Suche
Contact
Symbolbild zur Geldwäscheprävention: Hochhausfassade
21.02.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäscheprävention: BaFin fordert Finanzsektor zum Handeln auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ruft den Finanzsektor zur erhöhten Aufmerksamkeit bei der Geldwäscheprävention auf. In ihrem Bericht „Risiken im Fokus 2025“ warnt sie vor den Gefahren im Zusammenhang mit neuen Geschäftsmodellen und innovativen Technologien. Ein mangelnder Schutz vor Geldwäsche gefährde besonders die Stabilität am Finanzmarkt, betont die BaFin. Wo genau liegen Gefahren und welche Präventionsmaßnahmen sollten Finanzinstitute ergreifen?

Innovative Geschäftsmodelle bergen Risiken

Die BaFin fordert: Finanzmarktakteure sollen ab 2025 stärker gegen Terrorismusfinanzierung und illegale Geldtransfers vorgehen. Auch aufgrund des geopolitischen Umfelds sei das Risiko, dass Finanzmarktakteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, nach wie vor hoch. Durch die geopolitische Entwicklung hat beispielsweise auch das Überweisungssystem Hawala an Bedeutung gewonnen. Es agiert ohne die Beteiligung von Banken, ohne staatliche Zulassung und Aufsicht. Bei Hawala gibt es keine Belege und man braucht kein Konto. Das System basiert auf Vertrauen und Verschwiegenheit und bietet so ideale Bedingungen für illegale Geldtransfers.

Auch Methoden wie das Loan Fronting erhöhen das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hierbei tritt die Bank nur als formeller Kreditgeber auf; tatsächlich kommt die Finanzierung von einem externen Dritten. Prüft die Bank nicht ausreichend, woher das Geld stammt, kann sie unbeabsichtigt in die Geldwäsche verwickelt werden.

Technologische Entwicklungen erschweren die Geldwäschebekämpfung

Die rasanten technologischen Innovationen eröffnen Kriminellen zusätzliche Wege, ihre illegalen Finanzströme zu verschleiern. Die Finanzaufsicht richtet ihr Augenmerk weiterhin auf Kryptowährungen, da deren anonyme Struktur ein erhöhtes Missbrauchsrisiko birgt. Die Europäische Union hat mit der Geldtransferverordnung zum 30. Dezember 2024 verschärfte Vorschriften zur Kontrolle von Kryptowertetransfers eingeführt. (Die neuen Regelungen bringen für Finanzinstitute zusätzliche Aufgaben mit sich).

Die verstärkte Verwendung virtueller IBANs (vIBANs) entwickelt sich zu einer weiteren technologischen Herausforderung für die Geldwäschebekämpfung. Unternehmen profitieren zwar von der gesteigerten Flexibilität bei ihren Bankgeschäften durch vIBANs, jedoch erhöht sich dadurch auch das Risiko der Verschleierung von Zahlungsströmen und der Umgehung regulatorischer Kontrollen.

BaFin verstärkt Aufsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention

Die BaFin hat angekündigt, dass sie ihre Aufsicht und Prüfungstätigkeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstärken wird. Für das Jahr 2025 plant sie mindestens 75 Sonderprüfungen im Banken- und Nichtbankensektor. Der Fokus liegt dabei auf Kredit- und Zahlungsinstituten mit erhöhtem Risiko für Terrorismusfinanzierung.

Die BaFin bereitet sich außerdem auf die neue europäische Aufsichtsstruktur vor. Die Anti Money Laundering Authority (AMLA) wird als übergeordnete Behörde zur Geldwäschebekämpfung in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden die Überwachung verbessern.

Die Feldanalyse zur Nutzung von vIBANs in Deutschland stellt ein weiteres Kernprojekt dar. Diese Analyse ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Geschäftsmodellen mit hohem Geldwäscherisiko und die Entwicklung gezielter Gegenmaßnahmen.

Handlungsempfehlungen zur Geldwäscheprävention für Finanzinstitute

Finanzinstitute haben verstärkte Sorgfaltspflichten, besonders in den Bereichen KYC-Prozesse und Identitätsprüfung. KI-gestützte Analysetools unterstützen die frühzeitige Erkennung verdächtiger Muster und optimieren das Transaktionsmonitoring. Regelmäßige Schulungen erhöhen die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter für neue Geldwäschemethoden.
Es empfiehlt sich eine enge Kooperation mit den Aufsichtsbehörden. Interne Audits und Risikobewertungen gewährleisten die regelmäßige Überprüfung der Compliance-Prozesse und deren Anpassung an neue regulatorische Anforderungen.

Fazit: Steigende Anforderungen an Finanzinstitute

Der BaFin-Bericht verdeutlicht die wachsenden Herausforderungen für Finanzinstitute in der Geldwäscheprävention im Jahr 2025. Geopolitische Entwicklungen, technologische Fortschritte und regulatorische Maßnahmen erhöhen die Anforderungen an Compliance und Risikomanagement. Der Ausbau interner Kontrollsysteme kann jedoch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sichern und zum Schutz der Integrität des Finanzmarkts beitragen.
Die BaFin überwacht die Einhaltung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen und fördert die kontinuierliche Prozessoptimierung bei Finanzinstituten. Die Wirksamkeit der neuen regulatorischen Ansätze und der verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der Geldwäschebekämpfung wird sich in Zukunft zeigen.

 

Explore #more

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

23.05.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

Kontakt

Isabelle Knoche

Senior Manager

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: 069 951195200
iknoche@kpmg-law.com

Pedro Domingo Hernández López

Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 921
phernandezlopez@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll