Suche
Contact
04.07.2017 | KPMG Law Insights

Es gibt kein Zurück. Die neue DSGVO gilt. – Neues Datenschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Neues Datenschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 einen neuen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung und Neustrukturierung des deutschen Datenschutzrechts beschlossen. Das „Datenschutz-Anpassungs- und – Umsetzungsgesetz“ (DSAnpUG-EU) ist notwendig, um deutsche Datenschutzvorschriften an die europäische Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz und an die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) anzupassen. Die EU DS-GVO hat zum Ziel, ein vereinheitlichtes Datenschutzrecht und damit weitgehend die gleichen Standards für den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU zu schaffen. Dennoch eröffnet sie mit einer Vielzahl von Öffnungsklauseln Raum für nationale Regelungen in den Mitgliedsstaaten.

Was regelt das neue Gesetz?

Das DSAnpUG-EU stellt eine umfassende Reform und Neustrukturierung des deutschen Datenschutzrechts dar. Im Mittelpunkt der Umgestaltung steht die umfassende Neufassung des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welches die ab Mai 2018 in Deutschland geltende EU DSGVO ergänzen und konkretisieren soll. Das im Entwurf vorgestellte 85-Paragraphen-starke Gesetzeswerk ist wesentlich umfassender als das bisherige BDSG. Die zu Grunde liegende Verordnung findet zwar als europäische Verordnung unmittelbar Anwendung. Sie wird aber durch das neue BDSG ergänzt. Die Folge: Unternehmen werden künftig beide Regelwerke zu beachten haben. Hinzu kommen bereichsspezifische Regelungen in Fachgesetzen, die sich ebenfalls im Rahmen der vorrangig geltenden Regelungen der EU DS-GVO bewegen müssen.

Kritik von Experten und Datenschutzbehörden

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des DSAnpUG-EU wird – wie die Vorgängerentwürfe auch – teilweise als europarechtswidrig und verfehlt bewertet. Viele Öffnungsklauseln würden im Entwurf des neuen BDSG wiederholt, womit es an der notwendigen konkretisierenden Regelung fehle. Zudem werde der den Mitgliedstaaten eingeräumte Handlungsspielraum teilweise überdehnt, sodass Regelungen geschaffen werden, die von den Öffnungsklauseln der EU-DS-GVO nicht gedeckt seien. So kritisieren die deutschen Aufsichtsbehörden, dass vor allem die Betroffenenrechte ungebührlich eingeschränkt würden. Insgesamt gefährde dies die angestrebte Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU und senke das von der EU DSGVO vorgesehene Datenschutzniveau rechtswidrig ab. Aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen und Verweisungen im Entwurf des DSAnpUG-EU sei speziell für Unternehmen, die dem deutschen Recht unterliegen, ein undurchsichtiges Dickicht geschaffen worden. Die Anwendung des neuen Datenschutzrechts würde dadurch erheblich erschwert und konterkariere so die Bemühungen der EU das Datenschutzrecht für Unternehmen europaweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Schließlich lasse der Entwurf in derzeitiger Form offen, inwieweit zusätzliche Regelungen hinsichtlich der zahlreichen bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften in Deutschland notwendig sind. Es bestehe demnach die Gefahr einer inkonsistenten Datenschutzstruktur in Deutschland mit sich teils widersprechenden Regelungen. Die Rechtsanwender seien mit dieser Situation schlicht überfordert und es werde durch den Gesetzesentwurf eine erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, in welcher konkreten Form der Entwurf nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat tatsächlich als Gesetz verkündet wird und ob die angesprochenen Kritikpunkte berücksichtigt werden. Den Unternehmen ist in jedem Fall anzuraten, das Gesetzgebungsverfahren genau zu beobachten und sich schon jetzt mit der größten Datenschutzreform in Europa auseinanderzusetzen, da ihnen andernfalls ab dem 25. Mai 2018 empfindliche Bußgelder bis zu EUR 20 Mio. oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes drohen. Am 10. März wird der Bundesrat voraussichtlich über das neue Gesetz beraten.

Leistungen von KPMG Law

Unser Team von hoch spezialisierten Rechtsanwälten berät internationale und nationale Konzerne, kleinere und mittelständische Unternehmen, öffentliche Körperschaften, sowie Finanzinvestoren und Start-Ups umfassend im Bereich Informationsmanagement (Datenschutz und IT-Sicherheit), insbesondere bei der Identifikation, Analyse und Bewertung bestehender rechtlicher Dokumentation und interner Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten („Privacy Impairment Check“) sowie deren Optimierung.

Darüber hinaus beraten wir gestaltend bei der datenschutzkonformen Einführung eines Informations- und Datenmanagements sowie der Entwicklung und Markteinführung von Produkten („Privacy by Design“).

Selbstverständlich beraten wir Sie auch anlassbezogen bei internen oder externen Untersuchungsverfahren, z.B. nach einem „Data Loss Incident“ im Krisenfall und vertreten Sie in allen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren (Prozessvertretung). Sprechen Sie uns jederzeit gerne auf unsere Beratungsangebote an!

Explore #more

02.05.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in IT-Business: Business Judgement Rule beim KI-Einsatz

KI wird zunehmend Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Doch was passiert, wenn die „Blackbox“ KI fehlerhafte oder unzureichende Ergebnisse liefert? Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck von KPMG…

29.04.2026 | KPMG Law Insights

Das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz verändert den Zugang zu Bundeswehr-Vergaben

Das am 14. Februar 2026 in Kraft getretene Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz soll die Beschaffung der Bundeswehr deutlich beschleunigen, indem von den üblichen Vergaberegeln abgewichen werden…

24.04.2026 | KPMG Law Insights

Verkehrs-GVO richtig anwenden – Leitfaden für öffentliche Stellen

Am 16. März 2026 hat die Europäische Kommission einen umfassend erneuerten Beihilferahmen für den Land‑ und multimodalen Verkehr verabschiedet, der am 30. März 2026 in…

21.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im HR Journal: Grenzenloses Arbeiten, begrenzte Rechtssicherheit: Risiken internationaler Remote Work steuern

Grenzüberschreitendes Homeoffice ist strategisch relevant – aber auch ein unterschätztes Risikofeld. Zwischen Betriebsstättenrisiko und aufenthaltsrechtlichen Hürden stehen Unternehmen vor der Frage: Wie lässt sich Flexibilität…

16.04.2026 | KPMG Law Insights

Indexklauseln in Gewerberaummietverträgen: BGH-Urteil eröffnet Rückforderungsrisiken für Vermieter

Wertsicherungsregelungen in Form von Indexklauseln unterliegen in formularmäßigen Gewerberaummietverträgen nicht nur den Beschränkungen des Preisklauselgesetzes, sondern zugleich der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Das hat der BGH mit…

16.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Beschaffung aktuell: Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr

Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Beschaffung der Bundeswehr deutlich schneller machen. Das befristete Sonderrecht erleichtert Vergabeverfahren, erlaubt mehr Flexibilität bei Aufträgen…

09.04.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Dr. Julia Faenger für den Bereich Insurance am Standort Köln

Seit dem 1. April 2026 verstärkt Dr. Julia Faenger, LL.M., als Senior Managerin die versicherungsrechtliche Beratung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) am Standort…

08.04.2026 | KPMG Law Insights

Neue Pauschalreiserichtlinie 2026: Beschwerdemanagement wird Pflicht

Die EU reformiert die Pauschalreiserichtlinie. Im März 2026 wurden die Änderungen vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und werden voraussichtlich 2029 in Deutschland Gesetz. Eine…

02.04.2026 | KPMG Law Insights

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was jetzt für Unternehmen wichtig wird

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, insbesondere Vermieter, Bestandshalter und Projektentwickler, stehen nun vor…

01.04.2026 | In den Medien

Manager Magazin: KPMG Law auf Platz 1 in der Rechtsberatung

Das Manager Magazin zeichnet zusammen mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) alle zwei Jahre Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer mit einem „Best-in-Class“-Siegel aus und

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll