Suche
Contact
14.03.2022 | KPMG Law Insights

Der EU Data Act – Vielversprechender Ansatz oder weitere Behinderungen?

Der neue EU Data Act steht vor der Tür. Vielversprechender Ansatz oder weitere Behinderungen? Wir haben uns den Entwurf schon mal angeschaut.

Die Regulierung der Digitalisierung und Datennutzung bekommt erneuten Zuwachs. Am 23. Februar 2022 wird die Europäische Kommission voraussichtlich den finalen Entwurf zum Datengesetz vorlegen, auch bekannt als „Regulation of the European Parliament and of the Council on ensuring fairness in the allocation of value across the data economy“ („Data Act“).
Wir haben uns den nicht offiziell veröffentlichten Entwurf schon mal angeschaut.

Der Data Act ist eine der zahlreichen Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Datenstrategie mit dem Ziel, fairen Zugang zu und Nutzen von Daten zu verbessern. So soll der europäische Single Market für Daten sektorübergreifend gestärkt werden. Anders als die DS-GVO stehen hier nicht die personenbezogenen Daten im Fokus, sondern Daten im eigentlichen Sinne und damit alle digitalen Darstellungen von Handlungen, Tatsachen oder Informationen.

Adressaten sind alle in der EU aktiven Unternehmen, die Daten sammeln, verarbeiten, in ihren Produkten nutzen oder die damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen anbieten. Damit fallen fast alle Unternehmen in den Anwendungsbereich, die Daten in irgendeiner Art geschäftlich nutzen. Ausgenommen sind explizit nur Kleinst- und Kleinunternehmen.
Hier die wichtigsten Punkte:

  • Datenzugang By Default: Produkte und Leistungen müssen so konzipiert sein, dass sie Nutzern den einfachen Zugang zu denjenigen Daten ermöglichen, die durch ihre Nutzung entstehen.
  • Recht auf Datenzugang: Unternehmen sind verpflichtet, „Nutzern“ (Einzelpersonen oder Organisationen) Zugang zu den Daten zu ermöglichen, zu deren Entstehung sie beigetragen haben. Dabei soll der Zugang „in Echtzeit“ und frei von Kosten ermöglicht werden.
  • Verbesserte Interoperabilität: Nutzer sollen problemlos und kostenlos zwischen verschiedenen Anbietern wechseln können.
  • Gatekeeper: Sogenannte Gatekeeper (Anbieter großer Online-Plattformen) dürfen Nutzer nicht auffordern, ihre Daten mit den Gatekeepern zu teilen oder von ihnen zu erhalten. Der Begriff Gatekeeper wird dabei durch den separaten Digital Markets Act definiert.
  • Sanktionen: Die Durchsetzung des Data Acts obliegt den Behörden der Mitgliedsstaaten. Dabei sollen Verstöße sanktioniert werden, wobei etwaige Sanktionsvorgaben durch die Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene festgelegt werden sollen. Voraussichtlich sollen aber für gewisse Verstöße auch die Datenschutzbehörden nach Maßgabe der Bußgeldvorgaben aus der DS-GVO sanktionieren dürfen.

 

Ausblick

Die Zielrichtung ist richtig. Um die Datenwirtschaft in Europa anzukurbeln, ist es essenziell, dass die wirtschaftliche Nutzung von Maschinendaten für den Markt geöffnet und mit klaren Regeln begleitet wird. Auch die Ansätze eine gewisse Interoperabilität zu schaffen ist sehr sinnvoll. Allerdings sind viele praktische Aspekte offen.

Die Pflicht zum Teilen von selbst gewonnen Daten ist ein deutlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Hier ist eine genaue Prüfung der Verhältnismäßigkeit angebracht. Zu Bedenken ist auch, dass eine solche Teilungspflicht natürlich die Investitionsbereitschaft zum Generieren hochwertiger Daten senkt.

Hochwertige Daten sind in vielen Bereichen wertvolle Geschäftsgeheimnisse, der Entwurf enthält bislang nur rudimentäre Ansätze zum Schutz. So dürfen geteilte Daten zwar nicht zur Entwicklung von Konkurrenzprodukten genutzt werden, wie die Einhaltung dieser Pflicht sichergestellt werden soll, ist ebenfalls offen.

Es bleibt spannend zu sehen, welche Inhalte es letztlich in die Veröffentlichung in knapp zwei Wochen schaffen werden. Fest steht, der Data Act mündet für Digitalunternehmen in zahlreiche Verpflichtungen und erfordert langfristig umfangreiche Prozessanpassungen.

Explore #more

25.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

19.06.2025 | Events, In den Medien

KPMG Law auf dem BUJ Unternehmensjuristenkongress 2025

Die Welt befindet sich im Wandel – dies dürfte zwar eine Binsenweisheit sein, trifft aber doch gerade auf die aktuelle Lage in bestechender Weise zu.…

19.06.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Technik&Einkauf: Weiße Mäuse in der Blackbox

Künstliche Intelligenz (KI) kann den Einkauf revolutionieren. Zuvor müssen Akteure allerdings ihre analogen Fähigkeiten bemühen. Ein zielgerichtetes und strukturiertes Vorgehen erhöht die Erfolgsaussichten des Vorhabens…

12.06.2025 | KPMG Law Insights

Vom KI-Tool zum KI-Framework – ein Werkstattbericht

Es fing mit ein paar Fragen zu Microsoft Copilot an – und endete mit einem unternehmensweiten KI-Framework. Wir durften das Unternehmen, ein global aufgestelltes Beratungshaus,…

12.06.2025 | Pressemitteilungen

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2025 ermittelt. Insgesamt wurden 33  Anwältinnen und Anwälte…

11.06.2025 | KPMG Law Insights

Omnibus IV bringt einige Vereinfachungen, vor allem im Produktrecht

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 das vierte Omnibus-Paket vorgeschlagen. Omnibus IV enthält Vereinfachungen in Bezug auf zahlreiche produktrechtliche Anforderungen und für KMU…

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

Kontakt

Francois Heynike, LL.M. (Stellenbosch)

Partner
Leiter Technologierecht

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49-69-951195770
fheynike@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll