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13.10.2017 | KPMG Law Insights

Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 10/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

wer die Regulierung der europäischen Finanzmärkte in den letzten Jahren beobachtet hat, wird sich nicht wundern, dass der Trend weiter zur Stärkung der europäischen Aufsichtskompetenzen geht. Die EU-Kommission hat nun umfassende Vorschläge zur Reform der europäischen Finanzaufsicht durch die ESAs vorgelegt, die diese Entwicklung untermauern.

Doch schon aktuell spielen die europäischen Aufsichtsbehörden bis in die Details der Regulierung eine große Rolle: Diese Ausgabe von „Investment Recht Kompakt“ mit Informationen zu wesentlichen Entwürfen, Verlautbarungen und Auslegungshilfen aus Brüssel und Paris bestätigt dies.

Besonders hinweisen möchten wir auf den überarbeiteten Q&A-Katalog zur AIFM-Richtlinie, in dem die ESMA auf wichtige Fragen zur Offenlegung von Vergütungen eingeht.

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

Europäische Aufsicht

ESMA veröffentlicht aktualisierte Q&A zur Benchmark-Verordnung

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. September 2017 ihre Q&A zur Benchmark-Verordnung (BMR) erweitert.

Die hinzugefügten Q&A befassen sich mit der Anwendbarkeit der Benchmark-Verordnung auf Zentralbanken von Drittstaaten sowie mit weiteren Klarstellungen zu den in der BMR enthaltenen Definitionen.

Die Q&As finden sie hier.

Europäische Gesetzgebung

EuVECA- und EuSEF-Verordnung: EU-Parlament nimmt Ergebnis der Trilogverhandlungen an

Das EU-Parlament hat am 14. September 2017 dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat zur geplanten Überarbeitung der Verordnungen für europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) formell zugestimmt.

Sobald der Rat die Vorschläge formell gebilligt hat, werden die finalen Texte im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Europäische Aufsicht

ESMA aktualisiert Q&A-Katalog zu MiFID2/MiFIR und startet neuen Q&A-Katalog zur Nachhandelstransparenz

Die ESMA hat am 3. Oktober 2017 ihre Q&A zu MiFID2 und MiFIR aktualisiert.

Die Ergänzungen betreffen die Themen Kundenkategorisierung, Post-Sales-Reporting, Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, Best Execution und Informationen über Kosten und Gebühren.

Die überarbeiteten Q&A finden sie hier.

Zudem hat die ESMA am 10. Oktober 2017 einen neuen Q&A-Katalog zur Nachhandelstransparenz veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.

Europäische Aufsicht

ESMA aktualisiert Q&A-Kataloge zu AIFM- und OGAW-Richtlinie

Die ESMA hat am 5. Oktober 2017 ihre Q&A-Kataloge zur AIFM- und OGAW-Richtlinie um einige Punkte erweitert.

Reporting nach der SFTR-Verordnung (AIFMD und OGAW)

Eine der Ergänzungen betrifft beide Q&A-Kataloge: Die ESMA nimmt zu der Frage Stellung, ob das nach der SFTR-Verordnung (Securities Financing Transactions Regulation (EU) 2015/2365) erforderliche Reporting für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte für OGAW und AIF den gesamten betrachteten Zeitraum abdecken muss oder ob ein Reporting zum Stichtag ausreicht.

Als Antwort auf diese Frage unterscheidet die ESMA nach der Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäftes und gibt eine tabellarische Aufstellung vor, aus der sich die Art des Reportings für das jeweilige Geschäft ableiten lässt.

Offenlegung der Vergütungen (AIFMD)

Die ESMA geht auf die Frage ein, ob die Offenlegung der Vergütungen nach Art. 22 Abs. 2 e) der AIFM-Richtlinie (umgesetzt in § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) auch die Vergütungen von Mitarbeitern eines ausgelagerten Portfoliomanagers oder Risikomanagers umfasst.

Die europäische Aufsichtsbehörde bejaht diese Frage und unterscheidet zwei Möglichkeiten:

  • In Fällen, in denen das Auslagerungsunternehmen selbst ebenfalls einer regulatorischen Pflicht zur Offenlegung der Vergütungen unterliegt, die der des Art. 22 Abs. 2 der AIFM-Richtlinie gleichwertig ist, kann der AIFM auf die Offenlegung des Auslagerungsunternehmens zurückgreifen, um seinen Offenlegungspflichten nachzukommen.
  • In anderen Fällen ist sicherzustellen, dass der AIFM sich vertraglich die Lieferung entsprechender Informationen zusichern lässt, um seinerseits die Offenlegungspflichten erfüllen zu können.
  • Außerdem stellt die ESMA klar, dass die Offenlegung der Vergütungen explizit Teil des Jahresberichtes sein muss. Ein Hinweis auf eine Stelle, an der die betreffenden Informationen abrufbar sind, ist nicht ausreichend.

Die Q&As zur AIFMD finden Sie hier die Q&As zur OGAW-Richtlinie hier.

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