Das Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie kann zeitnah in Kraft treten, nachdem der Bundestag dem Entwurf am 10. Juli und der Bundesrat am 11. Juli 2025 zugestimmt hatte. Das Gesetz beschleunigt die Genehmigungsprozesse für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien enorm. Dies führt zu mehr Planungssicherheit für beteiligte Unternehmen und wird die Energiewende deutlich vorantreiben.
Das Gesetz setzt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RL (EU) 2023/2413 Renewable Energy Directive – RED III) um. Nach dieser europäischen Vorgabe müssen bis 2030 mindestens 42,5 Prozent des Brutto-Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Mit dem nationalen Umsetzungsgesetz soll vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien effizienter gestaltet werden. Ziel ist, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Ressourcen kommt.
Das nunmehr verabschiedete Gesetz stammt ursprünglich noch von der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024. Union und SPD hatten die zügige Umsetzung der RED III bereits im Koalitionsvertrag beschlossen.
Das Gesetz führt Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land ein. Hierin sollen geeignete Flächen ausgewiesen werden, auf denen Windenergieanlagen und Energiespeicher am gleichen Standort („Co-Location“) bevorzugt und in einem vereinfachten und zügigeren Verfahren genehmigt werden können. Diese Gebiete werden nach den Vorgaben im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz festgelegt. Innerhalb dieser Zonen erfolgt die Antragstellung ab November 2025 ausschließlich elektronisch und deutlich unbürokratischer.
Das neue Verfahren sieht unter anderem verbindliche Höchstfristen für Genehmigungen vor, die je nach Projektumfang zwischen einem Monat und zwei Jahren liegen. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, sämtliche Anträge zentral bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, welche die Koordination mit weiteren Behörden übernimmt.
Das Gesetz modernisiert und digitalisiert die behördlichen Verfahrensabläufe. Auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete sind vereinfachte Verfahren vorgesehen für diverse erneuerbare Erzeugungstechnologien wie Photovoltaik, Geothermie und Wärmepumpen. Ein neuer § 10a Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält künftig Sonderregeln für Genehmigungsverfahren. Hiernach sollen unter anderem Anträge zentral und elektronisch eingereicht werden.
Das Gesetz führt eine Reihe verbindlicher Höchstfristen für Genehmigungsentscheidungen im Bundes-Immissionsschutz- und im Windenergieflächenbedarfsgesetz ein. Die genaue Dauer richtet sich nach der Art und Größe des Vorhabens. Die jeweiligen Fristen sind Maximalwerte, sodass im Idealfall mit schnelleren Entscheidungen gerechnet werden kann. Unternehmen können hierdurch erstmals verlässlich planen, wann sie mit einer Genehmigung rechnen dürfen. Das erhöht die Realisierungswahrscheinlichkeit von Investitionen in neue Energieanlagen enorm.
Das Gesetz zur Umsetzung der RED III soll außerdem Repowering-Vorhaben erleichtern. Repowering bezeichnet den Austausch älterer Windkraftanlagen durch moderne, leistungsstärkere Anlagen. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Genehmigungsbehörde innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen die für die militärischen und luftverkehrlichen Belange zuständigen Behörden beteiligen muss. Bislang konnten die Luftverkehrsbehörden und die Bundeswehr noch bis zur Inbetriebnahme Einsprüche gegen ein Vorhaben erheben. Das führte zu erheblicher Unsicherheit. Das neue Gesetz sieht nun verbindliche Fristen vor und definiert klare Beteiligungspflichten. Dadurch wird frühzeitig Rechtssicherheit geschaffen.
Das Umsetzungsgesetz enttäuscht jedoch die Erwartungen der Solarbranche. Denn der Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition sah noch eine fakultative Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Solarenergie inklusive Vorhaben zur Speicherung von Energie im Flächennutzungsplan vor. Dies findet sich in dem nun verabschiedeten Gesetz nicht mehr. Dabei verpflichtet die RED III die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Genehmigungsverfahren zur Installation von Solarenergieanlagen und Energiespeichern am selben Standort eine Höchstdauer von drei Monaten nicht überschreiten. Dies soll für alle einschlägigen Verwaltungsgenehmigungen für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Energiespeicher am selben Standort gelten.
Das neue RED-III-Umsetzungsgesetz kann die Energiewende in Deutschland deutlich vorantreiben. Es verspricht eine vorausschauende Planung mit klareren Regeln und Fristen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann in Deutschland erheblich beschleunigt werden, ohne dass Umweltstandards aufgegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das mehr Transparenz und eine bessere Versorgungsperspektive mit regenerativem Strom.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob geplante Projekte in Beschleunigungsgebieten liegen oder wie sie gegebenenfalls von den neuen Fristen profitieren können. Es lohnt sich, aktiv auf Kommunen und Genehmigungsbehörden zuzugehen, um anstehende Vorhaben abzustimmen und etwaige Hürden gemeinsam abzubauen. Intern sollte man sich auf die Digitalisierung der Antragsprozesse einstellen. Wer Projekte plant, tut gut daran, schon jetzt alle Unterlagen digital vorzubereiten und ausreichend Expertise oder Beratung für die neuen Verfahren einzuplanen.
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