Suche
Contact
21.09.2017 | KPMG Law Insights

Recht der Gesundheitswirtschaft – Krankenhäuser im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsvorgaben

Krankenhäuser im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsvorgaben

Krankenhäuser sollen die beste medizinische Versorgung der Bürger gewährleisten, sagt das Sozialrecht. Aber ohne dabei eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen, fordert das Kartellrecht. Damit sitzen die Entscheidungsträger auf Krankenhausseite zwischen zwei Stühlen. Und können viel falsch machen.

Im Frühsommer 2016 hat das Bundeskartellamt im Rahmen einer Sektoruntersuchung bundesweit rund 500 Krankenhäuser mit einem umfangreichen Fragebogen kontaktiert. Ziel ist es, Einblicke in die wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu bekommen. Speziell geht es hier neben Fusionen auch um Kooperationen, deren kartellrechtliche Relevanz viele Akteure bisher nicht erkannt haben. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung will das Bundeskartellamt veröffentlichen.

Sozialgesetz sichert bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung

Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen medizinischen Angeboten (Krankenhäuser, Vertragsärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer etc.) ist in Deutschland durch das Sozialgesetz geregelt. Dabei sind Kooperationen zwischen Krankenhäusern zum Nutzen des Patienten gewollt und werden durch Politik und Behörden in vielen Bereichen forciert, weil sie die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern können.

Kartellrecht kämpft gegen Missbrauch von Marktmacht

Was das Sozialrecht von den Krankenhausbetreibern einfordert, sieht das Kartellrecht kritisch, denn gerade im ländlichen Raum ist eine marktbeherrschende Stellung schnell erreicht. Ziel des Kartellrechts ist die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs. Aber es prüft ebenso wechselseitige Spezialisierungen bei der Leistungserbringung oder der Entwicklung neuer Verfahrensweisen. Auch die Logistik, wie der Einkauf von Waren und Dienstleistungen darf unter Umständen nicht von zwei Häusern gemeinsam erfolgen.

Sektoruntersuchung bewertet wettbewerblichen Rahmen

Im Rahmen der wettbewerblichen Bewertung geht es auch darum, festzustellen, wie sich die Krankenhäuser durch ihr Leistungsangebot, Qualitätsmanagement oder ihre Spezialisierungen von ihren Wettbewerbern abzuheben versuchen. Beleuchtet wird ferner die Rolle der verschiedenen Akteure, etwa des medizinischen Personals, der einweisenden Ärzte oder der Rettungsdienste. Vergütungsstrukturen, die finanziellen Situation der Krankenhäuser werden ebenso analysiert wie die Erwägungen, von denen sich Patienten bei der Wahl ihres Krankenhauses leiten lassen.

Fazit

Das Bundeskartellamt will durch die Sektoruntersuchung den Krankenhausmarkt besser verstehen und seine Entscheidungspraxis bei Fusionskontrollverfahren und bei der Bewertung von Kooperationen gegebenenfalls anpassen. Daher sollten die betroffenen Akteure den angekündigten Bericht der Sektoruntersuchung wie auch die anschließende Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts genau verfolgen.

Allerdings sollte auch schon bei Kooperations- oder Fusionsvorhaben im Vorfeld des Berichts die kartellrechtliche Komponente frühzeitig in die Überlegungen einbezogen werden. Wer nach der Zielsetzung des Sozialgesetzgebers alles richtig macht, kann kartellrechtlich rechtswidrig handeln und riskiert Geldstrafen und Imageschäden. Eine rechtliche Beratung ist hier angebracht.

Explore #more

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und Kartellverfahren ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

02.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der hpm Henkel Projektmanagement GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die THE-Holding GmbH und deren geschäftsführenden Gesellschafter Thomas Henkel im Zusammenhang mit dem Verkauf der hpm Henkel…

02.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Zitat in der Welt und im Business Insider zu den wichtigsten Änderungen im Juni

Im Juni treten gleich mehrere Änderungen in Kraft, die Millionen Verbraucher in Deutschland direkt betreffen. Von neuen Rechten beim Online-Shopping über Änderungen bei der Rente…

29.05.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Embedded Insurance

Immer öfter werden beim Kauf von Autos, Handys oder Konzertkarten auch Versicherungen angeboten. Besonders gefragt sind eingebettete Versicherungen beim Kauf von Elektrogeräten wie Smartphones. In…

26.05.2026 | KPMG Law Insights

Der Industriestrompreis – Kostenentlastung mit neuen Voraussetzungen und Nachweispflichten

Der Industriestrompreis steht in den Startlöchern: Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6. Mai 2026 liegt nun der lange erwartete Rechtsrahmen für den deutschen Industriestrompreis…

19.05.2026 | KPMG Law Insights

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll Infrastrukturprojekte beschleunigen

Mit der am 21. Januar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf schränkt Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden…

15.05.2026 | KPMG Law Insights

Wie die EU Inc. den Transaktionsmarkt verändert – fünf Thesen für M&A, Venture Capital und Private Equity

Die EU Inc. könnte den Transaktionsmarkt in Europa spürbar verändern. Denn sie verändert zentrale Annahmen über Gesellschaftsstrukturen. Wenn Anteile digital übertragen werden, notarielle Zwänge entfallen…

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

Kontakt

Dr. Gerrit Rixen

Partner
Leiter Kartellrecht und Investitionskontrolle

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.:
grixen@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll