Wer sein Vermögen und seine Familie schützen möchte, sollte über einen gepackten Notfallkoffer verfügen. Unternehmer und Unternehmerinnen müssen beispielsweise täglich Entscheidungen treffen, die eine hohe Relevanz für die Zukunft des Unternehmens haben können. Deshalb sollte die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch für den Fall sichergestellt werden, dass der Geschäftsführer oder der Eigentümer plötzlich erkrankt oder gar verstirbt.
Dasselbe gilt für das Privatvermögen. Ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, kann es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommen, die eine sinnvolle Verwaltung und Verteilung des Vermögens erschweren oder dauerhaft blockieren. Das beginnt möglicherweise bereits bei der Frage, wer überhaupt Erbe des Verstorbenen geworden ist. Schon diese Frage kann dazu führen, dass z. B. Banken mit der Auszahlung von liquiden Mitteln abwarten, bis der Konflikt gelöst ist.
Solche Verzögerungen können sich über Monate oder schlimmstenfalls über viele Jahre hinziehen. Wer das nicht möchte und lieber eine klare und effiziente Regelung bevorzugt, sollte vorsorgen: Mit den passenden Vorsorgedokumenten kann die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt, das Privatvermögen klug geschützt und auch fair und gerecht auf die nächste Generation übertragen werden. Der verantwortungsbewusste Unternehmer und Vermögensinhaber sollte sich daher fragen:
Habe ich die wichtigsten privaten Vorsorgedokumente errichtet und sind diese aktuell?
Zu den wichtigsten privaten Vorsorgedokumenten zählen:
1. Vorsorgevollmacht für Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten
In einer Vorsorgevollmacht sollte der Unternehmer regeln, wer ihn sowohl in privaten als auch in unternehmerischen Angelegenheiten vertreten kann, wenn er sich z. B. krankheits- oder unfallbedingt nicht darum kümmern kann. Diese Vollmacht kann über den Tod hinaus Wirkung entfalten.
2. Testament:
Der Vermögensinhaber sollte prüfen lassen, was rechtlich und steuerlich passiert, wenn er ohne eine testamentarische Nachfolgeregelung verstirbt. Wenn ihm dieses Ergebnis nicht gefällt, empfiehlt es sich, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten. Darin könnten zumindest die wichtigsten Fragen geregelt werden. Wer es möglichst präzise und genau schätzt, kann in einem zweiten Schritt seine Regelungen verfeinern. Wichtig ist jedoch, dass überhaupt eine erbrechtliche Anordnung getroffen wird, mit der klare Leitplanken aufgestellt und fruchtlose Streitigkeiten vermieden werden.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass die eigenen Nachfolgewünsche zu den erbrechtlichen Vorgaben in Gesellschaftsverträgen passen. Fallen Testament und Gesellschaftsvertrag auseinander, ist der Streit vorprogrammiert. Auch der so genannte „Digitale Nachlass“ darf dabei nicht vernachlässigt werden, also die Klärung der Frage, wer im Notfall auf Onlinepräsenzen und digitale Passwörter Zugriff hat.
3. Ehevertrag:
Wer kennt nicht die Frage, was wohl gilt, wenn sich das Band der Ehe nicht als haltbar erweisen sollte. In einem Ehevertrag kann z. B. geregelt werden, ob ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll. Das gilt auch für die Frage, ob bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs das Unternehmensvermögens einzubeziehen ist.
Wer hier nicht böse überrascht werden möchte und sein Vermögen und insbesondere sein Unternehmen schützen will, ohne auf steuerliche Vorteile zu verzichten, der sollte über einen Ehevertrag nachdenken. Es muss nicht gleich die so genannte Güterstandsschaukel sein. Schon einfache Justierungen im Ehevertrag können zum Vermögensschutz beitragen und für eine gerechte Lösung sorgen. Das kann auch die Regelung des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs einschließen. Das wird besonders relevant, wenn das unternehmerische Vermögen während der Ehe aufgebaut wurde oder erheblich an Wert gewonnen hat. Ein hoher Zugewinnausgleichsanspruch kann die Liquidität eines Unternehmens gefährden.
Mit der so genannten modifizierten Zugewinngemeinschaft ist es in vielen Fällen möglich, die Vorzüge der Zugewinngemeinschaft für die steuerschonende und gerechte Verteilung des Vermögens auf beide Ehegatten mit dem Schutz des Unternehmensvermögens zu verbinden.
4. Patientenverfügung
In der Patientenverfügung kann jeder Vermögensinhaber Handlungsanweisungen für seine medizinische Behandlung treffen, wenn er selbst nicht in der Lage ist, dies den Ärzten mitzuteilen. Häufig findet sich darin auch eine Erklärung, ob der Betroffene eine künstliche Ernährung und Beatmung fordert sowie die „Apparatemedizin“ wünscht oder ablehnt. Eine Patientenverfügung kann auch für die nahen Angehörigen von großem Wert sein, da sie in einer außergewöhnlichen Situation eine große Hilfe für alle Beteiligten bieten kann.
5. Fazit:
Ein „gepackter“ und aktueller Notfallkoffer kann helfen, sein Vermögen, das Unternehmen und damit auch seine Familie zu schützen, falls ihm etwas zustößt. Was gehört in diesen Notfallkoffer? Ein Testament und eine Vorsorgevollmacht für Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten sind wichtige Inhalte. Aber auch über einen Ehevertrag und eine Patientenverfügung sollte jeder Vermögensinhaber nachdenken. Schließlich empfiehlt es sich auch, zu klären, ob und wer im Notfall Zugriff auf die digitalen Passwörter und Dokumente erhalten soll. Sofern solche Vorsorgedokumente bereits bestehen, lohnt sich eine Überprüfung, ob diese noch mit den aktuellen Gegebenheiten und Wünschen übereinstimmen. Gibt es solche Vorsorgedokumente nicht, kann erwogen werden, diese kurzfristig zu errichten.
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