Suche
Contact
11.06.2021 | KPMG Law Insights

Geldwäsche – Bundestag beschließt TraFinG: Wegfall der Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister – KPMG Law Tool schafft Abhilfe

Bundestag beschließt TraFinG: Wegfall der Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister – KPMG Law Tool schafft Abhilfe

Neu: Meldepflicht zum Transparenzregister und Wegfall der sog. Mitteilungsfiktion
In seiner gestrigen Sitzung am 10. Juni 2021 hat der Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) und damit den Wegfall der Mitteilungsfiktion beschlossen.

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG sind juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften Trust und vergleichbare Rechtsgestaltungen grundsätzlich schon seit dem Jahr 2017 verpflichtet, ihre(n) wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden.

Bislang konnten sich viele Unternehmen auf die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG berufen, wonach die Meldepflicht an das Transparenzregister entfällt, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern (insbesondere Handelsregister, aber auch Genossenschafts- und Vereinsregister) ergeben.
Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf sieht dagegen eine Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffangregister auf ein Vollregister vor – hierzu wird die Mitteilungsfiktion aufgehoben.

Alle Rechtseinheiten sind fortan verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister positiv zur Eintragung mitzuteilen. Die Rechtseinheiten sind damit für die Richtigkeit und Aktualität der Daten verantwortlich, diese Verantwortung wird durch eine entsprechende Bußgeldbewährung flankiert.

Je nach Rechtsform werden den Rechtseinheiten, die vom Wegfall der Mitteilungsfiktion betroffen sind, unterschiedliche Fristen eingeräumt. Die nach § 19 Abs. 1 GwG erforderlichen Angaben müssen daher der registerführenden Stelle (Bundesverwaltungsamt) bis spätestens

– 31. März 2022 (AG, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien),
– 30. Juni 2022 (GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft),
– 31. Dezember 2022 (in allen anderen Fällen),

mitgeteilt werden.

Transparenzregister-Tool von KPMG Law
KPMG Law hat daher ein digitales web-basiertes Tool entwickelt, dass für unsere Mandanten den organisatorischen Aufwand bei der Meldung zum Transparenzregister weitestgehend verringert. Ziel ist es, den Unternehmen möglichst viel Compliance-Aufwand abzunehmen, damit sie sich auf Ihr Tagesgeschäft fokussieren können.

Melden Sie sich bei Fragen – gerne unterstützen wir Sie bei der Vornahme der Meldung und stellen Ihnen unser Tool vor.

Explore #more

09.10.2026 | KPMG Law Insights

Schadenmanagement bei Cybervorfällen: Wie Versicherer Schäden aktiv steuern

Cybervorfälle gehören zu den komplexesten Schadenereignissen für Versicherer. Insbesondere Ransomware-Angriffe können ganze IT-Landschaften lahmlegen – mit enormen finanziellen Folgen. Versicherer betroffener Unternehmen müssen schnell entscheiden …

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in AUTOHAUS: Verbraucherkreditrichtlinie: Verkauf unter neuen Vorzeichen

Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollten Autohäuser nutzen, um ihre Finanzierungs- und Vertriebsprozesse systematisch auf regulatorische Risiken und Anpassungsbedarfe zu überprüfen.…

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Der KPMG Law Experte Nikolaus Vincent Manthey und die KPMG Law…

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

26.09.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der Lebensmittelzeitung: PPWR bringt neue Pflichten für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) scharf geschaltet – und stellt Unternehmen in der Lebensmittelindustrie vor eine Frage, die dringender Klärung bedarf:…

18.09.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law bei den PMN Management Awards ausgezeichnet

KPMG Law ist bei den diesjährigen PMN Management Awards mit dem ersten Platz in der Kategorie Geschäftsentwicklung ausgezeichnet worden. Darüber hinaus erreichte das Projekt „Die…

18.09.2026 | KPMG Law Insights

Wie sich der Data Act auf die Gestaltung von Mietverträgen auswirkt

Der EU Data Act ist auch für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung, denn moderne Gewerbeimmobilien sind zu Datenräumen geworden. Heizung und Klimatisierung, Aufzüge, Zutrittssysteme und…

15.09.2026 | KPMG Law Insights

Meldefristen bei Cybervorfällen nach DSGVO, BSIG und CRA – jede Stunde zählt

Nach einem Cybervorfall bleiben Unternehmen nur 24 bzw. 72 Stunden für die erste Behördenmeldung. Ein Vorfall kann mehrere Meldepflichten auslösen. Die verschiedenen Melderegime sehen zwar…

Kontakt

Stephanie Haslinger

Senior Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 1029
stephaniehaslinger@kpmg-law.de

Christian Judis

Senior Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 59976061028
cjudis@kpmg-law.com

Arndt Rodatz

Partner
Leiter Steuerstrafrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 360994 5081
arodatz@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll