Suche
Contact
15.03.2021 | KPMG Law Insights

Forderungen gegen vermögenslose Limited Companies nach dem Brexit wieder werthaltig?

Forderungen gegen vermögenslose Limited Companies nach dem Brexit wieder werthaltig?

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30.12.2020 veröffentlicht (BStBl. I 2021, S. 46 ff), dass die Finanzverwaltung britische Gesellschaften mit Hauptverwaltungssitz in Deutschland ab dem 1.1.2021 nicht mehr anerkennt. Dies entspricht der in Deutschland von der Rechtsprechung traditionell vertretenen Sitztheorie.  Die Sitztheorie wird gegenüber ausländischen Gesellschaften angewendet, sofern diese nicht aufgrund europäischem Recht oder aufgrund staatsvertraglicher Regelungen privilegiert sind.  Nur aufgrund einer solchen Privilegierung werden ausländische Gesellschaften unabhängig vom Ort ihrer Hauptverwaltung ihrem Heimatrecht unterstellt. Das in letzter Minute abgeschlossener Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich vermittelt einen solchen Schutz nach Ansicht des BMF nicht. Das bedeutet, „eine Limited mit Geschäftsleitung in Deutschland (wird)  zivilrechtlich – sofern mehrere Personen an ihr beteiligt sind – als eine der in Deutschland zur Verfügung stehenden Auffangrechtsformen behandelt, das heißt als offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ist nur eine Person an der Gesellschaft beteiligt, tritt zivilrechtlich der bisherige Alleingesellschafter als natürliche oder juristische Person an die Stelle der Limited.“ Zivilrechtlich sind dann „alle Aktiva und Passiva einer Mehr-Personen-Limited der Personengesellschaft, alle Aktiva und Passiva einer Ein-Personen-Limited ihrem bisherigen Alleingesellschafter zuzuordnen.

Für die Gläubiger einer solchen Limited eröffnet sich damit zusätzliche Haftungsmasse. Denn während der Schutz des EU Rechts dazu führte, dass für die Verbindlichkeiten einer solchen Limited nur das Gesellschaftsvermögen haftete, können jetzt auch deren Gesellschafter dafür in Anspruch genommen werden. Denn die Gesellschafter einer OHG oder einer GbR haften bekanntlich unbeschränkt auch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für den Alleingesellschafter, der Aktiva und Passiva der Limited im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernimmt, gilt dies ohnehin. Forderungen gegen im Wesentlichen vermögenslose britische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland werden durch diese zusätzlichen Schuldner möglicherweise wieder werthaltig. Gerade dort, wo solche Forderungen bisher nicht gerichtlich geltend gemacht wurden, weil es im Falle des Obsiegens kein ausreichendes vollstreckungsfähiges Vermögen gab, wird eine Klage jetzt möglicherweise doch attraktiv.

Es soll nicht verschwiegen werden, dass dieses Verständnis der Rechtsfolgen des Brexit zwar aktuell herrschend, aber keinesfalls unbestritten ist. Mit Hinweis auf das Europa- und/oder Verfassungsrecht wird vertreten, dass  solchen Gesellschaften jedenfalls noch eine Übergangsfrist eingeräumt werden müsse. Nutzen sie diese Zeit zur Anpassung an die neuen Gegebenheiten, müsse auch für den Übergangszeitraum die Haftungsbeschränkung erhalten bleiben. Da es noch tausende solcher Gesellschaften in Deutschland gibt, wäre der Gesetzgeber gut beraten, durch angemessene gesetzliche Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen. Das Schreiben des BMF spricht aber dagegen, dass die Bundesregierung  hier aktiv wird. Es ist daher zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof oder auch des Bundesverfassungsgericht hier irgendwann das letzte Wort in die eine oder andere Richtung spricht. Schon vorher ist das Schreiben des BMF aber jedenfalls für einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich über eine Forderung gut, die u.U. schon lange abgeschrieben war.

Explore #more

04.08.2026 | In den Medien

Porträt von Mathias Oberndörfer in der Börsen-Zeitung

Seit mehr als 20 Jahren ist Mathias Oberndörfer bei KPMG, Grund genug für ein ausführliches Porträt in der Börsen-Zeitung. Die Börsen-Zeitung zeichnet seinen Karriereweg nach…

03.08.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten NMP Germany beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die NMP Germany GmbH beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik Gruppe…

03.08.2026 | In den Medien

Statement im Wirtschaftsmagazin impulse von KPMG Law Experten zur EU-Verpackungsverordnung

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen…

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

28.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der FAZ zum Thema „Wer haftet, wenn Algorithmen entscheiden?“

Künstliche Intelligenz ist in den Chefetagen angekommen. Ob bei Investitionsentscheidungen, der Risikoanalyse oder der Personalplanung – immer häufiger werden Ergebnisse der künstlichen Intelligenz als Entscheidungsgrundlage…

23.07.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten im Südwestrundfunk (SWR) zum GKV-Spargesetz

In der TV-Sendung  SWR Aktuell Rheinland-Pfalz kommentiert KPMG Law Krankenhaus-Experte Harald Maas das GKV-Spargesetz und den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser. Der Beitrag ist frei

21.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in SpringerProfessional: Geopolitische Supply-Chain-Risiken strategisch meistern

Globale Lieferketten und internationale Geschäftsmodelle stehen unter Druck wie lange nicht mehr: Geopolitische Spannungen, industriepolitische Programme und ein verschärftes Außenwirtschaftsrecht verändern die Spielregeln in rasantem…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland künftig konsequenter verfolgt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 einen 26…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

Kontakt

Dr. Ulrich Thölke

Partner
Leiter Litigation & ADR

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199124
uthoelke@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll