In der Märzausgabe der ESGZ (S.13 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experten Anne Gillig und Thomas Uhlig zur EU-Entwaldungsverordnung.
Am 31.05.2023 wurde die europäische Entwaldungsverordnung verabschiedet. Sie fügt sich in den Trend europäischer Nachhaltigkeitsgesetzgebung im Lichte des „European Green Deals“ ein und statuiert weitreichende Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten einer Vielzahl von Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind.
„Auch wenn die Sorgfaltspflichten frühestens ab dem 30.12.2024 umzusetzen sind, ist die Auseinandersetzung mit den kommenden Pflichten von höchster Dringlichkeit.“
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