Suche
Contact
15.12.2015 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 12/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

vor einem Jahr haben wir unseren monatlichen Newsletter Investment | Recht | Kompakt ins Leben gerufen. Wir hoffen, Ihnen in diesem Jahr nützliche Informationen und Beiträge geliefert zu haben. Übrigens: Über Feedback zu unserem Newsletter freuen wir uns immer!

Rückblickend war es ein Jahr mit vielen regulatorischen Maßnahmen. Doch auch das Jahr 2016 wird aller Voraussicht nach dem vergangenen in diesem Punkt in nichts nachstehen. Bereits in den nächsten Monaten wartet auf die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften einiges an Arbeit, da OGAW V bis März 2016 umgesetzt sein muss. Außerdem wird die Umsetzung von MiFID2 noch einigen Aufwand mit sich bringen.

Doch zunächst einmal wünschen wir Ihnen frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

Nationale Gesetzgebung

BaFin äußert sich zu Genehmigungsverfahren für Anlagebedingungen von OGAW

Die BaFin hat sich in einem Schreiben an die Investmentbranche zum Umstellungsverfahren der OGAW-Anlagebedingungen auf das KAGB in der Fassung des OGAW V-Umsetzungsgesetzes (OGAW V-UmsG) geäußert. Hintergrund ist die sehr kurze Umstellungsfrist bis zum 18. März 2016. Zu diesem Termin müssen die angepassten OGAW-Anlagebedingungen in Kraft treten.

Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist in Kombination mit der zu erwartenden Anzahl der Änderungsanträge hat der Gesetzgeber im Regierungsentwurf des OGAW V-UmsG die Übergangsvorschrift des § 355 Absatz 5 KAGB-Entwurf vorgesehen. Nach dieser Regelung dürfen nur solche Änderungen der Anlagebedingungen beantragt werden, die zwingend für die Anpassung an die Anforderungen der ab dem 18. März 2016 geltenden Fassung des KAGB erforderlich sind.

Die BaFin gibt nun detailliert ihre Verwaltungspraxis im Hinblick auf die erforderlichen Änderungsanträge bekannt. Hiernach sind die Anlagebedingungen zunächst elektronisch mit der Aufsicht abzustimmen. Anschließend haben die Kapitalverwaltungsgesellschaften schriftliche Genehmigungsanträge zu stellen. Diese sollen jedoch erst ab dem 22. Februar 2016 eingereicht werden. Anträge, die vor diesem Termin bei der BaFin eingehen, müsste die Aufsicht negativ bescheiden, weil diese sonst nach vier Wochen als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion, § 163 Absatz 2 Satz 5 KAGB), es jedoch erst am 18. März 2016 eine Rechtsgrundlage für eine Genehmigung von OGAW V-Anlagebedingungen gibt.

Bis zu diesem Termin sind dann auch die Verkaufsprospekte und wesentlichen Anlegerinformationen aller OGAW zu überarbeiten und anschließend der BaFin einzureichen.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen anfallenden Umsetzungsmaßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an.

Europäische Gesetzgebung

EU-Parlament und EU-Kommission erwägen Verschiebung von MiFID2

Der europäische Gesetzgeber erwägt, den geplanten Starttermin vom 3. Januar 2017 zur Einführung der MiFID2 und MiFIR zu verschieben. Dies wird maßgeblich mit aufwändigen Implementierungsmaßnahmen von IT-Infrastruktur begründet.

Noch ist jedoch keine abschließende Entscheidung getroffen. Für Rückfragen sprechen Sie uns gerne an. Außerdem halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

ESMA

Update des Q&A-Katalogs zur Anwendung der AIFMD

Die ESMA hat am 2. Dezember 2015 ihren Q&A-Katalog zur Anwendung der AIFM-Richtlinie ergänzt und weitere Fragen und Antworten zum Reporting aufgenommen.

Den aktualisierten Q&A-Katalog finden Sie hier.

Explore #more

02.12.2025 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine „bürokratiearme“ Umsetzung…

28.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag Expertenforum Arbeitsrecht: Zwischen Theorie und Praxis: Die Blaue Karte EU und das Recht auf kurzfristige Mobilität im EU-Raum

Heutzutage wünschen sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Beliebt in diesem Zusammenhang sind seit einiger Zeit sogenannte Workations / „Work-from-Anywhere…

26.11.2025 | KPMG Law Insights

Die Entwaldungsverordnung der EU zwingt Unternehmen zum Handeln

Wer mit den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen handelt oder diese verwendet, sollte schnellstmöglich aktiv werden.…

25.11.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Die gesetzlichen Grundlagen des Sondervermögens sind jetzt in Kraft. Der Bund hat im Oktober 2025 sowohl das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“…

21.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Immobilien I Haufe: Ersatzbaustoffe: „Sekundär ist nicht zweitklassig“

Die Ersatzbaustoffverordnung soll Kreislaufwirtschaft im Bau harmonisieren, doch Rechtsunsicherheit und Bürokratie bremsen. Wie kann der Durchbruch gelingen? Antworten darauf weiß KPMG Law Experte Simon Meyer

21.11.2025 | KPMG Law Insights

Wohnungsbau-Turbo: Mehr Wohnraum auf Bestandsgrundstücken

Seit dem 30. Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Schaffung von Wohnraum im Baugesetzbuch (BauGB). Herzstück der Änderungen ist der sogenannte Wohnungsbau-Turbo. Das Gesetzespaket…

19.11.2025 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

Mit einem neuen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll das deutsche Recht an die EU-Verpackungsverordnung angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat am 17. November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das…

18.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der FAZ zum Thema Deepfakes

Betrüger fälschen kinderleicht Rechnungen oder treten sogar als Firmenchefs auf. Unternehmen können sich dagegen wehren, doch Wunderwaffen gegen KI-Angriffe gibt es keine. KPMG Law Experte…

17.11.2025 | KPMG Law Insights

Videoüberwachung im Mietobjekt: Was sollten Vermieter beachten?

Die Videoüberwachung von vermieteten Immobilien ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Immer mehr Eigentümer möchten ihre Objekte auf diese Weise im Blick behalten und…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

KI in der Rechtsabteilung implementieren – das sind die Erfolgsfaktoren

Künstliche Intelligenz (KI) nutzt der Rechtsabteilung nur dann, wenn sie richtig implementiert wird. Die Technologie verspricht, zeitintensive Routinearbeiten zu automatisieren und die Qualität juristischer Arbeit…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll