Suche
Contact
Symbolbild zur Geldwäscheprävention: Hochhausfassade
21.02.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäscheprävention: BaFin fordert Finanzsektor zum Handeln auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ruft den Finanzsektor zur erhöhten Aufmerksamkeit bei der Geldwäscheprävention auf. In ihrem Bericht „Risiken im Fokus 2025“ warnt sie vor den Gefahren im Zusammenhang mit neuen Geschäftsmodellen und innovativen Technologien. Ein mangelnder Schutz vor Geldwäsche gefährde besonders die Stabilität am Finanzmarkt, betont die BaFin. Wo genau liegen Gefahren und welche Präventionsmaßnahmen sollten Finanzinstitute ergreifen?

Innovative Geschäftsmodelle bergen Risiken

Die BaFin fordert: Finanzmarktakteure sollen ab 2025 stärker gegen Terrorismusfinanzierung und illegale Geldtransfers vorgehen. Auch aufgrund des geopolitischen Umfelds sei das Risiko, dass Finanzmarktakteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, nach wie vor hoch. Durch die geopolitische Entwicklung hat beispielsweise auch das Überweisungssystem Hawala an Bedeutung gewonnen. Es agiert ohne die Beteiligung von Banken, ohne staatliche Zulassung und Aufsicht. Bei Hawala gibt es keine Belege und man braucht kein Konto. Das System basiert auf Vertrauen und Verschwiegenheit und bietet so ideale Bedingungen für illegale Geldtransfers.

Auch Methoden wie das Loan Fronting erhöhen das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hierbei tritt die Bank nur als formeller Kreditgeber auf; tatsächlich kommt die Finanzierung von einem externen Dritten. Prüft die Bank nicht ausreichend, woher das Geld stammt, kann sie unbeabsichtigt in die Geldwäsche verwickelt werden.

Technologische Entwicklungen erschweren die Geldwäschebekämpfung

Die rasanten technologischen Innovationen eröffnen Kriminellen zusätzliche Wege, ihre illegalen Finanzströme zu verschleiern. Die Finanzaufsicht richtet ihr Augenmerk weiterhin auf Kryptowährungen, da deren anonyme Struktur ein erhöhtes Missbrauchsrisiko birgt. Die Europäische Union hat mit der Geldtransferverordnung zum 30. Dezember 2024 verschärfte Vorschriften zur Kontrolle von Kryptowertetransfers eingeführt. (Die neuen Regelungen bringen für Finanzinstitute zusätzliche Aufgaben mit sich).

Die verstärkte Verwendung virtueller IBANs (vIBANs) entwickelt sich zu einer weiteren technologischen Herausforderung für die Geldwäschebekämpfung. Unternehmen profitieren zwar von der gesteigerten Flexibilität bei ihren Bankgeschäften durch vIBANs, jedoch erhöht sich dadurch auch das Risiko der Verschleierung von Zahlungsströmen und der Umgehung regulatorischer Kontrollen.

BaFin verstärkt Aufsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention

Die BaFin hat angekündigt, dass sie ihre Aufsicht und Prüfungstätigkeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstärken wird. Für das Jahr 2025 plant sie mindestens 75 Sonderprüfungen im Banken- und Nichtbankensektor. Der Fokus liegt dabei auf Kredit- und Zahlungsinstituten mit erhöhtem Risiko für Terrorismusfinanzierung.

Die BaFin bereitet sich außerdem auf die neue europäische Aufsichtsstruktur vor. Die Anti Money Laundering Authority (AMLA) wird als übergeordnete Behörde zur Geldwäschebekämpfung in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden die Überwachung verbessern.

Die Feldanalyse zur Nutzung von vIBANs in Deutschland stellt ein weiteres Kernprojekt dar. Diese Analyse ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Geschäftsmodellen mit hohem Geldwäscherisiko und die Entwicklung gezielter Gegenmaßnahmen.

Handlungsempfehlungen zur Geldwäscheprävention für Finanzinstitute

Finanzinstitute haben verstärkte Sorgfaltspflichten, besonders in den Bereichen KYC-Prozesse und Identitätsprüfung. KI-gestützte Analysetools unterstützen die frühzeitige Erkennung verdächtiger Muster und optimieren das Transaktionsmonitoring. Regelmäßige Schulungen erhöhen die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter für neue Geldwäschemethoden.
Es empfiehlt sich eine enge Kooperation mit den Aufsichtsbehörden. Interne Audits und Risikobewertungen gewährleisten die regelmäßige Überprüfung der Compliance-Prozesse und deren Anpassung an neue regulatorische Anforderungen.

Fazit: Steigende Anforderungen an Finanzinstitute

Der BaFin-Bericht verdeutlicht die wachsenden Herausforderungen für Finanzinstitute in der Geldwäscheprävention im Jahr 2025. Geopolitische Entwicklungen, technologische Fortschritte und regulatorische Maßnahmen erhöhen die Anforderungen an Compliance und Risikomanagement. Der Ausbau interner Kontrollsysteme kann jedoch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sichern und zum Schutz der Integrität des Finanzmarkts beitragen.
Die BaFin überwacht die Einhaltung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen und fördert die kontinuierliche Prozessoptimierung bei Finanzinstituten. Die Wirksamkeit der neuen regulatorischen Ansätze und der verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der Geldwäschebekämpfung wird sich in Zukunft zeigen.

 

Explore #more

26.11.2025 | KPMG Law Insights

Die Entwaldungsverordnung der EU zwingt Unternehmen zum Handeln

Wer mit den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen handelt oder diese verwendet, sollte schnellstmöglich aktiv werden.…

25.11.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Die gesetzlichen Grundlagen des Sondervermögens sind jetzt in Kraft. Der Bund hat im Oktober 2025 sowohl das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“…

21.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Immobilien I Haufe: Ersatzbaustoffe: „Sekundär ist nicht zweitklassig“

Die Ersatzbaustoffverordnung soll Kreislaufwirtschaft im Bau harmonisieren, doch Rechtsunsicherheit und Bürokratie bremsen. Wie kann der Durchbruch gelingen? Antworten darauf weiß KPMG Law Experte Simon Meyer

21.11.2025 | KPMG Law Insights

Wohnungsbau-Turbo: Mehr Wohnraum auf Bestandsgrundstücken

Seit dem 30. Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Schaffung von Wohnraum im Baugesetzbuch (BauGB). Herzstück der Änderungen ist der sogenannte Wohnungsbau-Turbo. Das Gesetzespaket…

19.11.2025 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

Mit einem neuen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll das deutsche Recht an die EU-Verpackungsverordnung angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat am 17. November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das…

18.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der FAZ zum Thema Deepfakes

Betrüger fälschen kinderleicht Rechnungen oder treten sogar als Firmenchefs auf. Unternehmen können sich dagegen wehren, doch Wunderwaffen gegen KI-Angriffe gibt es keine. KPMG Law Experte…

17.11.2025 | KPMG Law Insights

Videoüberwachung im Mietobjekt: Was sollten Vermieter beachten?

Die Videoüberwachung von vermieteten Immobilien ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Immer mehr Eigentümer möchten ihre Objekte auf diese Weise im Blick behalten und…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

KI in der Rechtsabteilung implementieren – das sind die Erfolgsfaktoren

Künstliche Intelligenz (KI) nutzt der Rechtsabteilung nur dann, wenn sie richtig implementiert wird. Die Technologie verspricht, zeitintensive Routinearbeiten zu automatisieren und die Qualität juristischer Arbeit…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus-Paketes gestimmt, das Lockerungen der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie vorsieht.…

12.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im In-house Counsel: Mehr Stabilität unter dem Dach der Corporate Governance

Über „Corporate Governance“ wird angesichts multipler Krisen und Regulierungstendenzen der Gesetzgeber viel gesprochen. Was ist das eigentlich – eine „gute“ Corporate Governance? Wie lässt sich…

Kontakt

Isabelle Knoche

Senior Manager

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: 069 951195200
iknoche@kpmg-law.com

Pedro Domingo Hernández López

Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 921
phernandezlopez@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll