Suche
Contact
Symbolbild zu MICAR: Aktienkurs
18.12.2024 | KPMG Law Insights

MiCAR – Was die neue EU-Verordnung für Krypto-Dienstleister und Emittenten bedeutet

Die Europäische Union reguliert den Handel mit Krypto-Assets. Ab dem 30. Dezember 2024 sind wesentliche Vorschriften der sogenannten MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) europaweit anwendbar. Das Ziel des Europäischen Parlaments: Der Wettbewerb auf dem Crypto-Assets-Markt soll fair sein und ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Marktintegrität gewährleisten. Transfers digitaler Vermögenswerte sollen zurückverfolgt werden können, sodass Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschwert werden. Die Verordnung schafft zudem einen in Europa einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und dient damit als Vorreiter für die Regulierung in anderen Staaten.

 

Neue Pflichten für Dienstleister und Emittenten

Die MiCAR bringt neue Pflichten sowohl für den Primär- als auch für den Sekundärmarkt für Krypto-Dienstleistungen mit sich.

Der Sekundärmarkt, also der Handel mit Kryptowerten, wird in ganz Europa erlaubnispflichtig. In Deutschland gibt es zwar bereits eine Erlaubnispflicht, in anderen EU-Mitgliedsstaaten bestand bisher für reine Kryptowährungen allerdings meist nur die Pflicht zur Registrierung und zum Nachweis einer angemessenen und wirksamen Geldwäscheprävention. Dienstleister in ganz Europa müssen nach der neuen Verordnung eine Reihe organisatorischer und operativer Anforderungen erfüllen, wenn sie die Erlaubnis erlangen und dauerhaft behalten möchten. Über die Erfüllung wacht die laufende Finanzaufsicht.

Für den Primärmarkt bedeutet die Verordnung: Emittenten von Kryptowerten müssen ein Whitepaper herausgeben. Das Whitepaper ist eine Art abgeschwächter Wertpapierprospekt. Ähnlich den herkömmlichen Wertpapierprospekten enthalten Whitepaper künftig detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert.

Das Whitepaper muss eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen enthalten. Anders als bei Wertpapierprospekte enthält die MiCAR keine Regelungen zum Thema „Whitepaper-Haftung“ und auch einer Genehmigung durch die BaFin bedarf es ausdrücklich nicht.

Die MiCAR weitet zudem die Regelungen gegen Marktmissbrauch aus und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten.

 

Welche Kryptowerte sind erfasst?

Die MiCA-Verordnung gilt für Kryptowerte. Deren Definition ist aber nicht deckungsgleich mit dem deutschen Kryptowerte-Begriff. Unter die Definition der MiCAR fallen Kryptowährungen sowie sogenannte Utility Token und Stable Coins. Nicht erfasst sind Wertpapiere (im Sinne der MiFID 2), elektronisches Geld (E-Geld) und die meisten sogenannten Non-Fungible Tokens (NFT).

 

Diese Unternehmen müssen tätig werden

Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (sog. Virtual Asset Service Provider, „VASP“). Darunter fallen Emittenten und Händler beziehungsweise Broker.

Als Händler anzusehen sind sowohl typische Krypto-Dienstleister wie Exchanges und Handelsplattformen als auch klassische Institute, etwa Banken und Wertpapierinstitute, die den Handel ermöglichen.

Auch deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben, sind betroffen. Der Grund: Die Genehmigungsvoraussetzungen der MiCAR sind nicht mit der bisherigen deutschen Regulierung identisch. Dasselbe gilt für Unternehmen mit Registrierungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Sie brauchen eine neue Erlaubnis, da die bisherigen Registrierungen deutlich hinter den Anforderungen der MiCAR zurückbleiben.

 

Die MiCAR bietet Chancen für Unternehmen

Die neue europaweiten Regulierung ist nicht nur mit neuen Verpflichtungen, sondern auch mit Chancen verbunden. Mit ihr kommt das sogenannte EU-Passporting. Wer eine MiCAR-Erlaubnis in einem Mitgliedstaat hält, kann sie auch in anderen Mitgliedstaaten nutzen und muss somit nur ein Erlaubnisverfahren durchführen, um in ganz Europa tätig zu werden. Der bisherige Flickenteppich entfällt.

Der einheitliche Rechtsrahmen gewährleistet die sichere Umsetzung und europaweite Skalierung von Krypto-Geschäftsmodellen. Die MiCAR bietet ihnen damit die Chance, ihre Position auf dem europäischen Markt erfolgreich auf- und auszubauen. Unternehmen, die sich unter der MiCAR erfolgreich auf dem europäischen Markt platzieren, erhalten damit einen signifikanten Erfahrungsvorsprung gegenüber unregulierten Akteuren. Diese Erfahrung können sie bei der Erschließung solcher Märkte nutzen, deren zeitnahe Regulierung absehbar ist. Damit ist die MiCAR nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine signifikante Chance, die Betroffene zu ihrem Vorteil nutzen sollten.

 

So sollten Betroffene jetzt handeln

Betroffene sollten prüfen, welche Auswirkungen das neue Recht zu Kryptowerten für sie hat. Benötigen sie ein White Paper, eine neue oder ergänzende Erlaubnis? Machen neue Compliance-Anforderungen Anpassungen erforderlich? Falls Handlungsbedarf besteht, sollten Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen und die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln und bewerten. Dabei sollten sie abwägen, welches Vorgehen sinnvoll ist und prüfen, ob sich Synergien nutzen lassen und wie sie die neue Regulierung als Chance nutzen können.

 

Explore #more

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

26.09.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der Lebensmittelzeitung: PPWR bringt neue Pflichten für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) scharf geschaltet – und stellt Unternehmen in der Lebensmittelindustrie vor eine Frage, die dringender Klärung bedarf:…

18.09.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law bei den PMN Management Awards ausgezeichnet

KPMG Law ist bei den diesjährigen PMN Management Awards mit dem ersten Platz in der Kategorie Geschäftsentwicklung ausgezeichnet worden. Darüber hinaus erreichte das Projekt „Die…

18.09.2026 | KPMG Law Insights

Wie sich der Data Act auf die Gestaltung von Mietverträgen auswirkt

Der EU Data Act ist auch für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung, denn moderne Gewerbeimmobilien sind zu Datenräumen geworden. Heizung und Klimatisierung, Aufzüge, Zutrittssysteme und…

15.09.2026 | KPMG Law Insights

Meldefristen bei Cybervorfällen nach DSGVO, BSIG und CRA – jede Stunde zählt

Nach einem Cybervorfall bleiben Unternehmen nur 24 bzw. 72 Stunden für die erste Behördenmeldung. Ein Vorfall kann mehrere Meldepflichten auslösen. Die verschiedenen Melderegime sehen zwar…

11.09.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltige Beschaffung: Was ist möglich und was Pflicht?

Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die seit vielen Jahren diskutierte Reform des Vergaberechts umgesetzt. Das Gesetzesvorhaben,…

08.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises the shareholders and management of KODIAK on the share sale and strategic partnership with Bencis

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders and management of KODIAK GmbH (KODIAK) on the share sale to Bencis and the establishment of…

07.09.2026 | In den Medien

KPMG Law berät Bosch Rexroth beim Verkauf des Active-Shuttle-Produktgeschäfts an Neura Robotics

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Bosch Rexroth AG (Bosch Rexroth) rechtlich beim Verkauf des Produktgeschäfts rund um das fahrerlose Transportsystem ACTIVE-Shuttle…

Kontakt

Marc Pussar

Partner
Leiter Legal Financial Services

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195-062
mpussar@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll