Suche
Contact
05.02.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law in Deutschland und KPMG Law in Österreich begleiten die WERTGARANTIE Group beim Erwerb der CLUB.WEISS Handels-GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland (KPMG Law in Deutschland) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law in Österreich) haben die WERTGARANTIE Group beim Erwerb der CLUB.WEISS Handels-GmbH mit Sitz in Ebensee, Österreich, erfolgreich beraten.

Im Rahmen des Erwerbs der CLUB.WEISS Handels-GmbH durch die WERTGARANTIE Group von ihren bisherigen Eigentümern Horst Neuböck und dem Verein CLUB.WEISS haben KPMG Law in Deutschland und KPMG Law in Österreich länderübergreifend mit umfassender Transaktionsberatung die Kaufvertragsverhandlungen geführt und begleitet. Schwerpunkte der Beratung lagen insbesondere in den Bereichen Corporate/M&A und Commercial.

Der Verein CLUB.WEISS mit seinen rund 130 Fachhandelspartnern und 150 Standorten ist seit Ende der 90er-Jahre in Österreich aktiv und bietet Kunden und Fachhändlern die Vermietung von Elektrogeräten über einen Zeitraum von 66 Monaten an. Die CLUB.WEISS Handels-GmbH steuert das operative Vermietungsgeschäft für den Verein und betreibt die Vertriebsplattform „Mieten statt Kaufen“.

Die WERTGARANTIE Group mit Sitz in Hannover wurde 1963 gegründet und bietet ihren Kunden Garantie-Lösungen im stationären Handel und online an. Als  Fachhandelspartner bei Garantie-Dienstleistungen sind Konsumelektronik, Haushaltsgeräte, Hörgeräte und Hausleitungen sowie durch die neue Marke linexo auch Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter, bei der WERTGARANTIE vor Reparaturkosten geschützt. Die WERTGARANTIE Group ist seit  25 Jahren in Österreich aktiv und hat sich als Spezialversicherer für Elektrogeräte, Hörgeräte und Uhren etabliert.

Berater der WERTGARANTIE Group, Legal Due Diligence, Vertragsgestaltung und Begleitung Vertragsverhandlung:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland: Dr. Christian Nordholtz (Partner, Federführung), Hannover, Peter Plennert (Senior Manager), Hamburg, Jesper Wilckens (Senior Associate), Hannover, Linus Baar (Associate), Hannover, alle Corporate/M&A.

Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH): Stefan Arnold (Partner), Pablo Essenther (Partner), Thomas Androsch (Rechtsanwalt), alle Corporate/M&A; Dieter Buchberger (Partner), Banking & Finance, Stefanie Heimel (Counsel), Real Estate, Lena Urban (Rechtsanwältin), IT/Datenschutz, Lisa Jobst (Rechtsanwältin), Arbeitsrecht, alle Wien.

 

Explore #more

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Strengere Regeln und steigende Klagen erhöhen die Haftungsrisiken für Manager. Eine D&O-Versicherung ist essenziell, jedoch nur mit passgenauen Bedingungen und Lösungen. Vermittler tragen doppelte Verantwortung,…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in der tagesschau: Recycelte Baustoffe trotz Knappheit kaum im Einsatz

Kies, Sand und Schotter werden knapp und teurer. Recycling-Baustoffe könnten helfen. Doch trotz ausgereifter Technik gibt es vor allem bei öffentlichen Projekten große Hürden. Preissprünge…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement im private banking Magazin: So plant die EZB den digitalen Euro

Die Bankenbranche erwartet die Entscheidung der EZB, welche Institute beim Pilotprojekt für den digitalen Euro zum Zug kommen. Aus Deutschland bewarben sich die Deutsche Bank,…

10.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law  has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition of Stora Enso’s German…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT-Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll