Suche
Contact
26.10.2017 | KPMG Law Insights

Kündigung wegen nicht gezahlter Nebenkosten?

Kündigung wegen nicht gezahlter Nebenkosten?

Nicht gezahlte Nebenkosten berechtigen den Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen nicht zur Kündigung. Für Vermieter ist das unbefriedigend, denn mit der Zeit können hier hohe Summen auflaufen. Eine frühzeitige Regelung im Mietvertrag kann Abhilfe schaffen.

So mancher Vermieter hat die Erfahrung schon machen müssen: Sein Konto wird regelmäßig mit den Objektkosten für Grundsteuer, Versicherung, Reinigung, Müllabfuhr usw. belastet, sein Mieter zahlt die Nebenkosten jedoch nicht oder nur teilweise. Doch selbst wenn der Mieter mit Nebenkostennachzahlungen längere Zeit in Verzug gerät, kann der Vermieter ihm deshalb nach herrschender Meinung nicht kündigen, auch dann nicht, wenn der Mietvertrag auf das außerordentliche Kündigungsrecht zum Zahlungsverzug gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BGB Bezug nimmt.

Nebenkosten keine periodische Zahlungsverpflichtung

Der Grund: Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen gelten nicht als periodische Zahlungsverpflichtungen im Sinne einer monatlichen Mietzahlung. Dies hat der Bundesgerichtshof unlängst bestätigt. Was also kann der Vermieter tun?

Sollte ein Mieter bei seinen regelmäßigen Zahlungen ausnahmsweise keine Zahlungsverpflichtung treffen, könnte der Mieter die Zahlung auf die Nebenkostennachforderung verrechnen. Das dürfte in der Praxis jedoch nicht häufig passieren, weil auch ohne expliziten Hinweis eine regelmäßige Zahlung als Begleichung des geschuldeten Mietbetrages gilt und nicht einfach durch den Vermieter „umgewidmet“ werden kann.

Zahlungsabsicherung durch rechtzeitiges Handeln

Um erst gar nicht in die Situation zu geraten, eine Nebenkostennachforderung einklagen zu müssen, sollte ein Vermieter schon zu Beginn des Mietverhältnisses eine Regelung aufnehmen, die auf den ersten Blick gar nichts mit Nebenkostennachforderungen zu tun hat: Er sollte mit dem Mieter im Vertrag vereinbaren, dass eine als Bürgschaft oder Verpfändungserklärung hinterlegte Mietsicherheit auch während der Mietzeit und auch für streitige Forderungen aus dem Mietverhältnis in Anspruch genommen werden kann. Ohne diese zusätzliche Regelung wäre das nicht möglich, so aber hat der Vermieter eine Handhabe, ausstehende Nebenkostennachzahlungen gegen einen säumigen Gewerberaummieter auch außergerichtlich durchzusetzen.

Explore #more

03.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG begleiten die Neustrukturierung der Grou-pe CAT in Deutschland

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben mit einem service-übergreifenden Team die Groupe CAT bei umfassenden Umstrukturierungsmaßnahmen beraten. Über einen…

02.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Epitype GmbH und die MDG Molecular Diagnostics Group GmbH beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der oncgnostics GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Epitype GmbH, ein Unternehmen der in Dresden ansässigen MDG-Unternehmensgruppe, bei der Gründung und dem anschließenden Erwerb…

02.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ZEIT für Unternehmer: Wir nehmen die 500 Milliarden!

Deutsche Baufirmen fragen sich: Wie schnell kommt das Geld von der Regierung? Und sie sorgen sich, dass nur die Riesen profitieren. In Münster zeigt einer,…

01.10.2025 | KPMG Law Insights

Bundesnetzagentur reformiert Sondernetzentgelte für Industrie und Gewerbe

Die Bundesnetzagentur plant eine grundlegende Reform der Sondernetzentgelte für energieintensive Unternehmen. Jede Veränderung am aktuellen Privilegierungsregime birgt dabei für betroffene Unternehmen das Risiko einer (ggf.…

30.09.2025 | In den Medien

KPMG Law dominiert mit acht Anwälten die Top-100-Liste des neuen Kanzleimonitors

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) belegt einen hervorragenden sechsten Platz in der Gesamtauswertung der TOP-100-Kanzleien im aktuellen Kanzleimonitor des diruj. KPMG Law dominiert…

29.09.2025 | KPMG Law Insights

MiSpeL-Entwurf: Neue Förderung für Energiespeicher und Ladepunkte

Die Bundesnetzagentur hat am 18. September 2025 einen Entwurf für die Festlegung „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (kurz: MiSpeL) veröffentlicht. Erstmals können Energiespeicher (battery energy…

29.09.2025 | KPMG Law Insights

Transformation und Ausgliederung von Unternehmensimmobilien rechtssicher gestalten

Wenn Immobilienbestände transformiert oder ausgegliedert werden sollen, hängt der wirtschaftliche Erfolg stark von der rechtlichen Vorbereitung ab. Insbesondere wenn langjährig gewachsene Industrie- oder Gewerbestandorte mit…

25.09.2025 | KPMG Law Insights

MaGo-Update – Fahrplan für die Umsetzung der neuen Anforderungen

Die BaFin hat am 14. Juli 2025 das Rundschreiben „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II“ (MaGo für SII-VU) überarbeitet und als Rundschreiben

25.09.2025 | KPMG Law Insights

Stiftungsregister – Start soll von 2026 auf 2028 verschoben werden

Mit der Stiftungsrechtsrechtreform, die im Juli 2023 in Kraft trat, wurde ein an das Handelsregister angelehntes bundesweites Stiftungsregister geschaffen. Dieses sollte eigentlich im Januar 2026

24.09.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im In-house Counsel: Potenziale heben

Die Rolle der Rechtsabteilung im Unternehmen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Ihr Stellenwert ist hoch. Damit rückt sie aber auch zunehmend in…

Kontakt

Dr. Rainer Algermissen

Partner
Leiter Bau- und Immobilienrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945331
ralgermissen@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll