Suche
Contact
04.10.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten HWP Handwerkspartner Gruppe beim Erwerb der Elektro Fastabend-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben gemeinsam die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb der Fastabend Elektro-Gebäudetechnik GmbH & Co. KG und der Fastabend Industrie-Elektrotechnik GmbH & Co. KG (Elektro Fastabend) aus Bielefeld beraten.

KPMG Law hat HWP bei dem Erwerb der Elektro Fastabend-Gruppe bei der Transaktionsstruktur beraten, eine umfassende Legal Due-Diligence durchgeführt und die Kaufvertragsverhandlungen begleitet. Hierbei arbeitete KPMG Law mit einem standortübergreifenden Team vor allem aus den Bereichen Corporate/M&A und Arbeitsrecht.

KPMG beriet im Rahmen der Transaktion mit einem standortübergreifenden Team zu sämtlichen transaktionsrelevanten Themen aus den Bereichen Tax und Finance / Deal Advisory. Im Vorfeld der Transaktion führte KPMG eine Due Diligence für Tax und Finance durch.

Die Elektro Fastabend-Gruppe hat eine über 90-jährige Tradition und beschäftigt mehr als 100 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist hauptsächlich in den Bereichen Beleuchtungstechnik, Gebäudeautomatisierung. Erneuerbare Energien, Sicherheitstechnik, Kommunikationstechnik sowie im Schalt- Steuerungsanlagenbau tätig.

Die HWP Handwerkspartner Gruppe wurde 2007 gegründet und beschäftigt rund 1.250 Mitarbeitende an über 20 Standorten in Deutschland und Luxembourg. Zu den drei Schwerpunkt-Leistungssparten gehören Maler- und Ausbauarbeiten, Bautenschutz und technische Gebäudeausrüstung (TGA) inkl. Dach und Solar. Die HWP Handwerkspartner Gruppe ist seit 2023 Teil von GRIP (Goldbeck Robens Industrial Partners), einer Beteiligungsgesellschaft der Bielefelder Unternehmerfamilie Goldbeck und dem Unternehmer Björn-Hendrik Robens.

Berater und Beraterinnen der HWP Handwerkspartner Gruppe:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Dr. Christian Nordholtz (Partner, Federführung), Marlon Wehrenberg (Manager), Markus Zawalich (Senior Associate), Jesper Wilckens (Senior Associate), Maren Magdalena Jerebic (Associate), Linus Baar (Associate), alle Hannover, alle Corporate/M&A; Dr. Martin Trayer (Partner), Frankfurt, Liza Rauter (Senior Associate), Hannover, alle Arbeitsrecht.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tax: 

Ayk Tobias Meretzki (Partner, Hamburg), Dirk Lohrmann (Senior Manager, Frankfurt a.M.), Yannick Regh (Manager), Lucie Ballen Kallmann (Assistant Manager), beide Hamburg.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Finance/Deal Advisory:

Torben Kiemann (Partner, Hannover), Sebastian Frucht (Senior Manager, Hannover), Jan Dethlof (Assistant Manager, Bielefeld).

Explore #more

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

25.04.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau: Mit Tempo den Investitionsstau überwinden

Geld allein wird nicht reichen, die Investitionsziele umzusetzen. Die Verwaltung muss interne Strukturen schaffen, die ein schnelles Handeln ermöglichen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter…

23.04.2025 | KPMG Law Insights

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Koalitionsvertrag 2025

Der Klimaschutz hat es im Koalitionsvertrag zu einer Bedeutung geschafft, mit der nicht zu rechnen war. Im Wahlkampf hatte er keine nennenswerte Rolle gespielt. Auch…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für den Finanzsektor

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD hat auch Auswirkungen auf den Finanzsektor. Hier ein Überblick. Die Erhöhung des Energieangebots Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot vergrößern…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll