Suche
Contact
13.05.2020 | KPMG Law Insights

Der Notfallkoffer für Unternehmer und vermögende Privatpersonen

Der Notfallkoffer für Unternehmer und vermögende Privatpersonen

Wer sein Vermögen und seine Familie schützen möchte, sollte über einen gepackten Notfallkoffer verfügen. Unternehmer und Unternehmerinnen müssen beispielsweise täglich Entscheidungen treffen, die eine hohe Relevanz für die Zukunft des Unternehmens haben können. Deshalb sollte die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch für den Fall sichergestellt werden, dass der Geschäftsführer oder der Eigentümer plötzlich erkrankt oder gar verstirbt.

Dasselbe gilt für das Privatvermögen. Ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, kann es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommen, die eine sinnvolle Verwaltung und Verteilung des Vermögens erschweren oder dauerhaft blockieren. Das beginnt möglicherweise bereits bei der Frage, wer überhaupt Erbe des Verstorbenen geworden ist. Schon diese Frage kann dazu führen, dass z. B. Banken mit der Auszahlung von liquiden Mitteln abwarten, bis der Konflikt gelöst ist.

Solche Verzögerungen können sich über Monate oder schlimmstenfalls über viele Jahre hinziehen. Wer das nicht möchte und lieber eine klare und effiziente Regelung bevorzugt, sollte vorsorgen: Mit den passenden Vorsorgedokumenten kann die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt, das Privatvermögen klug geschützt und auch fair und gerecht auf die nächste Generation übertragen werden. Der verantwortungsbewusste Unternehmer und Vermögensinhaber sollte sich daher fragen:

Habe ich die wichtigsten privaten Vorsorgedokumente errichtet und sind diese aktuell?

Zu den wichtigsten privaten Vorsorgedokumenten zählen:

1. Vorsorgevollmacht für Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten

In einer Vorsorgevollmacht sollte der Unternehmer regeln, wer ihn sowohl in privaten als auch in unternehmerischen Angelegenheiten vertreten kann, wenn er sich z. B. krankheits- oder unfallbedingt nicht darum kümmern kann. Diese Vollmacht kann über den Tod hinaus Wirkung entfalten.

2. Testament:

Der Vermögensinhaber sollte prüfen lassen, was rechtlich und steuerlich passiert, wenn er ohne eine testamentarische Nachfolgeregelung verstirbt. Wenn ihm dieses Ergebnis nicht gefällt, empfiehlt es sich, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten. Darin könnten zumindest die wichtigsten Fragen geregelt werden. Wer es möglichst präzise und genau schätzt, kann in einem zweiten Schritt seine Regelungen verfeinern. Wichtig ist jedoch, dass überhaupt eine erbrechtliche Anordnung getroffen wird, mit der klare Leitplanken aufgestellt und fruchtlose Streitigkeiten vermieden werden.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass die eigenen Nachfolgewünsche zu den erbrechtlichen Vorgaben in Gesellschaftsverträgen passen. Fallen Testament und Gesellschaftsvertrag auseinander, ist der Streit vorprogrammiert.  Auch der so genannte „Digitale Nachlass“ darf dabei nicht vernachlässigt werden, also die Klärung der Frage, wer im Notfall auf Onlinepräsenzen und digitale Passwörter Zugriff hat.

3. Ehevertrag:

Wer kennt nicht die Frage, was wohl gilt, wenn sich das Band der Ehe nicht als haltbar erweisen sollte. In einem Ehevertrag kann z. B. geregelt werden, ob ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll. Das gilt auch für die Frage, ob bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs das Unternehmensvermögens einzubeziehen ist.

Wer hier nicht böse überrascht werden möchte und sein Vermögen und insbesondere sein Unternehmen schützen will, ohne auf steuerliche Vorteile zu verzichten, der sollte über einen Ehevertrag nachdenken. Es muss nicht gleich die so genannte Güterstandsschaukel sein. Schon einfache Justierungen im Ehevertrag können zum Vermögensschutz beitragen und für eine gerechte Lösung sorgen. Das kann auch die Regelung des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs einschließen. Das wird besonders relevant, wenn das unternehmerische Vermögen während der Ehe aufgebaut wurde oder erheblich an Wert gewonnen hat. Ein hoher Zugewinnausgleichsanspruch kann die Liquidität eines Unternehmens gefährden.
Mit der so genannten modifizierten Zugewinngemeinschaft ist es in vielen Fällen möglich, die Vorzüge der Zugewinngemeinschaft für die steuerschonende und gerechte Verteilung des Vermögens auf beide Ehegatten mit dem Schutz des Unternehmensvermögens zu verbinden.

4. Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann jeder Vermögensinhaber Handlungsanweisungen für seine medizinische Behandlung treffen, wenn er selbst nicht in der Lage ist, dies den Ärzten mitzuteilen. Häufig findet sich darin auch eine Erklärung, ob der Betroffene eine künstliche Ernährung und Beatmung fordert sowie die „Apparatemedizin“ wünscht oder ablehnt. Eine Patientenverfügung kann auch für die nahen Angehörigen von großem Wert sein, da sie in einer außergewöhnlichen Situation eine große Hilfe für alle Beteiligten bieten kann.

5. Fazit:

Ein „gepackter“ und aktueller Notfallkoffer kann helfen, sein Vermögen, das Unternehmen und damit auch seine Familie zu schützen, falls ihm etwas zustößt. Was gehört in diesen Notfallkoffer? Ein Testament und eine Vorsorgevollmacht für Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten sind wichtige Inhalte. Aber auch über einen Ehevertrag und eine Patientenverfügung sollte jeder Vermögensinhaber nachdenken. Schließlich empfiehlt es sich auch, zu klären, ob und wer im Notfall Zugriff auf die digitalen Passwörter und Dokumente erhalten soll. Sofern solche Vorsorgedokumente bereits bestehen, lohnt sich eine Überprüfung, ob diese noch mit den aktuellen Gegebenheiten und Wünschen übereinstimmen. Gibt es solche Vorsorgedokumente nicht, kann erwogen werden, diese kurzfristig zu errichten.

Explore #more

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

16.02.2026 | KPMG Law Insights

Mietrechtsreform 2026 setzt engere Rahmenbedingungen für Vermieter

Die geplante Mietrechtsreform 2026 begrenzt Möblierungszuschläge, deckelt Indexmieten, schneidet Kurzzeitmietmodelle ab und verschärft die Pflichten für Vermieter. Damit sollen Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse geschlossen…

16.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG beim Verkauf an die niederländische Paramelt-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG (Kahl), mit Sitz…

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

03.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im private banking magazin: Der digitale Euro kommt – wie gut ist das Private Banking vorbereitet?

Das neue digitale Zentralbankgeld verändert Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement. Was der digitale Euro für Private Banking, Family Offices und vermögende Kunden bedeutet, schätzt der KPMG Law…

02.02.2026 | KPMG Law Insights

Arbeitsunfähigkeit und Krankenstände reduzieren: Was das Arbeitsrecht erlaubt

Hohe Fehlzeiten und Krankenstände lassen sich senken. Wie Arbeitgebern das gelingen kann, dafür gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte.   Bundeskanzler Merz möchte die telefonische Krankschreibung abschaffen, um

30.01.2026 | KPMG Law Insights

DAC8-Umsetzung erhöht das Risiko steuerstrafrechtlicher Verfolgung im Krypto-Handel

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kryptowerte‑Steuertransparenz‑Gesetz (KStTG) in Kraft. Es setzt in Deutschland die DAC8 (EU-Richtlinie 2023/2226 – Directive on Administrative Cooperation) um…

21.01.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Controlware Holding beim Verkauf der Productware an die GBS Electronic Solutions

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Controlware Holding GmbH beim Verkauf der Productware‑Gesellschaft zur Produktion von elektronischen Geräten mbH (Productware) an die…

Kontakt

Mark Uwe Pawlytta

Partner
Leiter Nachfolge- und Stiftungsrecht

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195012
mpawlytta@kpmg-law.com

Dr. Philipp Alexander Pfeiffer

Senior Manager

Münzgasse 2
04107 Leipzig

Tel.:
ppfeiffer@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll