Suche
Contact
Mikrofon mit lila Hintergrund
28.11.2023 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Earn-outs in M&A-Transaktionen

In Zeiten einer niedrigen oder unsicheren Konjunkturentwicklung halten sich Unternehmen mit Investitionen eher zurück und stehen nicht unbedingt Schlange, wenn andere Unternehmen zum Verkauf stehen. Das macht es für Unternehmensverkäufer schwieriger, eine für sie zufriedenstellende Bewertung zu erzielen. Können sich die Parteien nicht einigen, weil der Kaufinteressent nicht an die prognostizierte Geschäftsentwicklung glaubt, bieten sich Earn-out-Klauseln an. Diese regeln, dass ein Teil des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens nach der Akquisition abhängig gemacht wird. Allerdings bergen solche Klauseln Konfliktpotenzial.

Earn-out-Klauseln sollten sehr sorgfältig gestaltet werden

Bei der Gestaltung sollten die Vertragsparteien daher sehr sorgfältig vorgehen. Beispielsweise sollten sie möglichst genau prognostizieren, wie das Unternehmen nach dem Kauf weitergeführt wird. Sie sollten relevante KPIs gut auswählen und definieren und Finanzexpert:innen für die Konstruktion des Earn-out hinzuziehen. Auch sollte der Bemessungszeitraum angemessen sein und der Spielraum für Manipulationen durch vertragliche Regelungen begrenzt werden.

Christin Müller, Partnerin bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und Dr. Daniel Kaut, Partner und Leiter Gesellschaftsrecht/M&A bei KPMG Law, diskutieren im Podcast, wann Earn-out-Klauseln sinnvoll sind und wie die Parteien Konflikten vorbeugen können.

Die Kernthemen des Podcasts:

  • Ab Min. 0:55: Was sind Earn-out-Klauseln und wann kommen sie zum Einsatz?
  • Ab Min. 1:58: Warum sind Earn-out-Klauseln gerade wieder ein Thema?
  • Ab Min. 2:51: Typische Konstellationen für die Anwendung und Konfliktpotenzial
  • Ab Min. 7:35: Wie lässt sich das Konfliktpotenzial bei Earn-outs verringern?
  • Ab Min. 12:50: Welche Unternehmen tendieren zu Earn-out-Klauseln?
  • Ab Min. 13:32: Zusammenfassende Empfehlung

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

Co-Autorin: Christin Müller, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Explore #more

21.01.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Controlware Holding beim Verkauf der Productware an die GBS Electronic Solutions

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Controlware Holding GmbH beim Verkauf der Productware‑Gesellschaft zur Produktion von elektronischen Geräten mbH (Productware) an die…

20.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Personalmagazin – Mobiles Arbeiten: Grenzenlos tätig?

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland eröffnet Beschäftigten wie Arbeitgebern neue Möglichkeiten. Rechtlich müssen Arbeitsmodelle wie „Work from Anywhere“ (WFA) oder „Workation“ gut vorbereitet werden. Insbesondere…

19.01.2026 | KPMG Law Insights

PSD3 und PSR: Neue Payment-Regulierung für Zahlungsdienstleister und Banken

Die Europäische Kommission hat mit den Entwürfen der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3 – PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR)…

15.01.2026 | KPMG Law Insights

Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss ermöglicht Förderung von erschwinglichem Wohnraum

Die öffentliche Hand kann dank des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen einfacher fördern. Die Europäische Kommission erweitert mit der Neufassung vom…

12.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Wirtschaft und Wettbewerb: Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und…

12.01.2026 | KPMG Law Insights

Standortfördergesetz: Neue Impulse für Investitionen und den Kapitalmarkt

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland als Wirtschafts- und Finanzstandort nachhaltig zu stärken, private

09.01.2026 | KPMG Law Insights

Die EmpCo tritt in Kraft – Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen

Umweltaussagen werden für Unternehmen immer riskanter. Aufgrund der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten in Kürze wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die Richtlinie ist…

05.01.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte in der Börsen-Zeitung zum digitalen Euro

Der digitale Euro soll bis 2029 kommen. Die Notenbank muss jedoch noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Die Skepsis ist groß, bei Banken, in der Bevölkerung und…

22.12.2025 | KPMG Law Insights

Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht

Umweltkriminalität wird künftig härter sanktioniert. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht neue Straftatbestände und…

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

Kontakt

Dr. Daniel Kaut, LL.M.

Partner
Solution Line Head Legal Corporate Services

Bahnhofstraße 30
90402 Nürnberg

Tel.: +49 911 800929952
dkaut@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll