Suche
Contact
14.03.2022 | KPMG Law Insights

Der EU Data Act – Vielversprechender Ansatz oder weitere Behinderungen?

Der neue EU Data Act steht vor der Tür. Vielversprechender Ansatz oder weitere Behinderungen? Wir haben uns den Entwurf schon mal angeschaut.

Die Regulierung der Digitalisierung und Datennutzung bekommt erneuten Zuwachs. Am 23. Februar 2022 wird die Europäische Kommission voraussichtlich den finalen Entwurf zum Datengesetz vorlegen, auch bekannt als „Regulation of the European Parliament and of the Council on ensuring fairness in the allocation of value across the data economy“ („Data Act“).
Wir haben uns den nicht offiziell veröffentlichten Entwurf schon mal angeschaut.

Der Data Act ist eine der zahlreichen Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Datenstrategie mit dem Ziel, fairen Zugang zu und Nutzen von Daten zu verbessern. So soll der europäische Single Market für Daten sektorübergreifend gestärkt werden. Anders als die DS-GVO stehen hier nicht die personenbezogenen Daten im Fokus, sondern Daten im eigentlichen Sinne und damit alle digitalen Darstellungen von Handlungen, Tatsachen oder Informationen.

Adressaten sind alle in der EU aktiven Unternehmen, die Daten sammeln, verarbeiten, in ihren Produkten nutzen oder die damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen anbieten. Damit fallen fast alle Unternehmen in den Anwendungsbereich, die Daten in irgendeiner Art geschäftlich nutzen. Ausgenommen sind explizit nur Kleinst- und Kleinunternehmen.
Hier die wichtigsten Punkte:

  • Datenzugang By Default: Produkte und Leistungen müssen so konzipiert sein, dass sie Nutzern den einfachen Zugang zu denjenigen Daten ermöglichen, die durch ihre Nutzung entstehen.
  • Recht auf Datenzugang: Unternehmen sind verpflichtet, „Nutzern“ (Einzelpersonen oder Organisationen) Zugang zu den Daten zu ermöglichen, zu deren Entstehung sie beigetragen haben. Dabei soll der Zugang „in Echtzeit“ und frei von Kosten ermöglicht werden.
  • Verbesserte Interoperabilität: Nutzer sollen problemlos und kostenlos zwischen verschiedenen Anbietern wechseln können.
  • Gatekeeper: Sogenannte Gatekeeper (Anbieter großer Online-Plattformen) dürfen Nutzer nicht auffordern, ihre Daten mit den Gatekeepern zu teilen oder von ihnen zu erhalten. Der Begriff Gatekeeper wird dabei durch den separaten Digital Markets Act definiert.
  • Sanktionen: Die Durchsetzung des Data Acts obliegt den Behörden der Mitgliedsstaaten. Dabei sollen Verstöße sanktioniert werden, wobei etwaige Sanktionsvorgaben durch die Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene festgelegt werden sollen. Voraussichtlich sollen aber für gewisse Verstöße auch die Datenschutzbehörden nach Maßgabe der Bußgeldvorgaben aus der DS-GVO sanktionieren dürfen.

 

Ausblick

Die Zielrichtung ist richtig. Um die Datenwirtschaft in Europa anzukurbeln, ist es essenziell, dass die wirtschaftliche Nutzung von Maschinendaten für den Markt geöffnet und mit klaren Regeln begleitet wird. Auch die Ansätze eine gewisse Interoperabilität zu schaffen ist sehr sinnvoll. Allerdings sind viele praktische Aspekte offen.

Die Pflicht zum Teilen von selbst gewonnen Daten ist ein deutlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Hier ist eine genaue Prüfung der Verhältnismäßigkeit angebracht. Zu Bedenken ist auch, dass eine solche Teilungspflicht natürlich die Investitionsbereitschaft zum Generieren hochwertiger Daten senkt.

Hochwertige Daten sind in vielen Bereichen wertvolle Geschäftsgeheimnisse, der Entwurf enthält bislang nur rudimentäre Ansätze zum Schutz. So dürfen geteilte Daten zwar nicht zur Entwicklung von Konkurrenzprodukten genutzt werden, wie die Einhaltung dieser Pflicht sichergestellt werden soll, ist ebenfalls offen.

Es bleibt spannend zu sehen, welche Inhalte es letztlich in die Veröffentlichung in knapp zwei Wochen schaffen werden. Fest steht, der Data Act mündet für Digitalunternehmen in zahlreiche Verpflichtungen und erfordert langfristig umfangreiche Prozessanpassungen.

Explore #more

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG!: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

16.02.2026 | KPMG Law Insights

Mietrechtsreform 2026 setzt engere Rahmenbedingungen für Vermieter

Die geplante Mietrechtsreform 2026 begrenzt Möblierungszuschläge, deckelt Indexmieten, schneidet Kurzzeitmietmodelle ab und verschärft die Pflichten für Vermieter. Damit sollen Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse geschlossen…

16.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG beim Verkauf an die niederländische Paramelt-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG (Kahl), mit Sitz…

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

03.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im private banking magazin: Der digitale Euro kommt – wie gut ist das Private Banking vorbereitet?

Das neue digitale Zentralbankgeld verändert Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement. Was der digitale Euro für Private Banking, Family Offices und vermögende Kunden bedeutet, schätzt der KPMG Law…

Kontakt

Francois Heynike, LL.M. (Stellenbosch)

Partner
Leiter Technologierecht

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49-69-951195770
fheynike@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll