In Zeiten der Inflation sorgen sich sowohl Arbeitgeber wie auch Versorgungberechtigte, wie sich die Entwertung des Geldes auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) auswirkt. Versorgungszusagen sind in der Regel die langfristigsten Verpflichtungen eines Unternehmens und beinhalten meist ein erhebliches finanzielles Volumen. Gleichzeitig sind sie für die Mitarbeitenden ein essenzieller Teil ihrer Vergütung, der sie langfristig für das Alter sichert und an ihren Arbeitgeber binden soll.
Durch die Inflation können sich erforderliche Aufwendungen für Arbeitgeber weiter erhöhen als schon bisher. Maßnahmen der Unternehmen zur Risikominimierung greifen zumeist erst für neu konzipierte, künftige Versorgungszusagen. Die Umwandlung einer bestehenden Rentenzusage in eine Kapitalzahlung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.
Je nach Ausgestaltung der Zusage und der Phase des Erwerbslebens, in der die Inflation eintritt, haben allerdings auch die Versorgungsberechtigten das Nachsehen, wenn sich ihre Anwartschaften entwerten. Grundsätzlich müssen nämlich nur laufende Betriebsrentenleistungen von Gesetzes wegen an aktuelle Begebenheiten wie etwa die Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden. Nur ausnahmsweise unterliegt auch eine Anwartschaft einer Dynamisierung.
Christine Hansen, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Senior Managerin, ist Expertin für bAV. Sie schildert im Podcast, wie sich die Inflation auf verschiedene Arten von Versorgungszusagen auswirkt, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Arbeitgeber zur Entlastung haben und wie wichtig Anpassungsprüfungen als Teil eines guten und nachhaltigen Pensionsmanagements sind.
Die Kernthemen des Podcasts:
Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.
Senior Manager
Leiter Betriebliche Altersversorgung
Heidestraße 58
10557 Berlin
Tel.: +49 30 530199150
christinehansen@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.