Suche
Contact
05.02.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law in Deutschland und KPMG Law in Österreich begleiten die WERTGARANTIE Group beim Erwerb der CLUB.WEISS Handels-GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland (KPMG Law in Deutschland) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law in Österreich) haben die WERTGARANTIE Group beim Erwerb der CLUB.WEISS Handels-GmbH mit Sitz in Ebensee, Österreich, erfolgreich beraten.

Im Rahmen des Erwerbs der CLUB.WEISS Handels-GmbH durch die WERTGARANTIE Group von ihren bisherigen Eigentümern Horst Neuböck und dem Verein CLUB.WEISS haben KPMG Law in Deutschland und KPMG Law in Österreich länderübergreifend mit umfassender Transaktionsberatung die Kaufvertragsverhandlungen geführt und begleitet. Schwerpunkte der Beratung lagen insbesondere in den Bereichen Corporate/M&A und Commercial.

Der Verein CLUB.WEISS mit seinen rund 130 Fachhandelspartnern und 150 Standorten ist seit Ende der 90er-Jahre in Österreich aktiv und bietet Kunden und Fachhändlern die Vermietung von Elektrogeräten über einen Zeitraum von 66 Monaten an. Die CLUB.WEISS Handels-GmbH steuert das operative Vermietungsgeschäft für den Verein und betreibt die Vertriebsplattform „Mieten statt Kaufen“.

Die WERTGARANTIE Group mit Sitz in Hannover wurde 1963 gegründet und bietet ihren Kunden Garantie-Lösungen im stationären Handel und online an. Als  Fachhandelspartner bei Garantie-Dienstleistungen sind Konsumelektronik, Haushaltsgeräte, Hörgeräte und Hausleitungen sowie durch die neue Marke linexo auch Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter, bei der WERTGARANTIE vor Reparaturkosten geschützt. Die WERTGARANTIE Group ist seit  25 Jahren in Österreich aktiv und hat sich als Spezialversicherer für Elektrogeräte, Hörgeräte und Uhren etabliert.

Berater der WERTGARANTIE Group, Legal Due Diligence, Vertragsgestaltung und Begleitung Vertragsverhandlung:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland: Dr. Christian Nordholtz (Partner, Federführung), Hannover, Peter Plennert (Senior Manager), Hamburg, Jesper Wilckens (Senior Associate), Hannover, Linus Baar (Associate), Hannover, alle Corporate/M&A.

Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH): Stefan Arnold (Partner), Pablo Essenther (Partner), Thomas Androsch (Rechtsanwalt), alle Corporate/M&A; Dieter Buchberger (Partner), Banking & Finance, Stefanie Heimel (Counsel), Real Estate, Lena Urban (Rechtsanwältin), IT/Datenschutz, Lisa Jobst (Rechtsanwältin), Arbeitsrecht, alle Wien.

 

Explore #more

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll