Suche
Contact
31.07.2019 | Dealmeldungen, Pressemitteilungen

KPMG Law und KPMG beraten GS1 Germany beim Verkauf ihrer Beteiligung am Joint Venture 1WorldSync

KPMG Law und KPMG beraten GS1 Germany beim Verkauf ihrer Beteiligung am Joint Venture 1WorldSync

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben GS1 Germany GmbH bei der Veräußerung aller Geschäftsanteile an der 1WorldSync Holdings, Inc. an Battery Ventures sowie bei einem vorgeschalteten Carve-out beraten.

GS1 Germany GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Köln und Anbieter offener, branchenübergreifender, weltweit gültiger Identifikations-, Kommunikations- und Prozessstandards entlang der Value Chain. Im Jahr 2012 hatten GS1 Germany und GS1 US, Inc. in einem Joint Venture (1WorldSync Holding) ihre Datenpools 1Sync und SA2 WorldSync (danach 1WorldSync, Inc. und 1WorldSync GmbH) zusammengeführt. Damit wurde ein Software-as-a-Service-Netzwerk (SaaS) erschaffen, welches es Herstellern ermöglichte, kritische Produktdaten (so genannte Produktattribute) sicher und kontinuierlich mit einer Gemeinschaft von Einzelhändlern, Betreibern und Händlern aus verschiedenen Branchen zu teilen, darunter Konsumgüter, Lebensmittelservice, Elektronik und Gesundheitswesen.

Nunmehr haben die beiden Gesellschafter entschieden, das Joint Venture aufzulösen und nach Durchführung eines Bieterverfahrens den US-amerikanischen Teil (gebündelt in der 1WorldSync Holdings, Inc.) an Battery Ventures zu verkaufen, ein globales technologieorientiertes Investmentunternehmen. Hintergrund für die Auflösung des Joint Ventures ist die ungleiche Entwicklung der rasant wachsenden Märkte in den USA und Europa. Während in Deutschland und Europa die Harmonisierung der Anforderungen zum Austausch von Produktstammdaten weiter voranschreitet, ist der US-amerikanische Markt geprägt von vielfältigen und individuellen Anforderungen einzelner Händler für Produktdaten.

Im Wege eines vorgeschalteten Carve-outs wurde zunächst der europäische Teil des Geschäfts (1WorldSync GmbH, nunmehr: atrify GmbH) von der 1WorldSync Holdings, Inc. an GS1 Germany veräußert und anschließend der US-amerikanische Teil an Battery Ventures verkauft.

KPMG Law übernahm im Rahmen der Transaktion die umfassende rechtliche Beratung (Strukturierung und Erstellung der Transaktionsdokumente) von GS1 Germany nach deutschem Recht. Für US-amerikanische Aspekte der Transaktion wurden US-Berater einbezogen. KPMG hat GS1 Germany sowohl bei der Gestaltung des Prozesses als auch bei Bewertungsfragen beraten. Ein weiteres Team der KPMG hat die Transaktion steuerlich beraten.

Der Vollzug der Transaktion erfolgte am 8. Juli 2019.

Berater GS1 Germany, Deutschland

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Philipp Wüllrich, LL.M., Partner, Legal Deal Advisory, Federführung, Köln; Jan-Erik Schapmann, Senior Manager, Legal Deal Advisory, Corporate/M&A, Düsseldorf; Stephan Schaal, Senior Associate, Legal Deal Advisory, Köln; Sebastian Hoegl, Senior Manager, Legal Operations/IP, Essen; Jan Rudolph, Associate, Legal Operations/IP, Essen

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Stephan Fetsch, Partner, Deal Advisory, Head of Retail, Head of Consumer Goods, Dr. Dorit Weikert, Senior Managerin, Deal Advisory, beide Köln; Michael Diehl, Partner, Tax, Nicole Kamradt, Senior Managerin, Tax, beide Essen

USA

DLA Piper
Baker Hostetler LLP

Berater 1WorldSync Holdings (Carve-out), USA

Locke Lord LLP

Deutschland

Taylor Wessing

Berater Battery Ventures, USA

Cooley LLP

Deutschland

(Nicht bekannt)

 

Über KPMG Law

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.

Explore #more

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

04.03.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte mit Statement im dpn Magazin zum Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz entfaltet offenbar bereits kurz nach seinem Inkrafttreten eine spürbare Wirkung auf die Investitionspläne institutioneller Marktteilnehmer. In einer aktuellen Umfrage unter Asset Managern und…

25.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law and KPMG advised Senstar on the acquisition of Blickfeld

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) and KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) advised Senstar group (Senstar) on the acquisition of all shares in Blickfeld GmbH (Blickfeld).…

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

Kontakt

Jan Erik Schapmann

Senior Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597310
jschapmann@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll