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10.02.2022 | Dealmeldungen, Pressemitteilungen

KPMG Law berät Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH bei Konsortialfinanzierung in Höhe von 750 Millionen Euro

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) finanzierungsrechtlich bei einer Konsortialfinanzierung beraten. Mit einer Kreditlinie in Höhe von 750 Mio. Euro überbrückt die DRSF seit dem 1. November 2021 die Zeit bis zum endgültigen Aufbau des Zielkapitals als Reisesicherungsfonds.

Mit Inkrafttreten des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSG) am 1. Juli 2021 wurde die Absicherung von Pauschalreisenden im Falle der Insolvenz des Reiseanbieters neu geregelt. Der Reiseveranstalter hat die Rückerstattung des Reisepreises und eine vertraglich vereinbarte Rückbeförderung einschließlich zwischenzeitlicher Beherbergung sicherzustellen. Diese Verpflichtung kann ein Reiseveranstalter mit einem Umsatz von jährlich mindestens 10 Mio. Euro seit dem 1. November 2021 nur noch durch einen Absicherungsvertrag mit einem nach dem RSG befugten Reisesicherungsfonds erfüllen.

Ende August 2021 beauftragte das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die nach dem RSG gegründete DRSF mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die DRSF übernahm am 1. November 2021 die Aufgabe als zentraler Reisesicherungsfonds. Als Fondsvermögen wurde ein Zielkapital von 750 Mio. Euro ermittelt, das bis Ende Oktober 2027 aufzubauen ist. Um schon bei der Aufnahme der Tätigkeit und vor dem Erreichen des Zielkapitals im Falle von möglichen Insolvenzen von Reiseveranstaltern über ausreichende Finanzmittel zu verfügen, schloss die DRSF einen Konsortialkreditvertrag mit einer revolvierenden Kreditlinie in dieser Höhe. KPMG Law hat die DRSF umfassend rechtlich bei der Strukturierung der Finanzierung, dem Abschluss der Finanzierungsvertragsdokumentation sowie bei der Abstimmung mit den Banken und dem Garanten unterstützt. Verantwortlich hierfür war ein Team unter der Federführung von Miriam Bouazza, Head of Legal Financial Services, Frankfurt.

KPMG Law und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben die DRSF bereits bei der Antragsstellung zum Betrieb als Reisesicherungsfonds und der Umsetzung der Vertrags- und Schadensplattform, der Investmentinfrastruktur und des entsprechenden Kontrollumfelds des Fonds  begleitet.

Berater DRSF:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Miriam Bouazza (Partner, Federführung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Florian Wagner, Isabelle Knoché, (beide Senior Manager, Legal Financial Services, Frankfurt), Melanie Riechert (Senior Associate, Legal Corporate Services, Hannover), Tanaz Vakili (Senior Associate, Legal Financial Services, Hamburg)

Über KPMG Law

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.

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Miriam Bouazza

Partner
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Leiterin Financial Services
CHRO

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Tel.: +49 69 951195044
mbouazza@kpmg-law.com

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