Suche
Contact
17.05.2017 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 5/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

die nationale Umsetzung von MiFID2 in Deutschland liegt in den letzten Zügen.

Ende letzter Woche hat nun auch der Bundesrat das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) gebilligt, so dass es wie geplant in Kraft treten kann.

Kurz zuvor hatte das Bundesfinanzministerium die überarbeitete Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) im Referentenentwurf veröffentlicht.

Die neue WpDVerOV wird in der Branche mit Spannung erwartet, da sie unter anderem konkretisieren soll, unter welchen Voraussetzungen Provisionen im Finanzvertrieb künftig vereinnahmt bzw. gezahlt werden dürfen.

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

Nationale Gesetzgebung

Bundesrat billigt Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)

In seiner Sitzung vom 12. Mai 2017 hat der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) gebilligt.

Das Gesetz verankert eine Reihe europäischer Rechtsakte im deutschen Recht, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern.

Es setzt insbesondere die geänderte Finanzmarktrichtlinie MiFID2 ins nationale Recht um. Geändert werden u.a. das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Das 2. FiMaNoG wird größtenteils Anfang Januar 2018 in Kraft treten. Sie können die Bundesratsfassung hier abrufen.

Europäische Gesetzgebung

Überarbeitung der EuSEF- und EuVECA-Verordnung

Das EU-Parlament hat den Berichtsentwurf zur Überarbeitung der Verordnungen für Europäische Fonds für Soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Europäische Venture Capital Fonds (EuVECAs) angenommen.

Mit den Änderungen gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission soll verdeutlicht werden, dass es sich bei der Verbreitung der Entwürfe von Fondsdokumenten nicht um Vertrieb handelt, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Zeichnung von Fondsanteilen möglich ist. Der Vertrieb beginnt hiernach erst, wenn die Dokumentation final vorliegt.

Die Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der Verordnungen haben am 11. Mai 2017 begonnen.

Nationale Gesetzgebung

Referentenentwurf der überarbeiteten WpDVerOV veröffentlicht

Am 9. Mai 2017 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf der überarbeiteten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) zur Konsultation gestellt.

Die Überarbeitung der WpDVerOV beruht auf Änderungen des WpHG und erfolgt im Zuge der Umsetzung der MiFID2 sowie der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 vom 7. April 2016 (Delegierte Richtlinie).

Durch die WpDVerOV werden insbesondere die noch nicht durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz umgesetzten Teile der Delegierten Richtlinie in nationales Recht übertragen. Die Verordnung enthält u.a. die Konkretisierungen zur Zulässigkeit von Zuwendungen und Research.

Im Blick auf die künftige Behandlung von Zuwendungen folgt das BMF in seinem Entwurf weitgehend den Bestimmungen der Delegierten Richtlinie. Der deutsche Gesetzgeber geht jedoch über die in der Delegierten Richtlinie aufgeführten Beispiele für qualitätsverbessernde Maßnahmen hinaus und belässt es bei der bereits im Referentenentwurf der 2. FiMaNoG vom 29. September 2016 vorgesehenen Möglichkeit, dass auch ein weitverzweigtes regionales Filialnetzwerk dazu geeignet sein kann, die Qualität der Wertpapierdienstleistung zu verbessern.

Die Konsultationsfrist läuft bis zum 30. Mai 2017. Den Entwurf der überarbeiteten WpDVerOV finden Sie hier.

Explore #more

09.09.2024 | Unkategorisiert

Statement von Ulrich Keunecke im In-house-Counsel zum Thema Kapitalmarkt-Compliance

Für Private-Equity-Investoren ist der Börsengang die häufige Exitstrategie bei einer Unternehmensbeteiligung. Doch auch Familienbetriebe und Mittelständler können über den Aktienmarkt neues Kapital und Investoren gewinnen.…

06.09.2024 | KPMG Law Insights

Auch kleine integrierte Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 ihre Elektromobilitätssparten neu aufstellen

Der Geschäftsbereich der Ladesäuleninfrastruktur befindet sich derzeit regulatorisch im Wandel. Insbesondere für Verteilnetzbetreiber gelten nach § 7c EnWG strenge Entflechtungsvorgaben, von denen jedoch für Verteilnetzbetreiber,…

30.08.2024 | In den Medien

JUVE-Rechtsmarkt: Titelgeschichte zum Thema Legal-Tech mit KPMG Law

Wege und Werkzeuge von Kanzleien bei der Umsetzung ihrer Legal-Tech-Strategie unterscheiden sich teils massiv. Wer sich im Markt besonders hervortut, untersucht die aktuelle Ausgabe des…

27.08.2024 | KPMG Law Insights

Das bedeuten die FAQ der BaFin zur Institutsvergütungsverordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Fragen und Antworten (FAQ) zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Sie ersetzen die bisherige Auslegungshilfe. Die FAQ finden nun unmittelbare Anwendung.…

26.08.2024 | In den Medien

Interview mit Moritz Püstow zum Thema Nachhaltigkeit und Effizienzsteigerung in der Bauindustrie

Wie rüstet sich die Bauindustrie für die Zukunft, die vor großen Herausforderungen steht? Den Schlüssel darin, schneller mehr Automatisierung beim Bauen zu erreichen und nachhaltiges…

22.08.2024 | Pressemitteilungen

Strategische Allianz zwischen KPMG Law und MHP – A Porsche Company

KPMG Law und MHP – A Porsche Company haben eine strategische Allianz vereinbart. MHP ist ein führendes Beratungshaus im Bereich Engineering & Digital Plattform Solutions…

21.08.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der dpn: Erste praktische Erfahrungen mit der Umsetzung von DORA

In Krisenlagen und Zeiten zunehmender Cyberkriminalität ist die digitale Betriebsstabilität für Unternehmen enorm wichtig. Künftig müssen Finanzunternehmen und Drittdienstleister von Informations- und Kommunikationstechnologien in ihren…

19.08.2024 | In den Medien

Gastbeitrag bei Springer Professional: Giralgeldtoken will Finanzprozesse der Industrie erleichtern

Der Giraldgeldtoken der Geschäftsbanken soll für die Industrie eine Alternative zum digitalen Euro sein und dabei den Charakter einer Einlage haben. Das könnte eine Win-Win…

16.08.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Hagedorn bei Konsortialfinanzierung

KPMG Law hat die Hagedorn Unternehmensgruppe bei Verhandlung und Abschluss einer Finanzierungstransaktion beraten Ein Team um die Frankfurter KPMG-Law-Partnerin und Leiterin der Solution Line Legal…

13.08.2024 | Pressemitteilungen

Whistleblowing – international update

More than one year ago, on May 11th, 2023, the German Bundestag passed the „Act for Better Protection of Whistleblowers (Whistleblower Protection Act – HinSchG)“,…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

tel: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll