Suche
Contact
21.09.2017 | KPMG Law Insights

Recht der Gesundheitswirtschaft – Krankenhäuser im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsvorgaben

Krankenhäuser im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsvorgaben

Krankenhäuser sollen die beste medizinische Versorgung der Bürger gewährleisten, sagt das Sozialrecht. Aber ohne dabei eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen, fordert das Kartellrecht. Damit sitzen die Entscheidungsträger auf Krankenhausseite zwischen zwei Stühlen. Und können viel falsch machen.

Im Frühsommer 2016 hat das Bundeskartellamt im Rahmen einer Sektoruntersuchung bundesweit rund 500 Krankenhäuser mit einem umfangreichen Fragebogen kontaktiert. Ziel ist es, Einblicke in die wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu bekommen. Speziell geht es hier neben Fusionen auch um Kooperationen, deren kartellrechtliche Relevanz viele Akteure bisher nicht erkannt haben. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung will das Bundeskartellamt veröffentlichen.

Sozialgesetz sichert bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung

Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen medizinischen Angeboten (Krankenhäuser, Vertragsärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer etc.) ist in Deutschland durch das Sozialgesetz geregelt. Dabei sind Kooperationen zwischen Krankenhäusern zum Nutzen des Patienten gewollt und werden durch Politik und Behörden in vielen Bereichen forciert, weil sie die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern können.

Kartellrecht kämpft gegen Missbrauch von Marktmacht

Was das Sozialrecht von den Krankenhausbetreibern einfordert, sieht das Kartellrecht kritisch, denn gerade im ländlichen Raum ist eine marktbeherrschende Stellung schnell erreicht. Ziel des Kartellrechts ist die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs. Aber es prüft ebenso wechselseitige Spezialisierungen bei der Leistungserbringung oder der Entwicklung neuer Verfahrensweisen. Auch die Logistik, wie der Einkauf von Waren und Dienstleistungen darf unter Umständen nicht von zwei Häusern gemeinsam erfolgen.

Sektoruntersuchung bewertet wettbewerblichen Rahmen

Im Rahmen der wettbewerblichen Bewertung geht es auch darum, festzustellen, wie sich die Krankenhäuser durch ihr Leistungsangebot, Qualitätsmanagement oder ihre Spezialisierungen von ihren Wettbewerbern abzuheben versuchen. Beleuchtet wird ferner die Rolle der verschiedenen Akteure, etwa des medizinischen Personals, der einweisenden Ärzte oder der Rettungsdienste. Vergütungsstrukturen, die finanziellen Situation der Krankenhäuser werden ebenso analysiert wie die Erwägungen, von denen sich Patienten bei der Wahl ihres Krankenhauses leiten lassen.

Fazit

Das Bundeskartellamt will durch die Sektoruntersuchung den Krankenhausmarkt besser verstehen und seine Entscheidungspraxis bei Fusionskontrollverfahren und bei der Bewertung von Kooperationen gegebenenfalls anpassen. Daher sollten die betroffenen Akteure den angekündigten Bericht der Sektoruntersuchung wie auch die anschließende Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts genau verfolgen.

Allerdings sollte auch schon bei Kooperations- oder Fusionsvorhaben im Vorfeld des Berichts die kartellrechtliche Komponente frühzeitig in die Überlegungen einbezogen werden. Wer nach der Zielsetzung des Sozialgesetzgebers alles richtig macht, kann kartellrechtlich rechtswidrig handeln und riskiert Geldstrafen und Imageschäden. Eine rechtliche Beratung ist hier angebracht.

Explore #more

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG!: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

16.02.2026 | KPMG Law Insights

Mietrechtsreform 2026 setzt engere Rahmenbedingungen für Vermieter

Die geplante Mietrechtsreform 2026 begrenzt Möblierungszuschläge, deckelt Indexmieten, schneidet Kurzzeitmietmodelle ab und verschärft die Pflichten für Vermieter. Damit sollen Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse geschlossen…

16.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG beim Verkauf an die niederländische Paramelt-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG (Kahl), mit Sitz…

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

03.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im private banking magazin: Der digitale Euro kommt – wie gut ist das Private Banking vorbereitet?

Das neue digitale Zentralbankgeld verändert Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement. Was der digitale Euro für Private Banking, Family Offices und vermögende Kunden bedeutet, schätzt der KPMG Law…

Kontakt

Dr. Gerrit Rixen

Partner
Leiter Kartellrecht und Investitionskontrolle

Luise-Straus-Ernst-Straße 2
50679 Köln

Tel.: +49 221 2716891052
grixen@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll