Am 5. August 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 („Fondmarktstärkungsgesetz“ – „FMSG“). Der Entwurf zielt im wesentlichen darauf ab, die Richtlinie (EU) 2024/927 vom 13. März 2024, welche wesentliche Änderungen der OGAW-Richtlinie (2009/65/EG) und der AIFM-Richtlinie (2011/61/EU) mit sich bringt, umzusetzen und darüber hinaus den deutschen Fondsmarkt wettbewerbsfähiger zu gestalten.
Welche Änderungen genau enthalten sind, wissen KPMG Law Experten Ulrich Keunecke und Rainer Krall.
„Kapitalmarktgesellschaften müssen ihre operativen Strukturen modernisieren – dies gilt insbesondere dann, wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft daran interessiert ist, über ihre verwalteten AIF auch Gelddarlehen zu vergeben.“
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