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14.03.2024 | Business Performance & Resilience, In den Medien

Gastbeitrag im Deutschen AnwaltSpiegel: Die „Foreign Subsidies Regulation“ und Unternehmen

In der Ausgabe vom 13. März 2024 des Deutschen AnwaltSpiegel findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experte Jonas Brueckner.

Unternehmen, die von Mitgliedstaaten der Union Zuwendungen erhalten, können den Wettbewerb verzerren. Vergleichbare Wirkungen können auch von drittstaatlichen Unternehmen ausgehen. ­Genauso wie von Unternehmen, die zwar in der EU ihren Sitz haben, aber Zuwendungen von Drittstaaten erhalten (haben). Das europäische Beihilferecht und die WTO-Regeln erfassen diese Fälle nicht. Die seit dem 12.07.2023 geltende „Foreign Subsidies Regulation“ (FSR oder EU-Drittstaatensubventionsverordnung, kurz: DSVO) versucht, die Regelungslücke zu schließen, und legt Unternehmen, die ausländische Zuwendungen erhalten haben, weitreichende Dokumentationspflichten auf.

„Unabhängig von den Fällen, die tatsächlich bei der Kommission angemeldet werden müssen, verlangt die DSVO Unternehmen zukünftig ein hohes Maß an Dokumentations- und Evaluierungsaufwand ab.“

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Dr. Jonas Brueckner, M. Jur. (Oxford)

Partner

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 320
jonasbrueckner@kpmg-law.com

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