Suche
Contact
02.09.2016 | KPMG Law Insights

Verschärfung der Registrierungs- und Nachweispflichten für Geschäftsreisen nach Österreich

Verschärfung der Registrierungs- und Nachweispflichten für Geschäftsreisen nach Österreich

Mitarbeiter eines Unternehmens in Deutschland und vor allem deutsche Staatsangehörige machen sich vor Geschäftsreisen nach Österreich vermutlich keine Gedanken über mögliche Reglementierungen. Dies kann für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben: Es drohen Bußgelder, der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und sogar wirtschaftliche Betätigungsverbote für Österreich.

Das österreichische Recht kennt bereits seit längerem Registrierungspflichten für entsandte ausländische Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz außerhalb Österreichs. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz in anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz. Betroffen von den Registrierungspflichten sind auch Einsätze von Mitarbeitern mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-/EWR-Mitgliedstaates oder mit Schweizer Staatsangehörigkeit.

Dass die Geschäftsreisenden über keinen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Österreich verfügen, führt nicht zur Befreiung von den Registrierungspflichten.

Die bestehenden Regelungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2015 signifikant verschärft. Dies geschah in zweierlei Hinsicht: Bisherige Befreiungen von den Registrierungspflichten wurden beschränkt und wirtschaftlich gravierendere Rechtsfolgen eingeführt.

Kommt der Arbeitgeber eines Geschäftsreisenden der Pflicht zur Registrierung nicht nach, drohen dem Unternehmen neben der Verhängung von Bußgeldern je nach Art und Schwere der Verletzung der gesetzlichen Vorgaben weitere Sanktionen. Die österreichischen Behörden können Honorarzahlungen des Vertragspartners an den Arbeitgeber untersagen oder den Arbeitgeber in ein „Black Book“ aufnehmen und damit von öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen.

Die Registrierungspflichten gelten nun auch, wenn eine Geschäftsreise nach Österreich nur wenige Stunden dauern soll.

Auch „Business Meetings“ im Zusammenhang mit allein im Ausland geschlossenen Dienstleistungsverträgen (beide Vertragspartner haben ihren Sitz außerhalb Österreichs) lösen Registrierungspflichten aus, etwa, wenn die nächsten Projektphasen diskutiert werden sollen.

Österreich hat zudem Nachweispflichten für Dokumente eingeführt, die auch Geschäftsreisende erfüllen müssen. Dazu zählt im Einzelfall die Vorlage bestimmter Lohnunterlagen auf behördliche Anforderung hin. Werden diese Nachweispflichten verletzt, droht bei einem gewissen Schweregrad gar ein wirtschaftliches Betätigungsverbot von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

Folgen

Auch deutsche Geschäftsreisende, die für einen deutschen Arbeitgeber nach Österreich reisen, sind von diesem bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) zu registrieren. Dies muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise erfolgen. Lediglich in Notfallsituationen darf diese Frist ausnahmsweise unterschritten werden.

Gerade aber die etwas unscheinbaren Nachweispflichten können enorme wirtschaftliche Schäden verursachen. Diese gehen weit über den wirtschaftlichen Ertrag oder den Vorteil durch den Einsatz des Mitarbeiters bei einer einzelnen Geschäftsreise hinaus.

Leistungen von KPMG Law

Wir beraten Sie umfassend zu arbeitsgenehmigungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragenstellungen im In- und Ausland*. Im Hinblick auf die Pflichten bei Geschäftsreisen nach Österreich unterstützen wir Sie insbesondere gerne bei folgenden Aspekten:

  • Weitergehende Erläuterungen zu den Einzelheiten der Registrierungspflichten und Nachweispflichten (Inhalt, Reichweite, Durchführung u.ä.)
  • Prüfung, ob und inwieweit einzelne Tätigkeiten eine Registrierungspflicht auslösen und Nachweispflichten zu erfüllen sind
  • Unterstützung bei der Durchführung der Registrierung

*Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Fragen zu ausländischen Rechtsordnungen erbringen wir mit Unterstützung von Mitgliedsgesellschaften aus dem internationalen KPMG-Netzwerk oder ausländischen Rechtsanwaltskanzleien.

Explore #more

23.10.2026 | KPMG Law Insights

PHP2Shell kann Rechtspflichten für Unternehmen auslösen

Zwei kritische Schwachstellen in der Programmiersprache PHP bedrohen weltweit Webanwendungen und digitale Produkte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat vor einer möglichen…

20.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag bei it daily: Business Judgement Rule bei Einsatz von KI

Der rasante Fortschritt der Künstlichen Intelligenz stellt Unternehmensleitungen vor vielfältige und weitreichende Entscheidungen. Diese betreffen nicht nur die Auswahl und den Einsatz geeigneter KI-Systeme, sondern…

19.10.2026 | In den Medien

Neue Fachbeiträge in der PERSONALFÜHRUNG erschienen

In der aktuellen Ausgabe der PERSONALFÜHRUNG (10–11/2026) sind zwei Beiträge von Expertinnen von KPMG und KPMG Law erschienen. Im Beitrag„Wird die KI es richten? HR…

15.10.2026 | KPMG Law Insights

Schneller zur Baugenehmigung – rechtliche Möglichkeiten für Unternehmen

Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren Bauprojekte hinauszögern, muss nicht immer sein. Das Gesetz bietet einige Beschleunigungsmöglichkeiten. Um sie nutzen zu können, müssen Bauherren und Projektplaner unter…

09.10.2026 | KPMG Law Insights

Schadenmanagement bei Cybervorfällen: Wie Versicherer Schäden aktiv steuern

Cybervorfälle gehören zu den komplexesten Schadenereignissen für Versicherer. Insbesondere Ransomware-Angriffe können ganze IT-Landschaften lahmlegen – mit enormen finanziellen Folgen. Versicherer betroffener Unternehmen müssen schnell entscheiden …

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in AUTOHAUS: Verbraucherkreditrichtlinie: Verkauf unter neuen Vorzeichen

Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollten Autohäuser nutzen, um ihre Finanzierungs- und Vertriebsprozesse systematisch auf regulatorische Risiken und Anpassungsbedarfe zu überprüfen.…

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Der KPMG Law Experte Nikolaus Vincent Manthey und die KPMG Law…

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

Kontakt

Dr. Thomas Wolf

Partner
Leiter Arbeitsrecht

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199300
twolf@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll