Suche
Contact
05.02.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law in Deutschland und KPMG Law in Österreich begleiten die WERTGARANTIE Group beim Erwerb der CLUB.WEISS Handels-GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland (KPMG Law in Deutschland) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law in Österreich) haben die WERTGARANTIE Group beim Erwerb der CLUB.WEISS Handels-GmbH mit Sitz in Ebensee, Österreich, erfolgreich beraten.

Im Rahmen des Erwerbs der CLUB.WEISS Handels-GmbH durch die WERTGARANTIE Group von ihren bisherigen Eigentümern Horst Neuböck und dem Verein CLUB.WEISS haben KPMG Law in Deutschland und KPMG Law in Österreich länderübergreifend mit umfassender Transaktionsberatung die Kaufvertragsverhandlungen geführt und begleitet. Schwerpunkte der Beratung lagen insbesondere in den Bereichen Corporate/M&A und Commercial.

Der Verein CLUB.WEISS mit seinen rund 130 Fachhandelspartnern und 150 Standorten ist seit Ende der 90er-Jahre in Österreich aktiv und bietet Kunden und Fachhändlern die Vermietung von Elektrogeräten über einen Zeitraum von 66 Monaten an. Die CLUB.WEISS Handels-GmbH steuert das operative Vermietungsgeschäft für den Verein und betreibt die Vertriebsplattform „Mieten statt Kaufen“.

Die WERTGARANTIE Group mit Sitz in Hannover wurde 1963 gegründet und bietet ihren Kunden Garantie-Lösungen im stationären Handel und online an. Als  Fachhandelspartner bei Garantie-Dienstleistungen sind Konsumelektronik, Haushaltsgeräte, Hörgeräte und Hausleitungen sowie durch die neue Marke linexo auch Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter, bei der WERTGARANTIE vor Reparaturkosten geschützt. Die WERTGARANTIE Group ist seit  25 Jahren in Österreich aktiv und hat sich als Spezialversicherer für Elektrogeräte, Hörgeräte und Uhren etabliert.

Berater der WERTGARANTIE Group, Legal Due Diligence, Vertragsgestaltung und Begleitung Vertragsverhandlung:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland: Dr. Christian Nordholtz (Partner, Federführung), Hannover, Peter Plennert (Senior Manager), Hamburg, Jesper Wilckens (Senior Associate), Hannover, Linus Baar (Associate), Hannover, alle Corporate/M&A.

Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH): Stefan Arnold (Partner), Pablo Essenther (Partner), Thomas Androsch (Rechtsanwalt), alle Corporate/M&A; Dieter Buchberger (Partner), Banking & Finance, Stefanie Heimel (Counsel), Real Estate, Lena Urban (Rechtsanwältin), IT/Datenschutz, Lisa Jobst (Rechtsanwältin), Arbeitsrecht, alle Wien.

 

Explore #more

18.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der FAZ zum Thema Deepfakes

Betrüger fälschen kinderleicht Rechnungen oder treten sogar als Firmenchefs auf. Unternehmen können sich dagegen wehren, doch Wunderwaffen gegen KI-Angriffe gibt es keine. KPMG Law Experte…

17.11.2025 | KPMG Law Insights

Videoüberwachung im Mietobjekt: Was sollten Vermieter beachten?

Die Videoüberwachung von vermieteten Immobilien ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Immer mehr Eigentümer möchten ihre Objekte auf diese Weise im Blick behalten und…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

KI in der Rechtsabteilung implementieren – das sind die Erfolgsfaktoren

Künstliche Intelligenz (KI) nutzt der Rechtsabteilung nur dann, wenn sie richtig implementiert wird. Die Technologie verspricht, zeitintensive Routinearbeiten zu automatisieren und die Qualität juristischer Arbeit…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus-Paketes gestimmt, das Lockerungen der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie vorsieht.…

12.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im In-house Counsel: Mehr Stabilität unter dem Dach der Corporate Governance

Über „Corporate Governance“ wird angesichts multipler Krisen und Regulierungstendenzen der Gesetzgeber viel gesprochen. Was ist das eigentlich – eine „gute“ Corporate Governance? Wie lässt sich…

07.11.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Kauf der Tauber Unternehmensgruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence beim Erwerb der Tauber Unternehmensgruppe beraten. KPMG Law…

07.11.2025 | KPMG Law Insights

Änderungen beim H-1B-Visum und die Folgen für USA-Einsätze

Die Regierung von Präsident Trump hat zwei wesentliche Änderungen an dem sehr beliebten H-1B-Visaprogramm für Fachkräfte eingeführt: Die bisherige – zufallsgetriebene – Lotterie wird durch…

07.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement auf HAUFE: Wirrwarr um die EU-Entwaldungsverordnung – und was Unternehmen jetzt tun sollten

Eventuell, vielleicht, unter bestimmten Umständen wird die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht wie längst beschlossen am 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und am 30.…

06.11.2025 | KPMG Law Insights

Fremdpersonal: Behörden verschärfen Prüfung mit KI-Unterstützung

KI ist für viele Unternehmen ein Segen, sie kann aber auch schnell zum Fluch werden, gerade dann, wenn Behörden die Technik nutzen, um Rechtsverstöße von…

06.11.2025 | KPMG Law Insights

Entwaldungsverordnung – Vereinfachung statt Verschiebung?

Im September wollte die EU-Kommission die Entwaldungsverordnung EUDR noch verschieben. Am 21. Oktober 2025 hat sie einen umfassenden Vorschlag für eine Vereinfachung der EUDR veröffentlicht.…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll