Suche
Contact
27.07.2018 | KPMG Law Insights

Außenwirtschaftsrecht & Exportkontrolle – Der Ausstieg der USA aus dem JCPOA und die Reaktivierung des Blocking Statute durch die EU – Auswirkungen für europäische Unternehmen im Außenhandel

Der Ausstieg der USA aus dem JCPOA und die Reaktivierung des Blocking Statute durch die EU – Auswirkungen für europäische Unternehmen im Außenhandel

Am 8. Mai 2018 hat US-Präsident Donald J. Trump angekündigt, die Beteiligung der USA an dem mit dem Iran geschlossenen Nuklear-Abkommen – das Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) – zu beenden.

Nach dem Ausstieg der USA aus dem Atom-Deal und nach Ablauf einer Abwicklungsfrist („wind-down-period“), sollen die von den USA gegen den Iran verhängten Finanz- und Wirtschaftssanktionen schrittweise wieder in Kraft treten. Innerhalb der wind-down-periods, die 90 bzw. 180 Tage betragen und am 6. August 2018 bzw. am 4. November 2018 enden, sollen Unternehmen bestehende Geschäftsbeziehungen im Iran abwickeln und beenden.

Nach Ablauf der ersten wind-down-period am 6. August 2018 treten unter anderem Sanktionen in Bezug auf den Devisen- und Rohstoffhandel sowie gegen die iranische Automobilindustrie wieder in Kraft. Nach Ablauf der zweiten wind-down-period, also am 4. November 2018, leben schließlich Sanktionen gegen die Ölindustrie, den Energiesektor sowie die Finanz- und Versicherungsindustrie wieder auf. Die USA drängen beispielsweise schon auf einen globalen Importstopp von iranischem Öl und haben angekündigt, keine Ausnahmen für die Europäische Union (EU) machen zu wollen.

Reaktion durch die EU

Der Ausstieg der USA aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran hat für Kritik gesorgt. Die EU sowie die weiteren Unterzeichner des Abkommens haben sich ausdrücklich für die Erhaltung des Nuklear-Abkommens mit dem Iran ausgesprochen und wollen an ihren wirtschaftlichen Beziehungen im Iran festhalten.

Zur Rettung des Atom-Deals hat die EU-Kommission das förmliche Verfahren eingeleitet um das sog. Blocking Statute (Verordnung (EG) Nr. 2271/96) zu reaktivieren. Diese Anti-Boykottregelung hat zum Ziel, die extraterritoriale Anwendung der U.S.-Sanktionen zu verhindern. Das Blocking Statute stellt dabei die Beteiligung an den von den USA verhängten Iran-Sanktionen für Unternehmen unter Strafe, sieht gleichzeitig aber auch die Möglichkeit eines Antrags auf Ausnahmegenehmigungen vor.

Das Gesetz soll vor dem 6. August 2018, also vor Ablauf der ersten wind-down-period in Kraft treten.

Auswirkungen für exportierende Unternehmen

International agierende europäische Unternehmen stehen damit jedoch vor dem Dilemma, dass die Einhaltung der europäischen Anti-Boykottregelung zugleich zum Verstoß gegen U.S.-amerikanische Embargobestimmungen führt. Verstärkt wird das Ganze dadurch, dass die Miss-achtung von U.S.-Sanktionen zu schwerwiegende Konsequenzen und drastischen Bußgeldern für die Unternehmen führen kann. Zudem hat die Vergangenheit gezeigt, dass die U.S.-Administration auch konsequent gegen Embargo-Verstöße ausländischer Unternehmen vorgeht.

Das Blocking Statute dagegen kam in der Vergangenheit noch nicht zu Anwendung. Der damalige Streit um Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen konnte beigelegt werden. Es bleibt insofern abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und die EU, im Falle eines Verstoßes gegen die Anti-Boykottregelung, reagieren wird.

Explore #more

23.10.2025 | KPMG Law Insights

Was die FAQs der Bundesnetzagentur für Speicherbetreiber bedeuten

Die Bundesnetzagentur hat am 17. Oktober 2025 FAQs zur regulatorischen Behandlung von stationären Batteriespeichersystemen („BESS“) veröffentlicht. Die FAQs sind eine Orientierungshilfe für Speicherbetreiber, da der…

23.10.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der „Bau-Turbo“ für Kommunen und Bauaufsichtsbehörden

Der Bundestag hat den „Bau-Turbo“ beschlossen und Kommunen können bestimmte Bauprojekte jetzt deutlich beschleunigen. Nach dem am 9. Oktober 2025 beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung des

22.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Das Investment: Private Debt für die Masse: Wie das FRBG den Fondsmarkt umkrempelt

Paradigmenwechsel am Fondsmarkt: Das neue FRBG macht Private Debt retail-fähig und schafft Bürgerbeteiligungsfonds. Welche strategischen Chancen sich jetzt für die Branche ergeben beantwortet KPMG Law…

20.10.2025 | KPMG Law Insights

Rechenzentren: Anforderungen an Notstromaggregate steigen weiter

Wenn in Rechenzentren der Strom ausfällt, hat das oft schwere Folgen: Datenverlust und Systemausfälle können Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden zufügen. Daher sind Notstromaggregate in Datencentern…

16.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Beitrag zum Sammelband „Krypto-Asset Compliance“

Die KPMG Law Experten Ulrich Keunecke und Marc Pussar haben in dem Sammelband „Krypto-Asset Compliance: Umsetzung der Regulierung und Geldwäsche-Prävention“ das Kapitel 3 zum Thema…

14.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Bühler Motor GmbH beim Verkauf der Bühler Motor Aviation GmbH an Astronics Germany GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Bühler Motor GmbH beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile der Bühler Motor Aviation…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der NZG: Compliance Due Diligence im Mittelstand: Mindestumfang und vertragliche Abbildung von Compliance-Risiken der Zielgesellschaft

Im Rahmen von M&A Transaktionen spielt die Compliance bei einer Legal Due Diligence meist noch eine untergeordnete Bedeutung. Gegenstand der hiesigen Betrachtung ist es, einerseits…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law bei der M&A Award Night 2025 ausgezeichnet

KPMG Law ist bei der diesjährigen M&A Award Night des Bundesverbands Mergers & Acquisitions e.V. (BM&A) mit dem Preis „M&A Transaction Advisory” ausgezeichnet worden und…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der CCZ: Der Leitfaden für Compliance-Management-Systeme in kleinen und mittleren Unternehmen (DIN SPEC 91524)

Compliance im Mittelstand ist herausfordernd: Die gesetzliche Verantwortung für Compliance ist unbestritten, die konkreten Aufgaben dagegen sind unklar und abhängig von der konkreten Situation eines…

10.10.2025 | KPMG Law Insights

Transformation in Rechtsabteilungen 2026 – die wichtigsten Trends und Best Practices

Aktuell treiben vor allem drei Themen die Transformation der Rechtsabteilung voran: KI, die rasant zunehmende Regulatorik und geopolitische Entwicklungen. Schon immer gab es technologischen Fortschritt,…

Kontakt

Dr. Konstantin von Busekist

Partner
Leiter Global Compliance Practice
KPMG Law EMA Leader

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597123
kvonbusekist@kpmg-law.com

Anne-Kathrin Gillig

Partner
Regionalleiterin Mitte
Leiterin Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
Head of ESG

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195013
agillig@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll