Suche
Contact
14.03.2022 | KPMG Law Insights

Der EU Data Act – Vielversprechender Ansatz oder weitere Behinderungen?

Der neue EU Data Act steht vor der Tür. Vielversprechender Ansatz oder weitere Behinderungen? Wir haben uns den Entwurf schon mal angeschaut.

Die Regulierung der Digitalisierung und Datennutzung bekommt erneuten Zuwachs. Am 23. Februar 2022 wird die Europäische Kommission voraussichtlich den finalen Entwurf zum Datengesetz vorlegen, auch bekannt als „Regulation of the European Parliament and of the Council on ensuring fairness in the allocation of value across the data economy“ („Data Act“).
Wir haben uns den nicht offiziell veröffentlichten Entwurf schon mal angeschaut.

Der Data Act ist eine der zahlreichen Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Datenstrategie mit dem Ziel, fairen Zugang zu und Nutzen von Daten zu verbessern. So soll der europäische Single Market für Daten sektorübergreifend gestärkt werden. Anders als die DS-GVO stehen hier nicht die personenbezogenen Daten im Fokus, sondern Daten im eigentlichen Sinne und damit alle digitalen Darstellungen von Handlungen, Tatsachen oder Informationen.

Adressaten sind alle in der EU aktiven Unternehmen, die Daten sammeln, verarbeiten, in ihren Produkten nutzen oder die damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen anbieten. Damit fallen fast alle Unternehmen in den Anwendungsbereich, die Daten in irgendeiner Art geschäftlich nutzen. Ausgenommen sind explizit nur Kleinst- und Kleinunternehmen.
Hier die wichtigsten Punkte:

  • Datenzugang By Default: Produkte und Leistungen müssen so konzipiert sein, dass sie Nutzern den einfachen Zugang zu denjenigen Daten ermöglichen, die durch ihre Nutzung entstehen.
  • Recht auf Datenzugang: Unternehmen sind verpflichtet, „Nutzern“ (Einzelpersonen oder Organisationen) Zugang zu den Daten zu ermöglichen, zu deren Entstehung sie beigetragen haben. Dabei soll der Zugang „in Echtzeit“ und frei von Kosten ermöglicht werden.
  • Verbesserte Interoperabilität: Nutzer sollen problemlos und kostenlos zwischen verschiedenen Anbietern wechseln können.
  • Gatekeeper: Sogenannte Gatekeeper (Anbieter großer Online-Plattformen) dürfen Nutzer nicht auffordern, ihre Daten mit den Gatekeepern zu teilen oder von ihnen zu erhalten. Der Begriff Gatekeeper wird dabei durch den separaten Digital Markets Act definiert.
  • Sanktionen: Die Durchsetzung des Data Acts obliegt den Behörden der Mitgliedsstaaten. Dabei sollen Verstöße sanktioniert werden, wobei etwaige Sanktionsvorgaben durch die Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene festgelegt werden sollen. Voraussichtlich sollen aber für gewisse Verstöße auch die Datenschutzbehörden nach Maßgabe der Bußgeldvorgaben aus der DS-GVO sanktionieren dürfen.

 

Ausblick

Die Zielrichtung ist richtig. Um die Datenwirtschaft in Europa anzukurbeln, ist es essenziell, dass die wirtschaftliche Nutzung von Maschinendaten für den Markt geöffnet und mit klaren Regeln begleitet wird. Auch die Ansätze eine gewisse Interoperabilität zu schaffen ist sehr sinnvoll. Allerdings sind viele praktische Aspekte offen.

Die Pflicht zum Teilen von selbst gewonnen Daten ist ein deutlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Hier ist eine genaue Prüfung der Verhältnismäßigkeit angebracht. Zu Bedenken ist auch, dass eine solche Teilungspflicht natürlich die Investitionsbereitschaft zum Generieren hochwertiger Daten senkt.

Hochwertige Daten sind in vielen Bereichen wertvolle Geschäftsgeheimnisse, der Entwurf enthält bislang nur rudimentäre Ansätze zum Schutz. So dürfen geteilte Daten zwar nicht zur Entwicklung von Konkurrenzprodukten genutzt werden, wie die Einhaltung dieser Pflicht sichergestellt werden soll, ist ebenfalls offen.

Es bleibt spannend zu sehen, welche Inhalte es letztlich in die Veröffentlichung in knapp zwei Wochen schaffen werden. Fest steht, der Data Act mündet für Digitalunternehmen in zahlreiche Verpflichtungen und erfordert langfristig umfangreiche Prozessanpassungen.

Explore #more

22.12.2025 | KPMG Law Insights

Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht

Umweltkriminalität wird künftig härter sanktioniert. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht neue Straftatbestände und…

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

18.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau beim Verkauf an DEUTZ

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau GmbH (Frerk) beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile…

17.12.2025 | KPMG Law Insights

KI-gestützte Risikochecks von NDAs und CoCs: So profitieren Rechtsabteilungen

Künstliche Intelligenz kann Rechtsabteilungen vor allem bei Routineaufgaben wie der Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder Verhaltenskodizes (Codes of Conducts, kurz: CoCs) entlasten. Diese Dokumente sind…

16.12.2025 | In den Medien

Interview mit KPMG Law Experten: CSDDD nach dem Omnibus: „Zahnloser Tiger“ oder pragmatische Lösung?

Die Einigung zum Omnibus-I-Paket sorgt für Diskussionen. Unter anderem wurden die Schwellenwerte für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich angehoben. Was bedeutet das für Unternehmen? Im Interview…

15.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im Tagesspiegel Background: Was der Digital-Omnibus heute für Unternehmen bedeutet

Die Debatte zum Digital-Omnibus ist gerade erst eröffnet. Unternehmen sollten im laufenden Verfahren ihre Expertise einbringen und ihre internen Grundlagen stärken – also bessere Governance,…

14.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Versicherungsmonitor: Das bedeutet das entschärfte EU-Lieferkettengesetz für die Branche

Nach wochenlangen Debatten wurde jetzt die abgeschwächte Form der CSDDD in Brüssel beschlossen. Damit kommen neue, komplexe rechtliche Unsicherheiten, meint Thomas Uhlig, KPMG Law…

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Fokus Offshore: NRW kauft umfangreiche Steuerdaten zu internationalen Steueroasen

Nach aktuellen Presseberichten vom 11. Dezember 2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen über das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) einen umfangreichen Datensatz mit steuerlich…

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Gesetzliche Änderungen 2026: Neue Pflichten und Entlastungen für Unternehmen

Selten war das neue Jahr für Unternehmen so schwer planbar wie das Jahr 2026. Aktuell stehen in der EU alle Zeichen auf Entlastung der Wirtschaft.…

12.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät The Chemours Company bei der Implementierung und dem Abschluss einer großvolumigen Factoring Finanzierung

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (KPMG Law) hat die US-amerikanische Chemours Company bei der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Factoring Finanzierung beraten. Die rechtliche Umsetzung wurde durch…

Kontakt

Francois Heynike, LL.M. (Stellenbosch)

Partner
Leiter Technologierecht

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49-69-951195770
fheynike@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll