Suche
Contact
Mikrofon mit lila Hintergrund
28.06.2024 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: ESG und Arbeitsrecht

Eine nachhaltige Unternehmensführung wird immer mehr zur rechtlichen Verpflichtung. Betroffen ist auch die Personalabteilung. Denn „nachhaltig“ beinhaltet auch soziale Aspekte. Dementsprechend haben Unternehmen zahlreiche Verpflichtungen in Bezug auf das eigene Personal. Vieles ist bereits im deutschen Arbeitsrecht geregelt, beispielsweise ein Anspruch auf Equal Pay, das Recht auf Gleichbehandlung und der Arbeitsschutz. Neu hinzu kommen jetzt für circa 15.000 deutsche Unternehmen die Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Unternehmen sollten im Hinblick auf ESG ihre Vergütungssysteme auf den Prüfstand nehmen

Anschauen sollten sich die Arbeitgeber für das Reporting vor allem die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese legen im Einzelnen fest, worüber Unternehmen zu berichten haben.

Eine weitere Regelung kommt mit der jetzt beschlossenen Entgelttransparenzrichtlinie auf die Arbeitgeber zu. Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme daher so früh wie möglich auf den Prüfstand nehmen, um sowohl für das CSRD-Reporting als auch für etwaige Auskunftsansprüche gut aufgestellt zu sein. Auch um die erforderlichen Daten für die CSRD sollten sie sich so früh wie möglich kümmern, um Fehler im Reporting zu vermeiden.

Unternehmen können und sollten jedoch auch Anreize für das Management schaffen, nachhaltig zu wirtschaften. Eine Möglichkeit hierfür sind Zielvereinbarungen und die Verknüpfung mit der variablen Vergütung.

Bei allen Maßnahmen sollten Arbeitgeber auch die Mitbestimmungspflichten des Betriebsrats im Blick haben. Denn oftmals ist zwar nicht die Entscheidung über die Einführung einer Maßnahme, wohl aber die Ausgestaltung beteiligungspflichtig.

Die Inhalte des Podcasts sind:

  • Ab Minute 1:00: Was gilt es im Arbeitsrecht im Hinblick auf ESG zu beachten?
  • Ab Minute 1:20: Was die CSRD für Unternehmen bedeutet
  • Ab Minute 2:00: Unternehmen sollten sich zunächst die ESRS ansehen
  • Ab Minute 3:50: Was die CSRD für die Vergütung bedeutet
  • Ab Minute 4:50: Kopplung der Ziele an die variable Vergütung
  • Ab Minute 5:58: Equal Pay und Gender Pay werden relevanter
  • Ab Minute 8:22: Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme auf den Prüfstand nehmen
  • Ab Minute 9:01: So sollten Unternehmen ihre Daten für das CSRD-Reporting vorbereiten
  • Ab Minute 11:13: Welche Abteilungen in Unternehmen mit dem Reporting befasst sind
  • Ab Minute 13:22: Immer häufiger steuern ESG Compliance Officers die Prozesse
  • Ab Minute 14:00: Die Rolle des Betriebsrats
  • Ab Minute 15:00: Welche Chancen hat ein gutes Nachhaltigkeitsmanagement?
  • Ab Minute 15:44: Fehler im CSRD-Report und Haftung
  • Ab Minute 16:26: Warum Unternehmen mit ESG langfristig erfolgreicher sein könnten

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

Explore #more

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

13.03.2026 | KPMG Law Insights

Commercial Courts: Wann sie sich für Unternehmen lohnen – und wann nicht

Große Wirtschaftsstreitigkeiten bekommen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gerichte: die Commercial Courts. Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eingeführt.…

10.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der Krasemann Hausverwaltung an Buena

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Familie KRASEMANN rechtlich beim Verkauf der KRASEMANN Immobilien- & Gebäudeservice GmbH (KIGS) und KRASEMANN Immobilien Management…

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

04.03.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte mit Statement im dpn Magazin zum Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz entfaltet offenbar bereits kurz nach seinem Inkrafttreten eine spürbare Wirkung auf die Investitionspläne institutioneller Marktteilnehmer. In einer aktuellen Umfrage unter Asset Managern und…

Kontakt

Kathrin Brügger

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 1200
kbruegger@kpmg-law.com

André Kock

Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 360994-5035
andrekock@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll