Suche
Contact
19.12.2014 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 12/2014

Liebe Leserinnen und Leser,

wie angekündigt freuen wir uns, Ihnen heute die erste Ausgabe unseres regelmäßigen Newsletters „Investment | Recht | Kompakt“ übermitteln zu können.

Es vergeht kaum eine Woche, in der die ESMA nicht durch Konsultationen, Diskussionspapiere oder FAQ von sich hören lässt.

Auf nationaler Ebene ist die BaFin gezwungen, mit der ESMA Schritt zu halten. Das Ergebnis ist eine Flut von Verlautbarungen, durch die sich der geneigte Leser beständig wühlen muss, wenn er am Ball bleiben will.

Wir hoffen, ein wenig dazu beitragen zu können, dass dies gelingt.

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

BAFIN

BaFin-Merkblatt zur Verhinderung von reinen Blindpool-Konstruktionen

Mit der Veröffentlichung eines Kriterienkatalogs verfolgt die BaFin das Ziel, dass geschlossene Publikums-AIF ihre Investitionsstrategie zu mindestens 60 % des zu investierenden Kapitals festlegen.

Hintergrund des Merkblatts ist, dass die Konzeption geschlossener Publikums-AIFs als reine Blindpools verhindert werden soll. Zunächst war eine Festlegung der Investitionsstrategie sogar i.H.v. mindestens 80 % gefordert worden, wovon die BaFin aber wieder Abstand genommen hat.

Die Aufsicht macht für die Auflage entsprechender Produkte konkrete Vorgaben zu der Detailgenauigkeit der Beschreibung der zu erwerbenden Assets. Die Kriterien sind ebenfalls auf mehrstöckige Fondskonstruktionen mit Zweckgesellschaften anzuwenden, jedoch nicht auf mehrstöckige Fondskonstruktionen in Form von geschlossenen AIF; bei den letzteren Fällen sind jedoch Angaben zu der Fondsart, Anlagestrategie, etc. zu machen.

Für die Investitionskriterien unterscheidet die BaFin nach den Assetklassen Immobilien, Schiffen, Luftfahrzeugen, erneuerbare Energien und Unternehmensbeteiligungen. Die Kriterien sind mit Abschluss der in den Anlagebedingungen bestimmten, bis zu 3 Jahre dauernden Investitionsphase einzuhalten.

Den Kriterienkatalog zur Verhinderung von reinen Blindpools finden Sie hier.

BAFIN

Keine unbegrenzte Laufzeit bei geschlossenen Publikums-AIF in Form der Investmentkommanditgesellschaft

Die BaFin hat in einer Mitteilung vom 9. November 2014 bekanntgegeben, dass ein geschlossener AIF keine unbegrenzte Laufzeit haben könne. Vielmehr sei in den Anlagebedingungen oder in dem Gesellschaftsvertrag die konkrete Laufzeit des AIF festzulegen.

Ordentliche Kündigungsrechte sind auszuschließen. Im Rahmen der Fondsstrukturierung sowie der Anfertigung der entsprechenden Dokumentation ist darauf zu achten, die Anforderungen der BaFin einzuhalten, um den geschlossenen Status des jeweiligen AIF – soweit im Einzelfall gewollt – sicherzustellen.

Die Mitteilung der BaFin finden Sie hier.

BAFIN

Erneutes BaFin-Seminar zum KAGB

Die BaFin hat am 12. November 2014 zum wiederholten Mal ein Seminar zu dem am 22. Juli 2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch durchgeführt. Gegenstand des Seminars waren insbesondere die Themen Verwahrstellen, Kostenklauseln, Musterbausteine für Kostenklauseln geschlossener Publikumsinvestmentvermögen sowie Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen.

Im Vergleich zum ersten KAGB-Seminar vom 6. Oktober stellte die BaFin klar, dass registrierte externe Kapitalverwaltungsgesellschaften keine Nebendienstleistungen nach § 20 Absatz 3 KAGB erbringen dürfen.

Die Vorträge und Ausführungen des Seminars finden Sie hier. (Stand: Oktober 2014)

BAFIN

Konsultation der BaFin zur Änderung der DerivateVO

Die BaFin plant eine Angleichung der Regelungen der DerivateVO an die von der ESMA geänderten Leitlinien zu börsengehandelten Indexfonds und anderen OGAW-Themen vom 8. August 2014.

Die Änderung der DerivateVO betrifft insbesondere die Diversifizierung von Sicherheiten. Nach den geänderten Leitlinien der ESMA sind künftig geringere Anforderungen an die Diversifizierung zu stellen, wenn die Sicherheiten von staatlichen Emittenten emittiert oder garantiert werden. Sofern von diesen geringeren Diversifizierungspflichten Gebrauch gemacht werden soll, muss dies dem Anleger gegenüber offen gelegt werden.

Mit diesen konkreten Anforderungen zu der Diversifizierung der Sicherheiten gehen ESMA und BaFin einen wichtigen Schritt, um weitere Klarheit bei der Auslegung der DerivateVO zu schaffen.

Den Entwurf der Änderungsverordnung zusammen mit einer Begründung der BaFin zu den Änderungen finden Sie hier.

ESMA

ESMA veröffentlicht aktualisierte Q&As zur AIFMD

Am 11. November 2014 hat die ESMA einen aktualisierten Frage- und Antwortkatalog veröffentlicht.

Insbesondere in Abschnitt III über Reporting an nationale Behörden hat die ESMA neue Fragen und Antworten veröffentlicht. Zudem wurde ein neuer Abschnitt VIII, „calculation of the total value of assets under management“, mit entsprechenden Fragen und Antworten eingefügt.

Die aktualisierten Q&As finden Sie hier.

ESMA

Final Report der ESMA zu OGAW-Verwahrstellen

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat mit Datum vom 28. November 2014 den „Final Report“ zum Insolvenzschutz bei Unterverwahrung und zur Unabhängigkeit der Verwahrstelle vorgelegt.

Beim Thema Unabhängigkeit der Verwahrstelle hat die ESMA die zuvor im „Consultation Paper“ ESMA 2014/1183 diskutierte Anforderung, dass Investmentgesellschaft und Verwahrstelle nicht demselben Konzern angehören dürfen, wieder fallen gelassen. Dies war bereits bei der Novellierung des Investmentgesetzes im Jahr 2007 diskutiert und auch damals nicht durchgesetzt worden. Jedoch stellt die ESMA klar, dass eine „Konzernverwahrstelle“ gewissen organisatorischen Anforderungen unterliegt.

Den „Final Report“ der ESMA finden sie hier.

Explore #more

25.11.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Die gesetzlichen Grundlagen des Sondervermögens sind jetzt in Kraft. Der Bund hat im Oktober 2025 sowohl das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“…

21.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Immobilien I Haufe: Ersatzbaustoffe: „Sekundär ist nicht zweitklassig“

Die Ersatzbaustoffverordnung soll Kreislaufwirtschaft im Bau harmonisieren, doch Rechtsunsicherheit und Bürokratie bremsen. Wie kann der Durchbruch gelingen? Antworten darauf weiß KPMG Law Experte Simon Meyer

21.11.2025 | KPMG Law Insights

Wohnungsbau-Turbo: Mehr Wohnraum auf Bestandsgrundstücken

Seit dem 30.Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Schaffung von Wohnraum im Baugesetzbuch (BauGB). Herzstück der Änderungen ist der sogenannte Wohnungsbau-Turbo. Das Gesetzespaket erleichtert…

19.11.2025 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

Mit einem neuen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll das deutsche Recht an die EU-Verpackungsverordnung angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat am 17. November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das…

18.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der FAZ zum Thema Deepfakes

Betrüger fälschen kinderleicht Rechnungen oder treten sogar als Firmenchefs auf. Unternehmen können sich dagegen wehren, doch Wunderwaffen gegen KI-Angriffe gibt es keine. KPMG Law Experte…

17.11.2025 | KPMG Law Insights

Videoüberwachung im Mietobjekt: Was sollten Vermieter beachten?

Die Videoüberwachung von vermieteten Immobilien ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Immer mehr Eigentümer möchten ihre Objekte auf diese Weise im Blick behalten und…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

KI in der Rechtsabteilung implementieren – das sind die Erfolgsfaktoren

Künstliche Intelligenz (KI) nutzt der Rechtsabteilung nur dann, wenn sie richtig implementiert wird. Die Technologie verspricht, zeitintensive Routinearbeiten zu automatisieren und die Qualität juristischer Arbeit…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus-Paketes gestimmt, das Lockerungen der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie vorsieht.…

12.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im In-house Counsel: Mehr Stabilität unter dem Dach der Corporate Governance

Über „Corporate Governance“ wird angesichts multipler Krisen und Regulierungstendenzen der Gesetzgeber viel gesprochen. Was ist das eigentlich – eine „gute“ Corporate Governance? Wie lässt sich…

07.11.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Kauf der Tauber Unternehmensgruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence beim Erwerb der Tauber Unternehmensgruppe beraten. KPMG Law…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll