Suche
Contact
12.08.2015 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 8/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

aktuell liegt der Referentenentwurf des OGAW V-Umsetzungsgesetzes auf dem Tisch.

Die Umsetzungsfrist ist sehr kurz. Bis zum 18. März 2016 müssen die neuen, durch OGAW V bedingten Regelungen in Kraft treten.

Bis dahin bleibt den Marktteilnehmern und der Aufsicht noch eine Menge Arbeit. Denn Anlagebedingungen aller Publikumsfonds müssen an die neuen Anforderungen angepasst und von der BaFin genehmigt werden.

In Brüssel arbeitet man derweil weiter an den delegierten Rechtsakten (Level 2) der Finanzmarktrichtlinie MiFID2. Parallel dazu planen viele Marktteilnehmer hierzulande derzeit MiFID2/MiFIR-Umsetzungsprojekte oder haben bereits mit Vorstudien und Gap-Analysen begonnen.

Zu Recht, denn bis zum Starttermin für MiFID2/MiFIR bleiben weniger als anderthalb Jahre.

Wir unterstützen Sie gerne!

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

Nationale Gesetzgebung

Hoher Zeitdruck durch kurze Umsetzungsfrist für OGAW V

Bis zum 18. März 2016 müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die überarbeitete Richtlinie OGAW V in nationales Recht umgesetzt haben. Dazu hat der deutsche Gesetzgeber Anfang Juli den Referentenentwurf eines OGAW V-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht (siehe unsere Juli-Ausgabe), durch das insbesondere das KAGB geändert wird.

Ebenfalls bis zum 18. März 2016 müssen überarbeitete Anlagebedingungen sämtlicher OGAW in Kraft treten, was einen immensen Arbeitsaufwand bei Kapitalverwaltungsgesellschaften und Aufsicht bedeutet. Zieht man die vierwöchige Genehmigungsfrist der BaFin gemäß § 163 KAGB ab, müssen die Änderungsanträge spätestens in der 7. Kalenderwoche 2016 bei der BaFin eingereicht werden. Außerdem sind alle Verkaufsprospekte entsprechend anzupassen.

Infolge der kurzen Umsetzungsfrist hat sich die BaFin bereit erklärt, mit dem BVI schon auf Grundlage des Referentenentwurfs die neuen Muster-Anlagebedingungen abzustimmen. Für Publikums-AIF ist mehr Zeit vorgesehen: Bis zum 18. September 2016 sollen diese an das überarbeitete KAGB angepasst werden.

KPMG Law unterstützt Sie gerne bei der Anpassung der Anlagebedingungen und Verkaufsprospekte.

ESMA

ESMA veröffentlicht aktualisierte Q&A zur Anwendung der AIFM-Richtlinie

Die ESMA hat am 21. Juli 2015 erneut einen aktualisierten Katalog der Q&A zur Anwendung der AIFM-Richtlinie veröffentlicht.

Darin enthalten sind aktualisierte und neue Q&A zu den Themen Berichtswesen gegenüber nationalen Behörden und Berechnung des Gesamtwertes der gemanagten Vermögensgegenstände des AIFM.

Die geänderten Q&A der ESMA finden Sie hier.

ESMA

ESMA konsultiert Leitlinien zu Vergütungsregeln nach OGAW V und AIFMD

Die ESMA hat am 23. Juli 2015 ein Konsultationspapier zur Umsetzung der Vergütungsregeln der OGAW V-Richtlinie veröffentlicht. Die Leitlinien basieren auf den bereits erstellten Leitlinien zur Vergütung nach der AIFM-Richtlinie und berücksichtigen zudem die speziellen Anforderungen der OGAW V-Richtlinie.

Ziel der Leitlinien ist die einheitliche Anwendung der Vergütungsregeln in den Mitgliedstaaten. Sie sollen als Orientierung bei Fragen von Verhältnismäßigkeit, Kontrolle der Vergütung, Risikostrategie und Offenlegung dienen.

Die ESMA beabsichtigt, die Leitlinien und einen Final Report noch vor der Umsetzungsfrist der OGAW V-Richtlinie am 18. März 2016 zu veröffentlichen.

Die Konsultation der ESMA finden Sie hier.

ESMA

ESMA startet Konsultation zur ELTIF-Verordnung

Die ESMA hat am 31. Juli 2015 ein Konsultationspapier (Draft regulatory technical Standards under the ELTIF Regulation) zur ELTIF-Verordnung veröffentlicht. Die ELTIF-Verordnung ist bereits im Juni 2015 in Kraft getreten und enthält Regelungen zu sogenannten Europäischen Langfristigen Investmentfonds (ELTIF). Die Besonderheit von ELTIFs besteht darin, dass mindestens 70 Prozent des Anlagevermögens in bestimmten Portfoliounternehmen oder in mit diesen in Zusammenhang stehenden Finanzinstrumenten oder ähnlichen Werten investiert werden müssen.

Im Rahmen der ELTIF-Verordnung ist die ESMA gehalten, technische Regulierungsstandards zur Konkretisierung der Regelungen der ELTIF-Verordnung zu entwickeln. Das nun vorgelegte Konsultationspapier enthält einen Entwurf von Regulierungsstandards zu folgenden Themen:

  • Nutzung von Derivaten zu Absicherungszwecken;
  • angemessene Laufzeit eines ELTIF;
  • Festlegung von Kriterien zur Bewertung des Marktes für potenzielle Käufer von im ELTIF gehaltenen Vermögensgegenständen am Ende der Laufzeit des Fonds;
  • Festlegung von Kriterien für die Bewertung von am Ende der Laufzeit des Fonds zu veräußernden Vermögensgegenständen;
  • Festlegung von allgemeinen Definitionen, Berechnungsmethoden und Darstellungsmethoden von Kosten; und
  • Einzelheiten zu verfügbaren Anlagen für Kleinanleger.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier können bei der ESMA bis zum 14. Oktober 2015 eingereicht werden.

Das Konsultationspapier der ESMA finden Sie hier.

BaFin

BaFin veröffentlicht Musterschreiben für Anzeigen nach § 53 KAGB

Am 5. August 2015 hat die BaFin ein Musterschreiben für Anzeigen nach § 53 KAGB veröffentlicht.

Nach § 53 KAGB muss eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft der BaFin anzeigen, wenn sie erstmalig beabsichtigt, EU-AIF, d.h. AIF aus anderen Mitgliedstaaten der EU, zu verwalten oder andere Dienst- oder Nebendienstleistungen zu erbringen.

Die BaFin leitet diese Anzeige nach Prüfung an die zuständige Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates weiter. Das Musterschreiben gilt sowohl für die Erbringung der genannten Tätigkeiten im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs als auch über eine Zweigniederlassung.

Das Musterschreiben finden Sie hier.

Explore #more

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

16.02.2026 | KPMG Law Insights

Mietrechtsreform 2026 setzt engere Rahmenbedingungen für Vermieter

Die geplante Mietrechtsreform 2026 begrenzt Möblierungszuschläge, deckelt Indexmieten, schneidet Kurzzeitmietmodelle ab und verschärft die Pflichten für Vermieter. Damit sollen Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse geschlossen…

16.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG beim Verkauf an die niederländische Paramelt-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG (Kahl), mit Sitz…

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

03.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im private banking magazin: Der digitale Euro kommt – wie gut ist das Private Banking vorbereitet?

Das neue digitale Zentralbankgeld verändert Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement. Was der digitale Euro für Private Banking, Family Offices und vermögende Kunden bedeutet, schätzt der KPMG Law…

02.02.2026 | KPMG Law Insights

Arbeitsunfähigkeit und Krankenstände reduzieren: Was das Arbeitsrecht erlaubt

Hohe Fehlzeiten und Krankenstände lassen sich senken. Wie Arbeitgebern das gelingen kann, dafür gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte.   Bundeskanzler Merz möchte die telefonische Krankschreibung abschaffen, um

30.01.2026 | KPMG Law Insights

DAC8-Umsetzung erhöht das Risiko steuerstrafrechtlicher Verfolgung im Krypto-Handel

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kryptowerte‑Steuertransparenz‑Gesetz (KStTG) in Kraft. Es setzt in Deutschland die DAC8 (EU-Richtlinie 2023/2226 – Directive on Administrative Cooperation) um…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll