMG Law Insights

NIS2: So müssen sich Energieversorger vor Cyberangriffen schützen

Im Juli 2025 meldete der Militärische Abschirmdienst Medienberichten zufolge einen deutlichen Anstieg von Ausspähversuchen und Störmaßnahmen durch den russischen Geheimdienst. Dass auch die deutsche Energieinfrastruktur…

06.08.2025 | KPMG Law Insights

Steueroasen: Wenn Geschäftsbeziehungen ein Strafverfahren auslösen

Ein deutsches Tech-Unternehmen zahlte seit Jahren Lizenzgebühren an einen Vertragspartner in Panama, ohne je Probleme gehabt zu haben. Nur wenige wussten jedoch, dass Panama seit

06.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG in Deutschland und KPMG in der Schweiz haben Bureau Veritas bei der Übernahme von Dornier Hinneburg und dessen Schweizer Tochtergesellschaft Hinneburg Swiss beraten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat gemeinsam mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) und der KPMG AG Switzerland die Bureau Veritas Gruppe (Bureau…

05.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Athagoras Holding GmbH beim Erwerb der IGES Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Athagoras Holding GmbH, eine Plattform des Münchener PE Hauses Greenpeak Partners, bei der Akquisition der IGES…

05.08.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law als Top Kanzlei im Vergaberecht aus

Das aktuelle Ranking des Handelsblatt Research Instituts in Kooperation mit der WirtschaftsWoche hat die Top Kanzleien sowie Top-Anwält:innen in den Rechtsgebieten „Vergaberecht“, „Umwelt- und Bauplanungsrecht“…

04.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG beraten NMP Germany bei dem Kauf der DESMA Schuhmaschinen GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die NMP Germany GmbH (NMP) bei dem Kauf der DESMA Schuhmaschinen GmbH (DESMA) rechtlich beraten. KPMG Law…

02.08.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte in der Rheinischen Post zum Thema Influencer Steuerhinterziehung

Das nordrhein-westfälische Landesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet derzeit ein Datenpaket aus. Es soll 6000 Datensätze umfassen. Der Verdacht: Influencer sollen diese Vergütungen…

Kontakt

Dr. Heiko Hoffmann

Partner
Standortleiter München
Leiter Steuerstrafrecht

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 59976061652
HHoffmann@kpmg-law.com

Arndt Rodatz

Partner
Leiter Steuerstrafrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 360994 5081
arodatz@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll