Suche
Contact
30.07.2020 | KPMG Law Insights

Gemeindliches Vorkaufsrecht nach dem Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vorgelegt. Dieses Gesetz hat zum Ziel, Kommunen bei der Aktivierung von Bauland zu unterstützen. Hierdurch soll die Schaffung bezahlbaren Wohnraums gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll beispielsweise ein neuer Bebauungsplantyp für den sozialen Wohnungsbau geschaffen werden. Ferner sollen die Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Schaffung von Wohnraum erweitert werden sowie die bisher geltenden Obergrenzen für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zukünftig nur noch als Orientierungswerte ausgestaltet werden.

Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf jedoch auch Änderungen auf dem Gebiet der gemeindlichen Vorkaufsrechte, die sich auf den Abschluss und die Durchführung von Immobilientransaktionen auswirken können. Der Entwurf stellt nämlich klar, dass die Deckung von Wohnbedarf und die Innenentwicklung der Gemeinde Gemeinwohlgründe darstellen. Hierdurch wird den Kommunen die Ausübung des Vorkaufsrechts unter Berufung auf Gründe des Allgemeinwohls zukünftig erleichtert werden. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf zusätzliche Vorkaufsrechte der Kommunen, z.B. bei Vorliegen von unbebauten und brachliegenden Grundstücken in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie bei Vorliegen eines städtebaulichen Missstandes. Dieser Tatbestand wäre laut Referentenentwurf beispielsweise erfüllt, wenn ein Grundstück nicht angemessen genutzt wird oder die auf dem Grundstück befindliche Immobilie nicht den städtebaulichen oder wohnungspolitischen Zielen entspricht. Sämtliche Vorkaufsrechte sollen zudem binnen einer Ausübungsfrist von drei anstelle von bisher zwei Monaten ausgeübt werden können.

Durch den Referentenentwurf werden die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum erweitert. Diese neuen Handlungsmöglichkeiten werden indes auch die Abwicklung von Transaktionen beeinflussen. Zu erwarten ist, dass Gemeinden die Vorkaufsrechtsausübung ausführlicher prüfen und die verlängerte Ausübungsfrist ausschöpfen werden. Hierdurch könnte beispielsweise das von der Gemeinde auszustellende Negativattest über die Nichtausübung von Vorkaufsrechten, welches regelmäßig als Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit in Grundstückskaufverträgen vereinbart wird, erst zum Ende der Ausübungsfrist erteilt werden. Dies kann zu einer Verschiebung der Kaufpreisfälligkeit und damit zu Verzögerungen beim Closing der Transaktion führen. Außerdem mag es ein Grund dafür sein, über die Durchführung einer Immobilientransaktion im Wege des Anteilserwerbs einer Objektgesellschaft (Share Deal) nachzudenken.

Selbstverständlich werden wir Sie über die Entwicklung des Referentenentwurfs unterrichtet halten. In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Explore #more

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Grüner Wasserstoff aus Abwasser – rechtliche Hürden bei der Herstellung

Wasserstoff liefert deutlich mehr Energie als Benzin oder Diesel. Wird er mit erneuerbaren Energien hergestellt, kann Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Erst vor…

29.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet HWP beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH Hochdruck- und Reinigungstechniken Maler und Betoninstandsetzungsarbeiten (Hydro-Tech)…

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

27.01.2025 | In den Medien

Merger control and national security: key considerations for corporate transactions

Financier Worldwide discusses key merger control and national security considerations for corporate transactions with Lisa Navarro, Stuart Bedford, Gerrit Rixen (KPMG Law Germany), Helen Roxburgh…

24.01.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der ESGZ: Chancen mit Diskriminierungsrisiken: KI im Bereich Human Resources

Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht länger Zukunftsmusik, sondern verändert bereits die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Unternehmen setzen zunehmend auf KI-basierte Lösungen, um Prozesse zu optimieren…

24.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB bei Joint Ventures mit Sparkassen-Finanzgruppe im Kreditprocessing

KPMG Law berät die Deutsche Kreditbank AG (DKB) bei der Errichtung eines Joint Ventures im Bereich Kreditkartenprocessing mit Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe. Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft…

24.01.2025 | KPMG Law Insights

Tübinger Verpackungssteuersatzung ist verfassungsgemäß

Die Tübinger Verpackungssteuer ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen zurückgewiesen. Der Beschluss vom 27. November 2024 (1 BvR

22.01.2025 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die Verpackungsverordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, hatten…

22.01.2025 | In den Medien

Interview im Versicherungsmonitor zum Digital Operational Resilience Act (DORA)

Seit dem 17. Januar gelten die Regeln des Digital Operational Resilience Act (DORA), der die europäischen Finanzunternehmen weniger anfällig für IT-Risiken machen soll. Im Interview…

20.01.2025 | KPMG Law Insights

Governance für Bauprojekte – diese fünf Kriterien bestimmen den Erfolg

Immer wieder scheitern große Bauprojekte an demselben Problem. Es fehlt an einer passenden Governance. Die Reformkommission des damaligen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat…

Kontakt

Human Aghel

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945451
haghel@kpmg-law.com

Falk Mathews

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945014
fmathews@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll