Suche
Contact
Mikrofon mit lila Hintergrund
28.06.2024 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: ESG und Arbeitsrecht

Eine nachhaltige Unternehmensführung wird immer mehr zur rechtlichen Verpflichtung. Betroffen ist auch die Personalabteilung. Denn „nachhaltig“ beinhaltet auch soziale Aspekte. Dementsprechend haben Unternehmen zahlreiche Verpflichtungen in Bezug auf das eigene Personal. Vieles ist bereits im deutschen Arbeitsrecht geregelt, beispielsweise ein Anspruch auf Equal Pay, das Recht auf Gleichbehandlung und der Arbeitsschutz. Neu hinzu kommen jetzt für circa 15.000 deutsche Unternehmen die Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Unternehmen sollten im Hinblick auf ESG ihre Vergütungssysteme auf den Prüfstand nehmen

Anschauen sollten sich die Arbeitgeber für das Reporting vor allem die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese legen im Einzelnen fest, worüber Unternehmen zu berichten haben.

Eine weitere Regelung kommt mit der jetzt beschlossenen Entgelttransparenzrichtlinie auf die Arbeitgeber zu. Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme daher so früh wie möglich auf den Prüfstand nehmen, um sowohl für das CSRD-Reporting als auch für etwaige Auskunftsansprüche gut aufgestellt zu sein. Auch um die erforderlichen Daten für die CSRD sollten sie sich so früh wie möglich kümmern, um Fehler im Reporting zu vermeiden.

Unternehmen können und sollten jedoch auch Anreize für das Management schaffen, nachhaltig zu wirtschaften. Eine Möglichkeit hierfür sind Zielvereinbarungen und die Verknüpfung mit der variablen Vergütung.

Bei allen Maßnahmen sollten Arbeitgeber auch die Mitbestimmungspflichten des Betriebsrats im Blick haben. Denn oftmals ist zwar nicht die Entscheidung über die Einführung einer Maßnahme, wohl aber die Ausgestaltung beteiligungspflichtig.

Die Inhalte des Podcasts sind:

  • Ab Minute 1:00: Was gilt es im Arbeitsrecht im Hinblick auf ESG zu beachten?
  • Ab Minute 1:20: Was die CSRD für Unternehmen bedeutet
  • Ab Minute 2:00: Unternehmen sollten sich zunächst die ESRS ansehen
  • Ab Minute 3:50: Was die CSRD für die Vergütung bedeutet
  • Ab Minute 4:50: Kopplung der Ziele an die variable Vergütung
  • Ab Minute 5:58: Equal Pay und Gender Pay werden relevanter
  • Ab Minute 8:22: Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme auf den Prüfstand nehmen
  • Ab Minute 9:01: So sollten Unternehmen ihre Daten für das CSRD-Reporting vorbereiten
  • Ab Minute 11:13: Welche Abteilungen in Unternehmen mit dem Reporting befasst sind
  • Ab Minute 13:22: Immer häufiger steuern ESG Compliance Officers die Prozesse
  • Ab Minute 14:00: Die Rolle des Betriebsrats
  • Ab Minute 15:00: Welche Chancen hat ein gutes Nachhaltigkeitsmanagement?
  • Ab Minute 15:44: Fehler im CSRD-Report und Haftung
  • Ab Minute 16:26: Warum Unternehmen mit ESG langfristig erfolgreicher sein könnten

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

Explore #more

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

Kontakt

Kathrin Brügger

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 1200
kbruegger@kpmg-law.com

André Kock

Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 360994-5035
andrekock@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll