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21.09.2017 | KPMG Law Insights

Recht der Gesundheitswirtschaft – Krankenhäuser im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsvorgaben

Krankenhäuser im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsvorgaben

Krankenhäuser sollen die beste medizinische Versorgung der Bürger gewährleisten, sagt das Sozialrecht. Aber ohne dabei eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen, fordert das Kartellrecht. Damit sitzen die Entscheidungsträger auf Krankenhausseite zwischen zwei Stühlen. Und können viel falsch machen.

Im Frühsommer 2016 hat das Bundeskartellamt im Rahmen einer Sektoruntersuchung bundesweit rund 500 Krankenhäuser mit einem umfangreichen Fragebogen kontaktiert. Ziel ist es, Einblicke in die wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu bekommen. Speziell geht es hier neben Fusionen auch um Kooperationen, deren kartellrechtliche Relevanz viele Akteure bisher nicht erkannt haben. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung will das Bundeskartellamt veröffentlichen.

Sozialgesetz sichert bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung

Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen medizinischen Angeboten (Krankenhäuser, Vertragsärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer etc.) ist in Deutschland durch das Sozialgesetz geregelt. Dabei sind Kooperationen zwischen Krankenhäusern zum Nutzen des Patienten gewollt und werden durch Politik und Behörden in vielen Bereichen forciert, weil sie die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern können.

Kartellrecht kämpft gegen Missbrauch von Marktmacht

Was das Sozialrecht von den Krankenhausbetreibern einfordert, sieht das Kartellrecht kritisch, denn gerade im ländlichen Raum ist eine marktbeherrschende Stellung schnell erreicht. Ziel des Kartellrechts ist die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs. Aber es prüft ebenso wechselseitige Spezialisierungen bei der Leistungserbringung oder der Entwicklung neuer Verfahrensweisen. Auch die Logistik, wie der Einkauf von Waren und Dienstleistungen darf unter Umständen nicht von zwei Häusern gemeinsam erfolgen.

Sektoruntersuchung bewertet wettbewerblichen Rahmen

Im Rahmen der wettbewerblichen Bewertung geht es auch darum, festzustellen, wie sich die Krankenhäuser durch ihr Leistungsangebot, Qualitätsmanagement oder ihre Spezialisierungen von ihren Wettbewerbern abzuheben versuchen. Beleuchtet wird ferner die Rolle der verschiedenen Akteure, etwa des medizinischen Personals, der einweisenden Ärzte oder der Rettungsdienste. Vergütungsstrukturen, die finanziellen Situation der Krankenhäuser werden ebenso analysiert wie die Erwägungen, von denen sich Patienten bei der Wahl ihres Krankenhauses leiten lassen.

Fazit

Das Bundeskartellamt will durch die Sektoruntersuchung den Krankenhausmarkt besser verstehen und seine Entscheidungspraxis bei Fusionskontrollverfahren und bei der Bewertung von Kooperationen gegebenenfalls anpassen. Daher sollten die betroffenen Akteure den angekündigten Bericht der Sektoruntersuchung wie auch die anschließende Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts genau verfolgen.

Allerdings sollte auch schon bei Kooperations- oder Fusionsvorhaben im Vorfeld des Berichts die kartellrechtliche Komponente frühzeitig in die Überlegungen einbezogen werden. Wer nach der Zielsetzung des Sozialgesetzgebers alles richtig macht, kann kartellrechtlich rechtswidrig handeln und riskiert Geldstrafen und Imageschäden. Eine rechtliche Beratung ist hier angebracht.

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Dr. Gerrit Rixen

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