Suche
Contact
Symbolbild zu PSD3 und PSR: Fassade mit Dreiecken
19.01.2026 | KPMG Law Insights

PSD3 und PSR: Neue Payment-Regulierung für Zahlungsdienstleister und Banken

Die Europäische Kommission hat mit den Entwürfen der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3 – PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR) eine umfassende Revision des regulatorischen Rahmens für den europäischen Zahlungsverkehr eingeleitet.

Für Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsdienstleister (PSPs) bedeutet das: Sie sollten ihre Compliance-Strukturen, die vertraglichen Regelwerke und die IT-Architektur frühzeitig überprüfen und – wo erforderlich – anpassen.

Denn: Die Neuerungen bringen strengere Regeln mit sich. Die Lizenz- und Aufsichtsanforderungen werden konsolidiert, E‑Geld‑Institute werden als Kategorie der Zahlungsinstitute in das Rahmenwerk integriert, und Governance sowie Auslagerungen unterliegen einem klar verschärften Regime.

PSD3 und PSR sollen die Regulierung harmonisieren

Mit der Verlagerung zentraler verhaltensbezogener Vorschriften in die PSR verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, nationale Umsetzungsspielräume und damit regulatorische Fragmentierung zu reduzieren. Dies erhöht die Rechts- und Planungssicherheit, führt aber auch zu einer einheitlicheren und strengeren Durchsetzung der Vorschriften mit weniger Raum für nationale Interpretation.

Mehr Sicherheit und Betrugsprävention

Mit den Neuerungen rücken Sicherheit und Betrugsprävention noch stärker in den Mittelpunkt. Strong Customer Authentication (SCA), verbesserte Transaktionsüberwachung und (Wieder-) Einführung des IBAN‑Namensabgleichs sollen Risiken senken und das Vertrauen in digitale Zahlungen stärken. Operativ anspruchsvoll ist zudem die Verschärfung der Haftung und Erstattung in Betrugsfällen: Ähnlich wie in UK und Singapur werden PSPs in bestimmten Konstellationen von Betrug zu Lasten von Bankkunden Schäden erstatten müssen. Gleichzeitig wird es einfacher – und teilweise auch verpflichtend – werden, Betrugsdaten auszutauschen.  Gegenüber Telekommunikationsunternehmen, deren Infrastruktur durch Betrüger genutzt wurde, wird es eng gefasste Regressmöglichkeiten geben.

Außerdem wird der regulatorische Rahmen für Open Banking weiterentwickelt. Dedizierte, sichere Schnittstellen und klare Regeln zur Schnittstellen-Governance sollen die Verfügbarkeit und Qualität erhöhen; Kunden sollen mehr Transparenz und Kontrolle über Datenzugriffe erhalten, etwa über Berechtigungs‑Dashboards.

Stärkung von Verbraucherschutz und Transparenz

Die Informationspflichten gegenüber Kunden werden präzisiert, insbesondere hinsichtlich Währungsumrechnungsentgelten und der Sperrung von Geldbeträgen. In der Folge werden viele Institute ihre AGBs, Kundeninformationen und produktbegleitenden Dokumente inhaltlich und redaktionell überarbeiten müssen.

Betroffene sollten die Zeit nutzen

Nach der politischen Einigung von Parlament und Rat am 27. November 2025 rechnen wir mit der formellen Annahme und Veröffentlichung des PSD3-/PSR-Pakets im ersten Halbjahr 2026. Die PSR tritt voraussichtlich 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt grundsätzlich 18 Monate danach unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die PSD3 ist von den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen; erst dann greifen die jeweiligen nationalen Umsetzungsvorschriften. Für bereits zugelassene Institute ist eine Übergangs-/Grandfathering-Phase vorgesehen: Bestehende ZAG/PSD2-Erlaubnisse gelten fort, betroffene Institute müssen aber innerhalb der Übergangsfristen ihre Governance, Organisation und Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen und der Aufsicht ergänzende Unterlagen bzw. einen (Re-) Autorisierungs-/ Anpassungsantrag einreichen.

Wie Unternehmen sich auf die PSD3 und die PSR vorbereiten sollten

Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute sowie AIS-/PIS-Anbieter sollten frühzeitig eine integrierte rechtliche und operative Gap-Analyse durchführen (lassen), damit die Anforderungen aus PSD3/PSR prüffest in Prozesse, Kontrollen, IT und Verträge übersetzt werden.

Am effizientesten ist ein Ansatz, bei dem Rechtsabteilungen und Second–Line-Verantwortliche eng zusammenarbeiten und die regulatorische Auslegung direkt in ein umsetzbares Operating Model überführen – insbesondere für GRC, Third-Party/Outsourcing-Governance, Vertragswerk, SCA/Fraud-Kontrollen und API-/Schnittstellen-Governance.

 

Explore #more

25.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law and KPMG advised Senstar on the acquisition of Blickfeld

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) and KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) advised Senstar group (Senstar) on the acquisition of all shares in Blickfeld GmbH (Blickfeld).…

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

16.02.2026 | KPMG Law Insights

Mietrechtsreform 2026 setzt engere Rahmenbedingungen für Vermieter

Die geplante Mietrechtsreform 2026 begrenzt Möblierungszuschläge, deckelt Indexmieten, schneidet Kurzzeitmietmodelle ab und verschärft die Pflichten für Vermieter. Damit sollen Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse geschlossen…

16.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG beim Verkauf an die niederländische Paramelt-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG (Kahl), mit Sitz…

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

Kontakt

Marc Pussar

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195-062
mpussar@kpmg-law.com

Jonas Sturies

Manager

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195 199
jsturies@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll