Suche
Contact
Symbolbild zu MICAR: Aktienkurs
18.12.2024 | KPMG Law Insights

MiCAR – Was die neue EU-Verordnung für Krypto-Dienstleister und Emittenten bedeutet

Die Europäische Union reguliert den Handel mit Krypto-Assets. Ab dem 30. Dezember 2024 sind wesentliche Vorschriften der sogenannten MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) europaweit anwendbar. Das Ziel des Europäischen Parlaments: Der Wettbewerb auf dem Crypto-Assets-Markt soll fair sein und ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Marktintegrität gewährleisten. Transfers digitaler Vermögenswerte sollen zurückverfolgt werden können, sodass Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschwert werden. Die Verordnung schafft zudem einen in Europa einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und dient damit als Vorreiter für die Regulierung in anderen Staaten.

 

Neue Pflichten für Dienstleister und Emittenten

Die MiCAR bringt neue Pflichten sowohl für den Primär- als auch für den Sekundärmarkt für Krypto-Dienstleistungen mit sich.

Der Sekundärmarkt, also der Handel mit Kryptowerten, wird in ganz Europa erlaubnispflichtig. In Deutschland gibt es zwar bereits eine Erlaubnispflicht, in anderen EU-Mitgliedsstaaten bestand bisher für reine Kryptowährungen allerdings meist nur die Pflicht zur Registrierung und zum Nachweis einer angemessenen und wirksamen Geldwäscheprävention. Dienstleister in ganz Europa müssen nach der neuen Verordnung eine Reihe organisatorischer und operativer Anforderungen erfüllen, wenn sie die Erlaubnis erlangen und dauerhaft behalten möchten. Über die Erfüllung wacht die laufende Finanzaufsicht.

Für den Primärmarkt bedeutet die Verordnung: Emittenten von Kryptowerten müssen ein Whitepaper herausgeben. Das Whitepaper ist eine Art abgeschwächter Wertpapierprospekt. Ähnlich den herkömmlichen Wertpapierprospekten enthalten Whitepaper künftig detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert.

Das Whitepaper muss eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen enthalten. Anders als bei Wertpapierprospekte enthält die MiCAR keine Regelungen zum Thema „Whitepaper-Haftung“ und auch einer Genehmigung durch die BaFin bedarf es ausdrücklich nicht.

Die MiCAR weitet zudem die Regelungen gegen Marktmissbrauch aus und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten.

 

Welche Kryptowerte sind erfasst?

Die MiCA-Verordnung gilt für Kryptowerte. Deren Definition ist aber nicht deckungsgleich mit dem deutschen Kryptowerte-Begriff. Unter die Definition der MiCAR fallen Kryptowährungen sowie sogenannte Utility Token und Stable Coins. Nicht erfasst sind Wertpapiere (im Sinne der MiFID 2), elektronisches Geld (E-Geld) und die meisten sogenannten Non-Fungible Tokens (NFT).

 

Diese Unternehmen müssen tätig werden

Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (sog. Virtual Asset Service Provider, „VASP“). Darunter fallen Emittenten und Händler beziehungsweise Broker.

Als Händler anzusehen sind sowohl typische Krypto-Dienstleister wie Exchanges und Handelsplattformen als auch klassische Institute, etwa Banken und Wertpapierinstitute, die den Handel ermöglichen.

Auch deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben, sind betroffen. Der Grund: Die Genehmigungsvoraussetzungen der MiCAR sind nicht mit der bisherigen deutschen Regulierung identisch. Dasselbe gilt für Unternehmen mit Registrierungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Sie brauchen eine neue Erlaubnis, da die bisherigen Registrierungen deutlich hinter den Anforderungen der MiCAR zurückbleiben.

 

Die MiCAR bietet Chancen für Unternehmen

Die neue europaweiten Regulierung ist nicht nur mit neuen Verpflichtungen, sondern auch mit Chancen verbunden. Mit ihr kommt das sogenannte EU-Passporting. Wer eine MiCAR-Erlaubnis in einem Mitgliedstaat hält, kann sie auch in anderen Mitgliedstaaten nutzen und muss somit nur ein Erlaubnisverfahren durchführen, um in ganz Europa tätig zu werden. Der bisherige Flickenteppich entfällt.

Der einheitliche Rechtsrahmen gewährleistet die sichere Umsetzung und europaweite Skalierung von Krypto-Geschäftsmodellen. Die MiCAR bietet ihnen damit die Chance, ihre Position auf dem europäischen Markt erfolgreich auf- und auszubauen. Unternehmen, die sich unter der MiCAR erfolgreich auf dem europäischen Markt platzieren, erhalten damit einen signifikanten Erfahrungsvorsprung gegenüber unregulierten Akteuren. Diese Erfahrung können sie bei der Erschließung solcher Märkte nutzen, deren zeitnahe Regulierung absehbar ist. Damit ist die MiCAR nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine signifikante Chance, die Betroffene zu ihrem Vorteil nutzen sollten.

 

So sollten Betroffene jetzt handeln

Betroffene sollten prüfen, welche Auswirkungen das neue Recht zu Kryptowerten für sie hat. Benötigen sie ein White Paper, eine neue oder ergänzende Erlaubnis? Machen neue Compliance-Anforderungen Anpassungen erforderlich? Falls Handlungsbedarf besteht, sollten Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen und die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln und bewerten. Dabei sollten sie abwägen, welches Vorgehen sinnvoll ist und prüfen, ob sich Synergien nutzen lassen und wie sie die neue Regulierung als Chance nutzen können.

 

Explore #more

19.06.2025 | Events, In den Medien

KPMG Law auf dem BUJ Unternehmensjuristenkongress 2025

Die Welt befindet sich im Wandel – dies dürfte zwar eine Binsenweisheit sein, trifft aber doch gerade auf die aktuelle Lage in bestechender Weise zu.…

19.06.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Technik&Einkauf: Weiße Mäuse in der Blackbox

Künstliche Intelligenz (KI) kann den Einkauf revolutionieren. Zuvor müssen Akteure allerdings ihre analogen Fähigkeiten bemühen. Ein zielgerichtetes und strukturiertes Vorgehen erhöht die Erfolgsaussichten des Vorhabens…

12.06.2025 | KPMG Law Insights

Vom KI-Tool zum KI-Framework – ein Werkstattbericht

Es fing mit ein paar Fragen zu Microsoft Copilot an – und endete mit einem unternehmensweiten KI-Framework. Wir durften das Unternehmen, ein global aufgestelltes Beratungshaus,…

12.06.2025 | Pressemitteilungen

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2025 ermittelt. Insgesamt wurden 33  Anwältinnen und Anwälte…

11.06.2025 | KPMG Law Insights

Omnibus IV bringt einige Vereinfachungen, vor allem im Produktrecht

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 das vierte Omnibus-Paket vorgeschlagen. Omnibus IV enthält Vereinfachungen in Bezug auf zahlreiche produktrechtliche Anforderungen und für KMU…

06.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

Kontakt

Marc Pussar

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195-062
mpussar@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll