Suche
Contact
28.11.2014 | KPMG Law Insights

Finanzspritze des Bundes – Heilung der Finanzsituation der Hochschulen?

Liebe Leserinnen und Leser,

auch in der Sommerpause möchten wir Sie mit aktuellen Themen rund um das EU-Beihilfenrecht versorgen. Und was liegt da näher, als über die Inhalte des neuen Unionsrahmens zu berichten? In unserem ersten Artikel geht es um einige Neuerungen, die sich mit der Einordnung der Hochschul- und Forschungseinrichtungstätigkeiten als „wirtschaftliche“ oder „nicht-wirtschaftliche“ Tätigkeiten beschäftigen.

Wie Sie schon der Überschrift des Artikels entnehmen können, führen die Neuerungen aber nicht unbedingt zu mehr Klarheit und damit zu der lang ersehnten Rechtssicherheit für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Vielmehr verbleiben zahlreiche unbestimmte und daher auslegungsbedürftige Regelungen und Begrifflichkeiten, die den alltäglichen Umgang mit den EU-Beihilfevorschriften nicht gerade vereinfachen.

Äußerst kontrovers diskutiert wurde und wird derzeit auch die von der Bundesregierung geplante Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit dem Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich. Kippt das Verbot, dürfte sich der Bund künftig langfristig an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen. Eine Finanzspritze, die eine finanzielle Grundsicherung der Hochschulen mit sich bringt?

Wie üblich, finden Sie auch weitere Beiträge zum Fördermittel- und Vergaberecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer                   Dr. Anke Empting

Verstärkte Unterstützung der Hochschulen in finanzieller Hinsicht ist erforderlich. Aber woher eine Finanzspritze nehmen, wenn in den Kassen der Länder Ebbe herrscht? Vom Bund? Laut Koalition soll Bildung nicht mehr allein Ländersache sein. Dazu bedarf es einer Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern, die Mitte dieses Monats auf den Weg gebracht wurde.

Im Jahr 2006 wurde das sogenannte „Kooperationsverbot“ von Bund und Ländern im Bildungsbereich in die deutsche Verfassung eingefügt. Dies hatte zur Auswirkung, dass der Bund zwar gemeinsam mit den Ländern außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Fällen überregionaler Bedeutung fördern durfte. Für Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung der Hochschulen galt das aber nicht gleichermaßen. Denn das Grundgesetz sah und sieht bisher nur eine begrenzte gemeinsame Förderung von Bund und Ländern vor, sowohl zeitlich als auch thematisch, und zwar bezogen auf „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung“ in Fällen mit überregionaler Bedeutung.

Um das Kooperationsverbot zu kippen oder zumindest zu lockern, bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes. Eine solche Änderung hat die Bundesregierung nun in Gang gesetzt. Die Änderungen sollen sich im Wesentlichen wie folgt niederschlagen:

  • Langfristige Förderung der Hochschulen, einzelner Institute oder Institutionsverbünde durch den Bund und die Länder;
  • Vereinfachte und effizientere finanzielle Unterstützung der Verbindungen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen aufgrund des Wegfalls der bisher erforderlichen Trennung der Finanzströme und der damit einhergehenden rechtlichen und administrativen Probleme;
  • Institutionelle Förderung von Hochschulen durch Bundesmittel anstelle der derzeit nur befristeten Programme.

Was trotz der geplanten Änderungen verbleiben wird, ist der Bezug zur „überregionalen Bedeutung“, der allen Förderungen mit Bundesmitteln anhaftet. Ein reiner Landesbezug dürfte danach wohl nicht ausreichen, erforderlich ist, dass der Gegenstand der Förderung „Ausstrahlungskraft über das einzelne Land hinaus hat und bedeutend ist im nationalen und internationalen Kontext“. Die Zuständigkeiten für das Hochschulwesen verbleiben aber bei den Ländern.

Die Änderung des Grundgesetzes soll zusammen mit dem geänderten BAföG-Gesetz am 19. Dezember 2014 im Bundesrat abschließend verabschiedet werden.

Während die bisherigen vom Bund (mit) finanzierten Programmen wie der Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative zeitlich begrenzt sind, soll künftig zusätzlich eine langfristige „Finanzspritze“ aus Bundesmitteln möglich werden. Mit der Gesetzesänderung wird allerdings nur der Rahmen für das „rechtliche Dürfen“ einer Finanzierung auch durch den Bund erreicht.

Fördermittelrecht: BAföG-Initiative des Bundes trägt erste Früchte

Im „Bundesbericht Forschung und Innovation 2014“ des BMBF wurde sie bereits angekündigt: Die Ausbildungsförderung für Studierende und Fachschüler soll zum Wintersemester 2016/2017 um sieben Prozent angehoben werden.

Das bedeutet mehr Geld in den Kassen! Außerdem werden die Zuverdienstmöglichkeiten für Studierende erhöht: Sie können künftig dauerhaft sogenannte Minijobs bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dies auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird. Wegen der gestiegenen Mieten in den Hochschulstädten wird zudem der Wohnzuschlag auf 250 Euro angehoben. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der monatliche Höchstsatz um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 auf dann 735 Euro.

Schließlich werden im Zuge der BAföG-Reform die Einkommensfreibeträge erhöht – ebenso wie der Bedarfssatz um 7 Prozent. Davon sollen nach Angaben des BMBF mehr als 110.000 Schüler und Studierende profitieren.

Explore #more

20.09.2023 |

Beitragsserie zum Modell „Employer of Record“: Fragen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht in der EFAR

Das Modell des „Employer of Record“ rückt immer mehr in den Fokus der Unternehmen. In einer Beitragsserie in der Zeitschrift „Expertenforum Arbeitsrecht“ beleuchten…

20.09.2023 | KPMG Law Insights

BGH erweitert Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern

Mit einem für die Transaktionspraxis höchst relevanten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) die Rechte von…

19.09.2023 |

Gastbeitrag von Isabelle Knoché und Jasmin Runge zum Thema Greenwashing in W&V

Greenwashing wird zunehmend zum Image- und Rechts-Problem. Wo sind die Grenzen und wie sollten Marken ihre Kommunikation zu Nachhaltigkeit aufstellen? Isabelle Knoché und Jasmin Runge…

19.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten EURO-Leasing GmbH bei Verkauf der Mehrheitsanteile an Euromobil GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die EURO-Leasing GmbH bei der Ausgliederung des Pkw-Vermiet-Geschäfts auf die Euromobil…

18.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Klüh beim Verkauf des luftseitigen Airport-Service- Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG

KPMG Law hat die Klüh Cleaning GmbH aus Düsseldorf beim Verkauf ihres luftseitigen Airport-Service-Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG Ground Service Rhein-Main GmbH…

18.09.2023 |

Statement von Stefan Kimmel im Handelsblatt zur neuen Rechtsform Flexible Company

Mit einer neuen Rechtsform will der österreichische Gesetzgeber Start-ups den Einstieg erleichtern. Österreich bietet Gründern mit der „Flexible Company“ eine neue Option, die insbesondere Start-ups…

14.09.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Generative KI

Generative KI hat erst vor wenigen Monaten Einzug in die Arbeitswelt gehalten und schon steht fest: Sie wird viele Berufsbilder deutlich verändern. Der technische Fortschritt…

13.09.2023 | KPMG Law Insights

eForms: Neue Standardformulare für Vergabestellen

Ab dem 25. Oktober 2023 dürfen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber für Veröffentlichungen nur noch die neuen eForms verwenden. Das sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 vor, die…

11.09.2023 | Pressemitteilungen

KPMG Law auf dem European General Counsel Forum

Die European Company Lawyers Association (ECLA) feiert ihr 40-jährigen Bestehen. Um das zu feiern, findet am 18. und 19. September in Frankfurt ein Event statt,…

08.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Mitglied des Vorstands Service Tax - KPMG AG Wirt­schafts­prüfungs­gesell­schaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

tel: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll