Suche
Contact
26.03.2021 | KPMG Law Insights

Global Mobility – Arbeitsrecht bei internationalen Mitarbeitereinsätzen – Geschäftsreisen und Entsendungen zwischen Großbritannien und Deutschland

Geschäftsreisen und Entsendungen zwischen Großbritannien und Deutschland

Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2021 ein besonderes Auge auf Geschäftsreisen und Entsendungen entweder von Deutschland nach Großbritannien, oder von Großbritannien nach Deutschland haben. Die Zeit der unbeschwerten Freizügigkeit zwischen den Ländern ist nun endgültig vorbei. Jede Reise sollte vor Antritt sorgfältig auf aufenthaltsrechtliche Aspekte untersucht werden. Das Versäumnis, die korrekte Einwanderungsgenehmigung vorab zu beantragen (und auch zu erhalten), kann zu ernsthaften Konsequenzen für den Reisenden, den Arbeitgeber und das Unternehmen im Zielland führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das aufnehmende Unternehmen Teil derselben Unternehmensgruppe ist, oder ein Kunde.

Das Brexit Abkommen* enthält einige eingeschränkte Zugeständnisse für Reisen zwischen Großbritannien und der EU, solange der Reisende entweder britische oder eine europäische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese Kategorien sind zum größten Teil komplett neu und die Art ihrer Anwendung muss in den nächsten Monaten beobachtet und getestet werden.

Bei Geschäftsreisen sollte man sich die folgenden Fragen stellen:

  • Hat der Reisende vor dem 31.12.20 in Großbritannien oder Deutschland gearbeitet? Wenn ja, ist es möglich eine Grenzgängerbescheinigung zu beantragen? Diese erlaubt auch produktive Arbeit.
  • Hat der Reisende noch nie vor dem 31.12.20 in Großbritannien oder Deutschland gearbeitet? Wenn nicht, dann müsste er sich an die landesspezifischen Besucherregeln halten. Diese sind in der Regel sehr restriktiv und erlauben keine produktive Arbeit.

In Bezug auf das Brexit Abkommen* sollte man sich die folgenden Fragen stellen:

  • Ist der Reisende britischer oder europäischer Staatsangehöriger?
  • Wenn ja, passt die Reise in eine der neuen Kategorien? Dabei muss man die Definition der Kategorie, sowie ihre weiteren Anforderungen untersuchen.
  • Die Kategorien beinhalten ‚business visitors for establishment purposes’, ‘contractual service suppliers’, ‘intra-corporate transferees’ und ‘short-term business visitors’.

In Bezug auf Arbeitsvisa sollte man sich die folgenden Fragen stellen:

  • Passt die Reise auf keinen Fall in die Kategorien Geschäftsreisen oder kann der Sachverhalt nicht unter das Brexit Abkommen subsumiert werden? Wenn nicht, muss vor Abreise ein Arbeitsvisum beantragt und genehmigt werden.
  • Was sind die langfristigen Pläne für den Mitarbeiter – zeitbegrenzter Aufenthalt, oder permanente Verlegung?
  • Hat das Unternehmen Niederlassungen in Großbritannien und Deutschland?
  • Hat das britische Unternehmen eine ‚sponsor licence‘? Diese wird benötigt, um europäische Staatsangehörige für Arbeitsvisa zu sponsern.
  • Welches Visum deckt sich am besten mit den Geschäftsanforderungen? Muss ein an den Arbeitgeber gebundenes Visum beantragt werden oder qualifiziert sich der Reisende für ein persönliches Visum?

In Bezug auf britische Staatsbürger, die seit vor dem 31.12.20 in Deutschland leben und arbeiten und deutsche Staatsbürger, die seit vor dem 31.12.20 in Großbritannien arbeiten sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Wissen alle deutschen Mitarbeiter in Großbritannien vom ‚EU Settlement Scheme‘ und haben dort bereits entweder einen Antrag für den ‚settled status‘ oder den ‚pre-settled status‘ gestellt?
  • Wissen alle britischen Mitarbeiter in Deutschland, dass sie einen deklaratorischen Aufenthaltstitel, das sog. „Aufenthaltsdokument-GB“ beantragen müssen? Voraussetzung zur Erteilung ist, dass die Mitarbeiter bei der lokalen zuständigen Ausländerbehörde registriert sind.

In allen Fällen gilt: unbedingt so früh wie möglich von Ihrem Immigration Provider prüfen lassen, ob angedachte Aktivitäten unter der jeweiligen Kategorie erlaubt sind.

In Bezug auf die neue post-Brexit Realität sollten Unternehmen sich folgende Fragen stellen:

  • Wer in Ihrem Unternehmen ist für Geschäftsreisende verantwortlich? Wie stellen Sie sicher, dass niemand ohne Bewertung der Aktivitäten reist?
  • Können Sie weiterhin Zugriff auf relevante Arbeitskräfte sichern? Wie?
  • Haben Sie genügend Personal, um die neuen administrativen Visums-Abläufe aufzufangen?
  • Haben Sie höhere Budgets für zukünftige Reisebewertungen und Visumsanträge eingeplant?
  • Können Ihre Systeme früh genug Geschäftsreisen und Entsendungen ‚erkennen‘, um die jeweiligen Prozesse anzustoßen (Bewertung und/oder Antrag)?
  • Haben Sie genügend IT Kapazität, um alle Dokumente hinsichtlich Reisender von jetzt an aufzubewahren?
  • Sind Ihre Vergütungsangebote marktkonform, oder müssen sie angepasst werden, um weiterhin für hochqualifizierte Arbeitskräfte attraktiv zu bleiben?

 

KPMG unterstützt Sie gerne bei der Klärung all dieser und weiterer Fragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Denise Osterwald

Solicitor, Senior Manager, Employment / Global Immigration Services

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

deniseosterwald@kpmg-law.com

 

Christian Jimenez Metzler

Rechtsanwalt, Manager, Employment / Global Immigration Services

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

cjimenezmetzler@kpmg-law.com

 

* Trade and Cooperation Agreement Between the European Union and The European Atomic Energy Community, Of the One Part, And the United Kingdom of Great Britain And Northern Ireland, Of the Other Part

Explore #more

28.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der FAZ zum Thema „Wer haftet, wenn Algorithmen entscheiden?“

Künstliche Intelligenz ist in den Chefetagen angekommen. Ob bei Investitionsentscheidungen, der Risikoanalyse oder der Personalplanung – immer häufiger werden Ergebnisse der künstlichen Intelligenz als Entscheidungsgrundlage…

23.07.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten im Südwestrundfunk (SWR) zum GKV-Spargesetz

In der TV-Sendung  SWR Aktuell Rheinland-Pfalz kommentiert KPMG Law Krankenhaus-Experte Harald Maas das GKV-Spargesetz und den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser. Der Beitrag ist frei

21.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in SpringerProfessional: Geopolitische Supply-Chain-Risiken strategisch meistern

Globale Lieferketten und internationale Geschäftsmodelle stehen unter Druck wie lange nicht mehr: Geopolitische Spannungen, industriepolitische Programme und ein verschärftes Außenwirtschaftsrecht verändern die Spielregeln in rasantem…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland künftig konsequenter verfolgt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 einen 26…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in der tagesschau: Recycelte Baustoffe trotz Knappheit kaum im Einsatz

Kies, Sand und Schotter werden knapp und teurer. Recycling-Baustoffe könnten helfen. Doch trotz ausgereifter Technik gibt es vor allem bei öffentlichen Projekten große Hürden. Preissprünge…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement im private banking Magazin: So plant die EZB den digitalen Euro

Die Bankenbranche erwartet die Entscheidung der EZB, welche Institute beim Pilotprojekt für den digitalen Euro zum Zug kommen. Aus Deutschland bewarben sich die Deutsche Bank,…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll