Suche
Contact
Symbolbild zu MICAR: Aktienkurs
18.12.2024 | KPMG Law Insights

MiCAR – Was die neue EU-Verordnung für Krypto-Dienstleister und Emittenten bedeutet

Die Europäische Union reguliert den Handel mit Krypto-Assets. Ab dem 30. Dezember 2024 sind wesentliche Vorschriften der sogenannten MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) europaweit anwendbar. Das Ziel des Europäischen Parlaments: Der Wettbewerb auf dem Crypto-Assets-Markt soll fair sein und ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Marktintegrität gewährleisten. Transfers digitaler Vermögenswerte sollen zurückverfolgt werden können, sodass Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschwert werden. Die Verordnung schafft zudem einen in Europa einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und dient damit als Vorreiter für die Regulierung in anderen Staaten.

 

Neue Pflichten für Dienstleister und Emittenten

Die MiCAR bringt neue Pflichten sowohl für den Primär- als auch für den Sekundärmarkt für Krypto-Dienstleistungen mit sich.

Der Sekundärmarkt, also der Handel mit Kryptowerten, wird in ganz Europa erlaubnispflichtig. In Deutschland gibt es zwar bereits eine Erlaubnispflicht, in anderen EU-Mitgliedsstaaten bestand bisher für reine Kryptowährungen allerdings meist nur die Pflicht zur Registrierung und zum Nachweis einer angemessenen und wirksamen Geldwäscheprävention. Dienstleister in ganz Europa müssen nach der neuen Verordnung eine Reihe organisatorischer und operativer Anforderungen erfüllen, wenn sie die Erlaubnis erlangen und dauerhaft behalten möchten. Über die Erfüllung wacht die laufende Finanzaufsicht.

Für den Primärmarkt bedeutet die Verordnung: Emittenten von Kryptowerten müssen ein Whitepaper herausgeben. Das Whitepaper ist eine Art abgeschwächter Wertpapierprospekt. Ähnlich den herkömmlichen Wertpapierprospekten enthalten Whitepaper künftig detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert.

Das Whitepaper muss eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen enthalten. Anders als bei Wertpapierprospekte enthält die MiCAR keine Regelungen zum Thema „Whitepaper-Haftung“ und auch einer Genehmigung durch die BaFin bedarf es ausdrücklich nicht.

Die MiCAR weitet zudem die Regelungen gegen Marktmissbrauch aus und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten.

 

Welche Kryptowerte sind erfasst?

Die MiCA-Verordnung gilt für Kryptowerte. Deren Definition ist aber nicht deckungsgleich mit dem deutschen Kryptowerte-Begriff. Unter die Definition der MiCAR fallen Kryptowährungen sowie sogenannte Utility Token und Stable Coins. Nicht erfasst sind Wertpapiere (im Sinne der MiFID 2), elektronisches Geld (E-Geld) und die meisten sogenannten Non-Fungible Tokens (NFT).

 

Diese Unternehmen müssen tätig werden

Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (sog. Virtual Asset Service Provider, „VASP“). Darunter fallen Emittenten und Händler beziehungsweise Broker.

Als Händler anzusehen sind sowohl typische Krypto-Dienstleister wie Exchanges und Handelsplattformen als auch klassische Institute, etwa Banken und Wertpapierinstitute, die den Handel ermöglichen.

Auch deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben, sind betroffen. Der Grund: Die Genehmigungsvoraussetzungen der MiCAR sind nicht mit der bisherigen deutschen Regulierung identisch. Dasselbe gilt für Unternehmen mit Registrierungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Sie brauchen eine neue Erlaubnis, da die bisherigen Registrierungen deutlich hinter den Anforderungen der MiCAR zurückbleiben.

 

Die MiCAR bietet Chancen für Unternehmen

Die neue europaweiten Regulierung ist nicht nur mit neuen Verpflichtungen, sondern auch mit Chancen verbunden. Mit ihr kommt das sogenannte EU-Passporting. Wer eine MiCAR-Erlaubnis in einem Mitgliedstaat hält, kann sie auch in anderen Mitgliedstaaten nutzen und muss somit nur ein Erlaubnisverfahren durchführen, um in ganz Europa tätig zu werden. Der bisherige Flickenteppich entfällt.

Der einheitliche Rechtsrahmen gewährleistet die sichere Umsetzung und europaweite Skalierung von Krypto-Geschäftsmodellen. Die MiCAR bietet ihnen damit die Chance, ihre Position auf dem europäischen Markt erfolgreich auf- und auszubauen. Unternehmen, die sich unter der MiCAR erfolgreich auf dem europäischen Markt platzieren, erhalten damit einen signifikanten Erfahrungsvorsprung gegenüber unregulierten Akteuren. Diese Erfahrung können sie bei der Erschließung solcher Märkte nutzen, deren zeitnahe Regulierung absehbar ist. Damit ist die MiCAR nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine signifikante Chance, die Betroffene zu ihrem Vorteil nutzen sollten.

 

So sollten Betroffene jetzt handeln

Betroffene sollten prüfen, welche Auswirkungen das neue Recht zu Kryptowerten für sie hat. Benötigen sie ein White Paper, eine neue oder ergänzende Erlaubnis? Machen neue Compliance-Anforderungen Anpassungen erforderlich? Falls Handlungsbedarf besteht, sollten Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen und die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln und bewerten. Dabei sollten sie abwägen, welches Vorgehen sinnvoll ist und prüfen, ob sich Synergien nutzen lassen und wie sie die neue Regulierung als Chance nutzen können.

 

Explore #more

19.08.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Die KPMG Law Experten Vincent Manthey und Sabrina Riesenbeck erklären, was…

19.08.2026 | In den Medien

KPMG Law Article in Bloomberg Tax: Germany’s Tax Crime Action Plan Pushes Constitutional Envelope

Germany’s finance and justice ministries’ new 26-point action plan against tax and financial crime signals a shift towards tougher sanctions, closer inter-agency coordination, and more…

13.08.2026 | KPMG Law Insights

BMF legt Referentenentwurf zur Kassenpflicht und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vor

Im Juli 2026 haben das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit 26 Maßnahmen vorgestellt. Der Referentenentwurf eines Gesetzes…

11.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmonitor zum Thema Regulierung von Cyberschäden

Cyberangriffe – allen voran Ransomware-Kampagnen – stellen die Schadenregulierung von Versicherern vor Herausforderungen. Wenn bei versicherten Unternehmen ganze IT-Landschaften stillstehen und sich die finanziellen Folgen…

11.08.2026 | KPMG Law Insights

Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act: Diese Fragen sollten Unternehmen jetzt klären

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Diese Pflichten betreffen Chatbots, KI-Assistenten, Avatare, synthetische Stimmen, automatisch erstellte Bilder und…

10.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag zum Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Nachdem das Gesetz am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt…

05.08.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten NMP Germany beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die NMP Germany GmbH beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik Gruppe…

04.08.2026 | In den Medien

Porträt von Mathias Oberndörfer in der Börsen-Zeitung

Seit mehr als 20 Jahren ist Mathias Oberndörfer bei KPMG, Grund genug für ein ausführliches Porträt in der Börsen-Zeitung. Die Börsen-Zeitung zeichnet seinen Karriereweg nach…

03.08.2026 | In den Medien

Statement im Wirtschaftsmagazin impulse von KPMG Law Experten zur EU-Verpackungsverordnung

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen…

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

Kontakt

Marc Pussar

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195-062
mpussar@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll