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11.06.2024 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: US Immigration

Für eine Einreise in die USA stehen eine Reihe von Visa zur Verfügung, doch welches ist das richtige? Kann man visumsfrei einreisen oder benötigt man doch ein Arbeitsvisum? Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis kommt es hierfür nicht (nur) auf die Länge des Aufenthalts an. Maßgeblich ist vor allem die Art der Tätigkeit in den USA. Handelt es sich um eine Geschäftsreise oder gehört der Auftrag zur Kernarbeitstätigkeit und ist damit eine erlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit?

Wichtig bei M&A-Transaktionen: Visa können nicht einfach übernommen werden

Auch M&A-Transaktionen können aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben: Möchte zum Beispiel ein deutsches Unternehmen ein Target in den USA übernehmen, können laufende Arbeitsvisa der Beschäftigten gefährdet sein. Das sollte bei der Entscheidung über einen Unternehmenskauf immer mitbedacht und rechtzeitig geprüft werden. Unter Umständen können neue Aufenthaltstitel erforderlich sein, die zum Teil Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten haben.
Passieren Fehler, kann das für die Mitarbeitenden lebenslange Einreise-Sperren zur Folge haben. Auch dem Unternehmen drohen teils empfindliche Sanktionen, die zu großen Schäden führen können.

Die Kernthemen des Podcasts sind:

  • Ab Minute 1:20: Coronabedingte Sonderregeln sind weggefallen
  • Ab Minute 1:55: Abgrenzung Geschäftsreise vs. Ausübung der Kernarbeitstätigkeit
  • Ab Minute 4:05: Wie viel Zeit muss bei längerfristigen Aufenthalten eingeplant werden?
  • Ab Minute 5:19: Typische Fragestellungen von Unternehmen
  • Ab Minute 7:00: Was bei M&A-Transaktionen in Bezug auf die Aufenthaltstitel zu beachten ist
  • Ab Minute 8:48: Sanktionen bei aufenthaltsrechtlichen Verstößen
  • Ab Minute 10:35: Das Investorenvisum
  • Ab Minute 12:26: Übernahme eines bestehenden US-amerikanischen Unternehmens

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

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sabinepaul@kpmg-law.com

Constanza Maria Mundt

Senior Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 897
cmundt@kpmg-law.com

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