Suche
Contact
04.07.2017 | KPMG Law Insights

Es gibt kein Zurück. Die neue DSGVO gilt. – Neues Datenschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Neues Datenschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 einen neuen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung und Neustrukturierung des deutschen Datenschutzrechts beschlossen. Das „Datenschutz-Anpassungs- und – Umsetzungsgesetz“ (DSAnpUG-EU) ist notwendig, um deutsche Datenschutzvorschriften an die europäische Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz und an die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) anzupassen. Die EU DS-GVO hat zum Ziel, ein vereinheitlichtes Datenschutzrecht und damit weitgehend die gleichen Standards für den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU zu schaffen. Dennoch eröffnet sie mit einer Vielzahl von Öffnungsklauseln Raum für nationale Regelungen in den Mitgliedsstaaten.

Was regelt das neue Gesetz?

Das DSAnpUG-EU stellt eine umfassende Reform und Neustrukturierung des deutschen Datenschutzrechts dar. Im Mittelpunkt der Umgestaltung steht die umfassende Neufassung des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welches die ab Mai 2018 in Deutschland geltende EU DSGVO ergänzen und konkretisieren soll. Das im Entwurf vorgestellte 85-Paragraphen-starke Gesetzeswerk ist wesentlich umfassender als das bisherige BDSG. Die zu Grunde liegende Verordnung findet zwar als europäische Verordnung unmittelbar Anwendung. Sie wird aber durch das neue BDSG ergänzt. Die Folge: Unternehmen werden künftig beide Regelwerke zu beachten haben. Hinzu kommen bereichsspezifische Regelungen in Fachgesetzen, die sich ebenfalls im Rahmen der vorrangig geltenden Regelungen der EU DS-GVO bewegen müssen.

Kritik von Experten und Datenschutzbehörden

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des DSAnpUG-EU wird – wie die Vorgängerentwürfe auch – teilweise als europarechtswidrig und verfehlt bewertet. Viele Öffnungsklauseln würden im Entwurf des neuen BDSG wiederholt, womit es an der notwendigen konkretisierenden Regelung fehle. Zudem werde der den Mitgliedstaaten eingeräumte Handlungsspielraum teilweise überdehnt, sodass Regelungen geschaffen werden, die von den Öffnungsklauseln der EU-DS-GVO nicht gedeckt seien. So kritisieren die deutschen Aufsichtsbehörden, dass vor allem die Betroffenenrechte ungebührlich eingeschränkt würden. Insgesamt gefährde dies die angestrebte Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU und senke das von der EU DSGVO vorgesehene Datenschutzniveau rechtswidrig ab. Aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen und Verweisungen im Entwurf des DSAnpUG-EU sei speziell für Unternehmen, die dem deutschen Recht unterliegen, ein undurchsichtiges Dickicht geschaffen worden. Die Anwendung des neuen Datenschutzrechts würde dadurch erheblich erschwert und konterkariere so die Bemühungen der EU das Datenschutzrecht für Unternehmen europaweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Schließlich lasse der Entwurf in derzeitiger Form offen, inwieweit zusätzliche Regelungen hinsichtlich der zahlreichen bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften in Deutschland notwendig sind. Es bestehe demnach die Gefahr einer inkonsistenten Datenschutzstruktur in Deutschland mit sich teils widersprechenden Regelungen. Die Rechtsanwender seien mit dieser Situation schlicht überfordert und es werde durch den Gesetzesentwurf eine erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, in welcher konkreten Form der Entwurf nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat tatsächlich als Gesetz verkündet wird und ob die angesprochenen Kritikpunkte berücksichtigt werden. Den Unternehmen ist in jedem Fall anzuraten, das Gesetzgebungsverfahren genau zu beobachten und sich schon jetzt mit der größten Datenschutzreform in Europa auseinanderzusetzen, da ihnen andernfalls ab dem 25. Mai 2018 empfindliche Bußgelder bis zu EUR 20 Mio. oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes drohen. Am 10. März wird der Bundesrat voraussichtlich über das neue Gesetz beraten.

Leistungen von KPMG Law

Unser Team von hoch spezialisierten Rechtsanwälten berät internationale und nationale Konzerne, kleinere und mittelständische Unternehmen, öffentliche Körperschaften, sowie Finanzinvestoren und Start-Ups umfassend im Bereich Informationsmanagement (Datenschutz und IT-Sicherheit), insbesondere bei der Identifikation, Analyse und Bewertung bestehender rechtlicher Dokumentation und interner Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten („Privacy Impairment Check“) sowie deren Optimierung.

Darüber hinaus beraten wir gestaltend bei der datenschutzkonformen Einführung eines Informations- und Datenmanagements sowie der Entwicklung und Markteinführung von Produkten („Privacy by Design“).

Selbstverständlich beraten wir Sie auch anlassbezogen bei internen oder externen Untersuchungsverfahren, z.B. nach einem „Data Loss Incident“ im Krisenfall und vertreten Sie in allen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren (Prozessvertretung). Sprechen Sie uns jederzeit gerne auf unsere Beratungsangebote an!

Explore #more

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

15.06.2026 | KPMG Law Insights

Mehr Honorar für Planer wegen Kostensteigerungen? Was Auftraggeber wissen sollten

Immer häufiger landen Nachforderungen von Architekten und Ingenieuren auf den Schreibtischen ihrer Auftraggeber. „Das Projekt zieht sich, die Baupreise steigen und auch unsere Kosten

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und bestimmten Branchen ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

02.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG begleitet die hpm Henkel Projektmanagement bei der Integration in das BKW Engineering Netzwerk

KPMG Law hat den Gesellschafter der hpm Henkel Projektmanagement exklusiv bei der Integration in das Netzwerk BKW Engineering juristisch beraten. KPMG Law hat in rechtlichen…

02.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Zitat in der Welt und im Business Insider zu den wichtigsten Änderungen im Juni

Im Juni treten gleich mehrere Änderungen in Kraft, die Millionen Verbraucher in Deutschland direkt betreffen. Von neuen Rechten beim Online-Shopping über Änderungen bei der Rente…

29.05.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Embedded Insurance

Immer öfter werden beim Kauf von Autos, Handys oder Konzertkarten auch Versicherungen angeboten. Besonders gefragt sind eingebettete Versicherungen beim Kauf von Elektrogeräten wie Smartphones. In…

26.05.2026 | KPMG Law Insights

Der Industriestrompreis – Kostenentlastung mit neuen Voraussetzungen und Nachweispflichten

Der Industriestrompreis steht in den Startlöchern: Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6. Mai 2026 liegt nun der lange erwartete Rechtsrahmen für den deutschen Industriestrompreis…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll