Der Erlass des Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich weiter. Mit dem Gesetz wäre Deutschland der Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 nachgekommen. Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie hat den Schutz von Beschäftigten zum Ziel, die Verstöße gegen EU-Recht aufdecken. Die Frist zur Umsetzung endete bereits am 17. Dezember 2021.
Nach langem Verhandeln hatte der Bundestag schließlich rund ein Jahr später, am 16. Dezember 2022, das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten Hinweisgeberschutzsysteme einrichten müssen. Mitarbeitende, die Hinweise auf Rechtsverletzungen geben, sollen nach dem Gesetzentwurf vor Repressalien geschützt sein.
Am 10. Februar 2023 hätte der Bundesrat zustimmen sollen. Doch die unionsgeführten Länder haben das Gesetz vorerst gestoppt. Jetzt geht es in den Vermittlungsausschuss.
Streitpunkt ist, dass der Gesetzentwurf weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht. In der dritten Lesung im Bundestag im Dezember hatte das Gesetz noch einige weitere Verschärfungen erfahren, wie z. B. die Pflicht, anonymisierte Meldungen zu ermöglichen.
Die meisten EU-Staaten sind der Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie mittlerweile nachgekommen. Die Europäische Kommission hat jetzt gegen die acht verbleibenden Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Das wird den Druck auch auf die deutsche Politik erhöhen, sich nun zeitnah im Vermittlungsausschuss zu einigen.
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