Suche
Contact
04.10.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Forterro-Gruppe beim Erwerb der alltrotec

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Forterro-Gruppe bei der Due Diligence, Strukturierung und Umsetzung im Rahmen des Erwerbs der alltrotec GmbH beraten.

Die abas Software GmbH als Teil der Forterro-Gruppe hat die alltrotec GmbH erworben. KPMG Law und KPMG führten hierzu eine umfassende Legal, Finance und Tax Due Diligence durch. KPMG Law beriet zudem bei der Strukturierung der Transaktion, dem Anteilskaufvertrag und dessen rechtlicher Umsetzung. Dabei arbeiteten KPMG Law und KPMG mit einem standortübergreifenden Team zusammen.

Forterro mit Hauptsitz im Vereinigten Königreich wurde 2012 gegründet und hat sich zu einem der führenden Anbieter von Software-Lösungen für die Industrie entwickelt – mit Standorten in den wichtigsten Produktionsländern Europas sowie regionalen Service- und Entwicklungszentren auf der ganzen Welt. Von mehr als 40 Standorten aus versorgen und unterstützen die über 1.600 Mitarbeiter mehr als 13.000 Industrieunternehmen mit Software. Anfang 2022 wurde Forterro von der Partners Group übernommen.

Die 1990 gegründete alltrotec GmbH mit Sitz in Dresden ist ein IT-Dienstleister und realisiert auf individuelle Kundenanforderungen abgestimmte Komplettlösungen. Die alltrotec GmbH ist ein ERP-Lösungsanbieter mit spezialisierten Kompetenzen in der Projekt- sowie simulationsbasierten Fertigungs- und Beschaffungsplanung vor allem für mittelständische Unternehmen. Schon vorher arbeitete die alltrotec GmbH eng mit der abas Software GmbH als Anbieter von ERP-Software zusammen als zertifizierter und strategischer abas-Entwicklungspartner.

Berater und Beraterinnen der Forterro-Gruppe:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Dr. Christian Nordholtz (Partner, Federführung, Hannover), Marlon Wehrenberg (Manager, Hannover), Markus Zawalich (Senior Associate, Bielefeld), Linus Baar (Associate, Hannover), alle Corporate/M&A; Dr. Martin Trayer (Partner, Frankfurt), Liza Rauter (Senior Associate, Hannover), beide Arbeitsrecht.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Finance):

Tatjana Schulte (Partnerin, Düsseldorf), Gianluca La Mantia (Senior Manager, Düsseldorf), Christoph Großmann (Senior Manager, Frankfurt/Main), alle Deal Advisory/Transaction Services.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Tax):

Fabian Böser (Partner), Ivonne Kiesow (Senior Manager), alle International Transaction Tax, alle Frankfurt/Main.

Explore #more

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

25.04.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau: Mit Tempo den Investitionsstau überwinden

Geld allein wird nicht reichen, die Investitionsziele umzusetzen. Die Verwaltung muss interne Strukturen schaffen, die ein schnelles Handeln ermöglichen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter…

23.04.2025 | KPMG Law Insights

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Koalitionsvertrag 2025

Der Klimaschutz hat es im Koalitionsvertrag zu einer Bedeutung geschafft, mit der nicht zu rechnen war. Im Wahlkampf hatte er keine nennenswerte Rolle gespielt. Auch…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für den Finanzsektor

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD hat auch Auswirkungen auf den Finanzsektor. Hier ein Überblick. Die Erhöhung des Energieangebots Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot vergrößern…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Die entsprechende Richtlinie (EU) 2024/1226 war im…

16.04.2025 | KPMG Law Insights

Was die neuen Digitalisierungspläne im Koalitionsvertrag bedeuten

Der Koalitionsvertrag zeigt, wie die künftige Regierung Deutschlands digitale Zukunft gestalten will. Was bedeuten die Pläne konkret für Unternehmen? Hier die wichtigsten Auswirkungen: Digitale Souveränität:…

14.04.2025 | KPMG Law Insights

So will die neue Koalition Investitionen in die Infrastruktur beschleunigen

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD markiert einen grundlegenden Neubeginn in der deutschen Infrastrukturpolitik. Angesichts eines erheblichen Investitionsstaus setzen die Koalitionspartner auf ein umfassendes Maßnahmenpaket,…

14.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag 2025 und NKWS: Booster fürs Umwelt- und Planungsrecht?

Im aktuellen Koalitionsvertrag wird das Umwelt- und Planungsrecht übergreifend an verschiedenen Stellen im Koalitionsvertrag genannt und verdeutlicht dessen großen Stellenwert. In der Vereinbarung erfolgt aber…

14.04.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Athagoras Holding GmbH beim Erwerb der MIGx AG

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Athagoras Holding GmbH, eine Plattform des Münchener PE Hauses Greenpeak Partners, beim Erwerb der schweizerischen Gesellschaft…

11.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview im Legal Tech-Magazin: Legal Tech-Trends im Praxis Check

Die Legal Tech-Branche entwickelt sich in den letzten Jahren in rasantem Tempo weiter. Neue Trends bieten immer weitreichendere Möglichkeiten der Unterstützung in der Rechtsbranche. Doch…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll