Um verstärkt gegen Geldwäsche im Immobilienmarkt vorzugehen, hat der Gesetzgeber am 1. Januar 2023 die Meldepflichten zum Transparenzregister für ausländische Gesellschaften mit direktem oder mittelbarem deutschen Immobilienbesitz erweitert. Weil das sogenannte Sanktionsdurchsetzungsgesetz II allerdings Anlass für viele offene Streitfragen wurde, hat das Bundesverwaltungsamt nun eine aktualisierte FAQ veröffentlicht.
In unserem Webcast erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der neuen FAQ auf den ohnehin schon hohen Aufwand für ausländische Firmengruppen und geben ein Update zu den aktuellen Entwicklungen.
Termin: Dienstag, 20. Juni 2023, 09:00 – 10.00 Uhr. Jetzt kostenlos anmelden.
Referierende
Ihr Ansprechpartner für fachliche Fragen
Arndt Rodatz, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg, T+49 89 5997606-1042, arodatz@kpmg-law.com
Ihre Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen
Anastasia Tag, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, T+49 30 2068-2243, anastasiatag@kpmg.com
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme am Webcast ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in das deutsche Festnetz einwählen müssen, wofür Gebühren anfallen können.
Bei der Online-Anmeldung auf der Webcast-Plattform GotoWebinar erhalten Sie eine automatisch generierte Anmeldebestätigung inkl. des Zugangslinks zum Webcast.
Veranstalter
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Kooperation mit KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Partner
Leiter Steuerstrafrecht
Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg
Tel.: +49 40 360994 5081
arodatz@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.