Suche
Contact
Symbolbild zur Geldwäscheprävention: Hochhausfassade
21.02.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäscheprävention: BaFin fordert Finanzsektor zum Handeln auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ruft den Finanzsektor zur erhöhten Aufmerksamkeit bei der Geldwäscheprävention auf. In ihrem Bericht „Risiken im Fokus 2025“ warnt sie vor den Gefahren im Zusammenhang mit neuen Geschäftsmodellen und innovativen Technologien. Ein mangelnder Schutz vor Geldwäsche gefährde besonders die Stabilität am Finanzmarkt, betont die BaFin. Wo genau liegen Gefahren und welche Präventionsmaßnahmen sollten Finanzinstitute ergreifen?

Innovative Geschäftsmodelle bergen Risiken

Die BaFin fordert: Finanzmarktakteure sollen ab 2025 stärker gegen Terrorismusfinanzierung und illegale Geldtransfers vorgehen. Auch aufgrund des geopolitischen Umfelds sei das Risiko, dass Finanzmarktakteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, nach wie vor hoch. Durch die geopolitische Entwicklung hat beispielsweise auch das Überweisungssystem Hawala an Bedeutung gewonnen. Es agiert ohne die Beteiligung von Banken, ohne staatliche Zulassung und Aufsicht. Bei Hawala gibt es keine Belege und man braucht kein Konto. Das System basiert auf Vertrauen und Verschwiegenheit und bietet so ideale Bedingungen für illegale Geldtransfers.

Auch Methoden wie das Loan Fronting erhöhen das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hierbei tritt die Bank nur als formeller Kreditgeber auf; tatsächlich kommt die Finanzierung von einem externen Dritten. Prüft die Bank nicht ausreichend, woher das Geld stammt, kann sie unbeabsichtigt in die Geldwäsche verwickelt werden.

Technologische Entwicklungen erschweren die Geldwäschebekämpfung

Die rasanten technologischen Innovationen eröffnen Kriminellen zusätzliche Wege, ihre illegalen Finanzströme zu verschleiern. Die Finanzaufsicht richtet ihr Augenmerk weiterhin auf Kryptowährungen, da deren anonyme Struktur ein erhöhtes Missbrauchsrisiko birgt. Die Europäische Union hat mit der Geldtransferverordnung zum 30. Dezember 2024 verschärfte Vorschriften zur Kontrolle von Kryptowertetransfers eingeführt. (Die neuen Regelungen bringen für Finanzinstitute zusätzliche Aufgaben mit sich).

Die verstärkte Verwendung virtueller IBANs (vIBANs) entwickelt sich zu einer weiteren technologischen Herausforderung für die Geldwäschebekämpfung. Unternehmen profitieren zwar von der gesteigerten Flexibilität bei ihren Bankgeschäften durch vIBANs, jedoch erhöht sich dadurch auch das Risiko der Verschleierung von Zahlungsströmen und der Umgehung regulatorischer Kontrollen.

BaFin verstärkt Aufsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention

Die BaFin hat angekündigt, dass sie ihre Aufsicht und Prüfungstätigkeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstärken wird. Für das Jahr 2025 plant sie mindestens 75 Sonderprüfungen im Banken- und Nichtbankensektor. Der Fokus liegt dabei auf Kredit- und Zahlungsinstituten mit erhöhtem Risiko für Terrorismusfinanzierung.

Die BaFin bereitet sich außerdem auf die neue europäische Aufsichtsstruktur vor. Die Anti Money Laundering Authority (AMLA) wird als übergeordnete Behörde zur Geldwäschebekämpfung in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden die Überwachung verbessern.

Die Feldanalyse zur Nutzung von vIBANs in Deutschland stellt ein weiteres Kernprojekt dar. Diese Analyse ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Geschäftsmodellen mit hohem Geldwäscherisiko und die Entwicklung gezielter Gegenmaßnahmen.

Handlungsempfehlungen zur Geldwäscheprävention für Finanzinstitute

Finanzinstitute haben verstärkte Sorgfaltspflichten, besonders in den Bereichen KYC-Prozesse und Identitätsprüfung. KI-gestützte Analysetools unterstützen die frühzeitige Erkennung verdächtiger Muster und optimieren das Transaktionsmonitoring. Regelmäßige Schulungen erhöhen die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter für neue Geldwäschemethoden.
Es empfiehlt sich eine enge Kooperation mit den Aufsichtsbehörden. Interne Audits und Risikobewertungen gewährleisten die regelmäßige Überprüfung der Compliance-Prozesse und deren Anpassung an neue regulatorische Anforderungen.

Fazit: Steigende Anforderungen an Finanzinstitute

Der BaFin-Bericht verdeutlicht die wachsenden Herausforderungen für Finanzinstitute in der Geldwäscheprävention im Jahr 2025. Geopolitische Entwicklungen, technologische Fortschritte und regulatorische Maßnahmen erhöhen die Anforderungen an Compliance und Risikomanagement. Der Ausbau interner Kontrollsysteme kann jedoch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sichern und zum Schutz der Integrität des Finanzmarkts beitragen.
Die BaFin überwacht die Einhaltung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen und fördert die kontinuierliche Prozessoptimierung bei Finanzinstituten. Die Wirksamkeit der neuen regulatorischen Ansätze und der verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der Geldwäschebekämpfung wird sich in Zukunft zeigen.

 

Explore #more

09.09.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und Tax beraten Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe.

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft (Adiuva), im Rahmen des…

04.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Unternehmensjurist: Rechtsabteilungen strategisch transformieren: Ein Marktüberblick

Was beschäftigt Inhouse-Teams großer Unternehmen beim Thema digitale Transformation? Welche Themen werden in den kommenden Jahren entscheidend sein? Auf diese Fragen wirft der Rechtsabteilungsreport „Recht…

04.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Unternehmensjurist: Erfolgreiches Change Management in der HR-Abteilung

Die HR-Abteilung spielt eine entscheidende Rolle bei der digitalen Transformation. Sie ist nicht nur Betroffene, sondern Gestalterin des Wandels. Zwischen Transformation, Mitbestimmung und Vertrauen der…

03.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Versicherungswirtschaft: Embedded Insurance – Mehr als nur ein neuer Vertriebsweg

Die Versicherungsbranche steht vor einem Paradigmenwechsel. Traditionelle Vertriebsmodelle werden zunehmend durch innovative Ansätze ergänzt, die darauf abzielen, den Zugang zu Versicherungspolicen zu erleichtern und die…

03.09.2025 | KPMG Law Insights

Lieferkettengesetz: Berichtspflicht entfällt, Sanktionen werden reduziert

Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner vereinbart, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Zuge der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD abzuschaffen und zuvor die Berichtspflicht des LkSG zu…

29.08.2025 | In den Medien

Statement von Ulrich Keunecke zum Sondervermögen Infrastruktur in Politico

KPMG Law Finanzexperte Ulrich Keunecke erklärt, wie das Sondervermögen Infrastruktur mit Kapital von Privatanlegern gehebelt werden kann. Sie finden den Beitrag in Politico (PayWall). „Wenn…

25.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät APELOS im Rahmen der Refinanzierung und dem Kauf einer Praxisgruppe mit rund 50 Praxisstandorten.

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die APELOS Therapie GmbH, eine führende Therapiepraxisgruppe in Deutschland, im Rahmen…

15.08.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die-Stiftung.de zum Thema Stiftungsregister – Der lange Weg zur digitalen Ordnung

Das Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 markiert einen Wendepunkt im deutschen Stiftungswesen. Die Liste der nicht unumstrittenen Änderungen ist lang und soll auch…

14.08.2025 | KPMG Law Insights

Elektromobilität in der Logistik – rechtliche Herausforderungen

Um ihren CO2-Ausstoß zu verringern, setzt die Logistikbranche immer mehr auf Elektromobilität. Nicht nur die ESG-Regulatorik wie die Berichtspflichten sind die Ursache hierfür, auch…

07.08.2025 | KPMG Law Insights

NIS2: So müssen sich Energieversorger vor Cyberangriffen schützen

Im Juli 2025 meldete der Militärische Abschirmdienst Medienberichten zufolge einen deutlichen Anstieg von Ausspähversuchen und Störmaßnahmen durch den russischen Geheimdienst. Dass auch die deutsche Energieinfrastruktur…

Kontakt

Isabelle Knoche

Senior Manager

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: 069 951195200
iknoche@kpmg-law.com

Pedro Domingo Hernández López

Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 921
phernandezlopez@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll