Suche
Contact
04.07.2017 | KPMG Law Insights

Es gibt kein Zurück. Die neue DSGVO gilt. – Neues Datenschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Neues Datenschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 einen neuen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung und Neustrukturierung des deutschen Datenschutzrechts beschlossen. Das „Datenschutz-Anpassungs- und – Umsetzungsgesetz“ (DSAnpUG-EU) ist notwendig, um deutsche Datenschutzvorschriften an die europäische Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz und an die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) anzupassen. Die EU DS-GVO hat zum Ziel, ein vereinheitlichtes Datenschutzrecht und damit weitgehend die gleichen Standards für den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU zu schaffen. Dennoch eröffnet sie mit einer Vielzahl von Öffnungsklauseln Raum für nationale Regelungen in den Mitgliedsstaaten.

Was regelt das neue Gesetz?

Das DSAnpUG-EU stellt eine umfassende Reform und Neustrukturierung des deutschen Datenschutzrechts dar. Im Mittelpunkt der Umgestaltung steht die umfassende Neufassung des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welches die ab Mai 2018 in Deutschland geltende EU DSGVO ergänzen und konkretisieren soll. Das im Entwurf vorgestellte 85-Paragraphen-starke Gesetzeswerk ist wesentlich umfassender als das bisherige BDSG. Die zu Grunde liegende Verordnung findet zwar als europäische Verordnung unmittelbar Anwendung. Sie wird aber durch das neue BDSG ergänzt. Die Folge: Unternehmen werden künftig beide Regelwerke zu beachten haben. Hinzu kommen bereichsspezifische Regelungen in Fachgesetzen, die sich ebenfalls im Rahmen der vorrangig geltenden Regelungen der EU DS-GVO bewegen müssen.

Kritik von Experten und Datenschutzbehörden

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des DSAnpUG-EU wird – wie die Vorgängerentwürfe auch – teilweise als europarechtswidrig und verfehlt bewertet. Viele Öffnungsklauseln würden im Entwurf des neuen BDSG wiederholt, womit es an der notwendigen konkretisierenden Regelung fehle. Zudem werde der den Mitgliedstaaten eingeräumte Handlungsspielraum teilweise überdehnt, sodass Regelungen geschaffen werden, die von den Öffnungsklauseln der EU-DS-GVO nicht gedeckt seien. So kritisieren die deutschen Aufsichtsbehörden, dass vor allem die Betroffenenrechte ungebührlich eingeschränkt würden. Insgesamt gefährde dies die angestrebte Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU und senke das von der EU DSGVO vorgesehene Datenschutzniveau rechtswidrig ab. Aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen und Verweisungen im Entwurf des DSAnpUG-EU sei speziell für Unternehmen, die dem deutschen Recht unterliegen, ein undurchsichtiges Dickicht geschaffen worden. Die Anwendung des neuen Datenschutzrechts würde dadurch erheblich erschwert und konterkariere so die Bemühungen der EU das Datenschutzrecht für Unternehmen europaweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Schließlich lasse der Entwurf in derzeitiger Form offen, inwieweit zusätzliche Regelungen hinsichtlich der zahlreichen bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften in Deutschland notwendig sind. Es bestehe demnach die Gefahr einer inkonsistenten Datenschutzstruktur in Deutschland mit sich teils widersprechenden Regelungen. Die Rechtsanwender seien mit dieser Situation schlicht überfordert und es werde durch den Gesetzesentwurf eine erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, in welcher konkreten Form der Entwurf nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat tatsächlich als Gesetz verkündet wird und ob die angesprochenen Kritikpunkte berücksichtigt werden. Den Unternehmen ist in jedem Fall anzuraten, das Gesetzgebungsverfahren genau zu beobachten und sich schon jetzt mit der größten Datenschutzreform in Europa auseinanderzusetzen, da ihnen andernfalls ab dem 25. Mai 2018 empfindliche Bußgelder bis zu EUR 20 Mio. oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes drohen. Am 10. März wird der Bundesrat voraussichtlich über das neue Gesetz beraten.

Leistungen von KPMG Law

Unser Team von hoch spezialisierten Rechtsanwälten berät internationale und nationale Konzerne, kleinere und mittelständische Unternehmen, öffentliche Körperschaften, sowie Finanzinvestoren und Start-Ups umfassend im Bereich Informationsmanagement (Datenschutz und IT-Sicherheit), insbesondere bei der Identifikation, Analyse und Bewertung bestehender rechtlicher Dokumentation und interner Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten („Privacy Impairment Check“) sowie deren Optimierung.

Darüber hinaus beraten wir gestaltend bei der datenschutzkonformen Einführung eines Informations- und Datenmanagements sowie der Entwicklung und Markteinführung von Produkten („Privacy by Design“).

Selbstverständlich beraten wir Sie auch anlassbezogen bei internen oder externen Untersuchungsverfahren, z.B. nach einem „Data Loss Incident“ im Krisenfall und vertreten Sie in allen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren (Prozessvertretung). Sprechen Sie uns jederzeit gerne auf unsere Beratungsangebote an!

Explore #more

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

25.04.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau: Mit Tempo den Investitionsstau überwinden

Geld allein wird nicht reichen, die Investitionsziele umzusetzen. Die Verwaltung muss interne Strukturen schaffen, die ein schnelles Handeln ermöglichen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter…

23.04.2025 | KPMG Law Insights

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Koalitionsvertrag 2025

Der Klimaschutz hat es im Koalitionsvertrag zu einer Bedeutung geschafft, mit der nicht zu rechnen war. Im Wahlkampf hatte er keine nennenswerte Rolle gespielt. Auch…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für den Finanzsektor

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD hat auch Auswirkungen auf den Finanzsektor. Hier ein Überblick. Die Erhöhung des Energieangebots Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot vergrößern…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Die entsprechende Richtlinie (EU) 2024/1226 war im…

16.04.2025 | KPMG Law Insights

Was die neuen Digitalisierungspläne im Koalitionsvertrag bedeuten

Der Koalitionsvertrag zeigt, wie die künftige Regierung Deutschlands digitale Zukunft gestalten will. Was bedeuten die Pläne konkret für Unternehmen? Hier die wichtigsten Auswirkungen: Digitale Souveränität:…

14.04.2025 | KPMG Law Insights

So will die neue Koalition Investitionen in die Infrastruktur beschleunigen

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD markiert einen grundlegenden Neubeginn in der deutschen Infrastrukturpolitik. Angesichts eines erheblichen Investitionsstaus setzen die Koalitionspartner auf ein umfassendes Maßnahmenpaket,…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll