Suche
Contact
Mikrofon mit lila Hintergrund
25.10.2023 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Betriebliche Altersversorgung in Zeiten der Inflation

In Zeiten der Inflation sorgen sich sowohl Arbeitgeber wie auch Versorgungberechtigte, wie sich die Entwertung des Geldes auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) auswirkt. Versorgungszusagen sind in der Regel die langfristigsten Verpflichtungen eines Unternehmens und beinhalten meist ein erhebliches finanzielles Volumen. Gleichzeitig sind sie für die Mitarbeitenden ein essenzieller Teil ihrer Vergütung, der sie langfristig für das Alter sichert und an ihren Arbeitgeber binden soll.

Durch die Inflation können sich erforderliche Aufwendungen für Arbeitgeber weiter erhöhen als schon bisher. Maßnahmen der Unternehmen zur Risikominimierung greifen zumeist erst für neu konzipierte, künftige Versorgungszusagen. Die Umwandlung einer bestehenden Rentenzusage in eine Kapitalzahlung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.

Je nach Ausgestaltung der Zusage und der Phase des Erwerbslebens, in der die Inflation eintritt, haben allerdings auch die Versorgungsberechtigten das Nachsehen, wenn sich ihre Anwartschaften entwerten. Grundsätzlich müssen nämlich nur laufende Betriebsrentenleistungen von Gesetzes wegen an aktuelle Begebenheiten wie etwa die Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden. Nur ausnahmsweise unterliegt auch eine Anwartschaft einer Dynamisierung.

Christine Hansen, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Senior Managerin, ist Expertin für bAV. Sie schildert im Podcast, wie sich die Inflation auf verschiedene Arten von Versorgungszusagen auswirkt, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Arbeitgeber zur Entlastung haben und wie wichtig Anpassungsprüfungen als Teil eines guten und nachhaltigen Pensionsmanagements sind.

Die Kernthemen des Podcasts:

  • Ab Minute 1:01: Relevanz der bAV für Unternehmen und Arbeitnehmende
  • Ab Minute 2:42: Wie sich die Inflation auf die bAV in den verschiedenen Erwerbsphasen und Ausgestaltungen der Versorgungszusagen auswirkt
  • Ab Minute 5:55: Anpassung von laufenden Betriebsrentenleistungen
  • Ab Minute 7:06: Möglichkeiten der Entlastung von Unternehmen
  • Ab Minute 10:48: Was ist bei Anpassungsprüfungen zu beachten?
  • Ab Minute 12:49: Aktuelle Trends und Spielräume für die Anpassungsprüfung
  • Ab Minute 18:25: Die häufigsten Fragen von Unternehmen im Zusammenhang mit der bAV

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

Explore #more

28.02.2025 | In den Medien

KPMG LLP Launches KPMG Law US – The First Big Four Law Firm Serving The US Market

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Arizona hat KPMG US die Lizenz für KPMG Law US erteilt hat. Seit dem 27.02.2025 ist KPMG damit die erste…

27.02.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ESGZ: Die aktuelle Meinung

Ist das deutsche Lieferkettengesetz ausreichend, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, oder benötigen wir schärfere Haftungsregeln für Menschenrechts- und Umweltverstöße? Diese Frage beantwortet auch KPMG…

26.02.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hat heute den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Richtlinie im Rahmen der Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD,…

26.02.2025 | In den Medien

JUVE Rechtsmarkt – Wie Shared Delivery Center den Performancedruck mindern

Kosteneffizienter, schlagkräftiger, schneller sein als die Konkurrenz. Diese Ziele treiben alle Unternehmen um, um so mehr in wirtschaftliche herausforderten Zeiten. Und so stellen sich Konzerne…

24.02.2025 |

Digitalisierung der Verwaltung – der digitale Führerschein ist ein erster Schritt

Die jüngst im Bundeskabinett beschlossene Einführung digitaler Führerscheine und Fahrzeugdokumente markiert einen bedeutenden Meilenstein bei der Digitalisierung der moderneren Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre…

21.02.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Betriebs Berater: Überblick über die Regulierung für Wertpapierinstitute

Für Wertpapierinstitute gilt mit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) seit dem 26.6.2021 ein eigenes Aufsichtsregime. Neben der unmittelbar geltenden Investment Firm Regulation (IFR) enthält außerdem…

21.02.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäscheprävention: BaFin fordert Finanzsektor zum Handeln auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ruft den Finanzsektor zur erhöhten Aufmerksamkeit bei der Geldwäscheprävention auf. In ihrem Bericht „Risiken im Fokus 2025“ warnt sie vor…

18.02.2025 | KPMG Law Insights

KI-Compliance: Wichtige rechtliche Aspekte im Überblick

Menschliche Intelligenz schöpft aus Erfahrung, Emotion und Intuition. Künstliche Intelligenz (KI) hingegen verarbeitet Unmengen an Daten in Sekundenbruchteilen. Menschliche Intelligenz denkt voraus, zieht Schlüsse und…

17.02.2025 | In den Medien

WirtschaftsWoche zeichnet KPMG Law und Konstantin von Busekist aus

KPMG Law und Konstantin von Busekist wurden im aktuellen WirtschaftsWoche-Ranking im Bereich Compliance als TOP Kanzlei 2025 und Konstantin von Busekist als TOP Anwalt 2025…

17.02.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der InfrastrukturRecht: Gebührenunfähigkeit der Wasserkonzessionsabgabe

Das BVerwG hat am 09.10.2024 (9 B 5.24) die Beschwerde der Stadt Kassel gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des VGH Kassel vom 30.11.2023…

Kontakt

Christine Hansen

Senior Manager
Leiter Betriebliche Altersversorgung

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199150
christinehansen@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll