KPMG Law berät Volkswagen Bank erfolgreich gegen Musterfeststellungsklage
Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und andere haben die Volkswagen Bank GmbH erfolgreich bei der Verteidigung gegen die Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. beraten.
Im Verfahren ging es um Widerrufsfragen bei Kfz-Finanzierungen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank angestrengt (Az. XI ZB 1/19). Gegenstand der Musterfeststellungsklage ist die Frage, ob die Widerrufsfrist in Verbraucherverträgen zur Finanzierung von Kraftfahrzeug-Kaufverträgen wegen Formfehlern nicht zu laufen beginnt und deshalb die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist, auch als Widerrufs-Joker bekannt. Die SfB hatte eine ähnliche Musterfeststellungsklage parallel gegen die Mercedes Benz Bank AG eingereicht, Az. XI ZR 171/19.
Die Musterfeststellungsklage der SfB gegen die Volkswagen Bank wurde zurückgewiesen, weil die SfB nicht befugt sei, eine Musterfeststellungsklage anzustrengen. Diese Klage war nicht öffentlich gemacht worden. Das OLG Braunschweig hatte Bedenken an der Klagebefugnis der SfB und nahm daher von einer Bekanntmachung Abstand.
Hiergegen legte die SfB Beschwerde beim BGH ein. Im schriftlichen Beschwerdeverfahren wies der BGH nun die Beschwerde zurück. Der BGH schloss sich der Auffassung des OLG Braunschweig an, wonach die SfB nicht klagebefugt für eine Musterfeststellungsklage ist.
Vertreter Volkswagen Bank GmbH
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Christian Nordholtz, Partner, Legal Deal Advisory, Hannover
Inhouse Recht, Volkswagen Bank GmbH: Dr. Christoph Renger, Dr. Michael Knoll, Braunschweig
Vertreter BGH
Rohnke Winter: Dr. Thomas Winter, Partner, Karlsruhe
Über KPMG Law
Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete multidisziplinäre Kanzlei. Gegründet im Jahr 2007 sind wir heute an 16 deutschen Standorten mit über 350 Anwälten vertreten, die unsere Mandanten persönlich und bedarfsorientiert beraten. Auch bei internationalen Fragestellungen bieten wir fundierte Unterstützung: Unsere Anwälte können jederzeit auf das weltweite Netzwerk von KPMG Law sowie über ihre Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf das KPMG-Netzwerk zurückgreifen.