Wie Sie Ihre Governance-Strukturen digital und integriert ausrichten können und sich so neue Märkte erschließen, erfahren Sie beim KPMG Zukunftsgipfel mit Experten von KPMG Law und der KPMG AG am 28. Februar von 10:30 – 11:00 Uhr.
Registrieren Sie sich hier für das digitale Event.
Über KPMG Law
Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.