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11.06.2021 | KPMG Law Insights

Konfliktlösung & (alternative) Streitbeilegung – Commercial Courts – neue Möglichkeiten der internationalen Rechtsdurchsetzung am Standort Deutschland

Commercial Courts – neue Möglichkeiten der internationalen Rechtsdurchsetzung am Standort Deutschland

Die neuen Commercial Courts bieten international agierenden Unternehmen neue Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung am Standort Deutschland.

Lange Zeit war London die erste Adresse für internationale Rechtsstreitigkeiten. Seit dem Brexit und damit dem Austritt Großbritanniens aus dem europäischen Vollstreckungsraum hat insbesondere der Commercial Court of London einiges von seiner vormals herausragenden Bedeutung verloren. Diese Lücke könnte in Deutschland geschlossen werden. Denn was liegt näher, als dass die größte Wirtschaftsmacht in Europa auch im Bereich der Rechtsprechung eine Führungsrolle übernimmt?

Damit könnte dem Trend entgegenwirkt werden, dass zuletzt immer mehr Auseinandersetzungen mit internationalem Bezug statt vor den deutschen Kammern für Handelssachen vor Schiedsgerichten im Ausland ausgetragen werden. Die englische Sprache spielt dabei eine erhebliche Rolle. Um die staatlichen Gerichte in unserem Land wieder attraktiver für international ausgerichtete Kundschaft zu machen, haben einige Bundesländer bereits die Gunst der Stunde genutzt und sich in der Rechtsprechung quasi international aufgestellt.

In Baden-Württemberg etwa gibt es seit 1. November 2020 mit dem sog. „Commercial Court“ eine neue Kammer für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten an den Landgerichten Mannheim und Stuttgart. Hier können international tätige Unternehmen z.B. ihre Streitigkeiten aus Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts austragen, in Mannheim außerdem noch Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften. Für den Commercial Court in Baden-Württemberg gelten teilweise Mindeststreitwerte von 2 Mio. Euro, so etwa bei Streitigkeiten aus beiderseitigen Handelsgeschäften.

Die internationale Aufstellung ist von Vorteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland, da Vertrauen in Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen mit Gerichtsstand in Deutschland gestärkt wird. Hinzu kommt die Transparenz des Verfahrens im Fall der Fälle. Man kennt es von Prozessen in anderen Ländern: neben der fremden Rechtsordnung kommt oft eine Sprache hinzu, derer die Mandantschaft und nicht selten auch der hiesige Rechtsanwalt nicht hinreichend mächtig ist. Englisch als weltweite Korrespondenzsprache hilft da sehr.

In gewissen Bereichen gibt es in Deutschland schon länger Gerichtsbarkeiten mit internationaler Ausrichtung, wie etwa den traditionsreichen Seegerichtshof in Hamburg. In der Hansestadt und auch in Frankfurt bestehen zudem seit einiger Zeit an den Landgerichten Kammern, an denen die Verhandlungen auf Englisch geführt werden können.

Nach einer aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen sollen nun die Länder ermächtigt werden, Kammern für internationale Handelssachen an den Landgerichten sowie spezielle Berufungssenate an je einem Oberlandesgericht pro Land einzurichten. Die Verfahren sollen dann vollständig in englischer Sprache geführt werden können, was neben der mündlichen Verhandlung die Schriftsätze und in den Prozess eingebrachte Urkunden ebenso umfasst, wie am Ende das Urteil. Weiterhin sollen die Parteien auf Wunsch ein Wortprotokoll einfordern können.

Soweit ein Land von der Ermächtigung zur Einrichtung eines eigenen Commercial Court nicht Gebrauch machen möchte, soll es sich durch Staatsvertrag dem Commercial Court eines anderen Landes anschließen können. Die Zuständigkeit solcher „internationalen“ Spruchkammern ergibt sich oft aus einer Gerichtsstandsvereinbarung, wenn die Parteien bereits bei Eingang der Vertragsbeziehung für den Fall der Fälle eine Gerichtsverhandlung in englischer Sprache als vorteilhaft erkannt haben. Während durch die englische Verhandlungssprache die Internationalität verstärkt Einzug in die deutschen Gerichte hält, wird der Rechtsstreit materiell nach wie vor nach deutschem Recht entschieden. Ebenso gelten die Verfahrensnormen der ZPO und des GVG.

Es spricht einiges dafür, dass die neuen englischsprachigen Spruchkammern die Attraktivität des Rechtsstandorts Deutschland stärken werden. Bereits jetzt sind deutsche Gerichte international fachlich hoch angesehen, was insbesondere auf die Hochwertausbildung der Richterschaft, deren persönliche Unabhängigkeit, die deutsche Zivilprozessordnung sowie die Kostentransparenz zurückzuführen ist. Wenn sich nun noch eine strukturierte Internationalität durch vollständig englischsprachige Gerichtsprozesse in der deutschen Gerichtslandschaft durchsetzt, wird das ein Übriges leisten.

Die Anforderungen an die Beteiligten eines Verfahrens vor einem Commercial Court sind nicht zu unterschätzen. Der Commercial Court Stuttgart / Mannheim etwa wirbt auf seiner Website mit „hervorragend qualifizierten und erfahrenen Richterinnen und Richtern mit ausgezeichneten Kenntnissen im Wirtschaftsrecht“, die „in der Lage“ sind, die Verhandlung nach Wunsch der Parteien auf Englisch zu führen, so dass Übersetzungen von englischsprachigen Dokumenten ebenso wenig erforderlich sein sollen, wie zwischengeschaltete Dolmetscher. Diesen Anspruch wird man zu Recht auch an die beteiligten Prozessvertreter der Parteien stellen dürfen. Neben der ohnehin in derlei relevanten Verfahren erforderlichen fachlichen Expertise müssen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über eine ausgewiesene Routine in der englischen Sprache verfügen. Dabei genügt nicht das inzwischen in internationalen Kanzleien bereits beim Berufseinstieg vorausgesetzte „verhandlungssichere“ Englisch. Es macht einen immensen Unterscheid, ob auf Englisch Rechtsberatung erbracht, Verträge entworfen und Besprechungen geführt werden oder ob man sich für eine rein englischsprachige Prozessführung mit erfahrenen muttersprachlichen Kollegen auf der Gegenseite in den Ring begibt.

KPMG Law berät ihre Mandanten nicht nur in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, sondern verfügt darüber hinaus über ausgewiesene Expertise in der Prozessführung. Die von uns in internationalen Rechtstreitigkeiten eingesetzten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind es gewohnt, in englischsprachiger Umgebung zu agieren und die Interessen unserer Mandantschaft insofern auch streitig auf hohem Niveau zu vertreten.

Für international agierende Unternehmen bieten sich durch die Commercial Courts in Deutschland neue Perspektiven, die es sowohl bereits anfangs bei der Gestaltung von Vertragsbeziehungen als auch im etwaigen Streitfalle zu nutzen gilt.

Für alle Fragen zum Thema Commercial Court und Streitigkeiten mit internationalem Bezug stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – dies gilt natürlich auch für einen drohenden Rechtsstreit zur Vermeidung etwaiger Auseinandersetzungen.

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