Suche
Contact
09.07.2019 | KPMG Law Insights

Bußgeld in Höhe von ca. 205 Millionen Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen

Bußgeld in Höhe von ca. 205 Millionen Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen

Die Datenschutzbehörde in Großbritannien (ICO) informierte heute darüber, dass sie gegen die Fluggesellschaft British Airways wegen nicht hinreichender Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein Bußgeld in Höhe von 183,39 Millionen Britische Pfund festgesetzt hat. Im vergangenen Jahr wurden ca. 500.000 Nutzer der Website von British Airways von Hackern auf deren eigene Website umgeleitet, so dass diese u.a. Informationen zu Buchungsdetails, Namen, Adressdaten und Kreditkartendaten erlangen konnten. Ermöglicht wurde dies aus Sicht der Aufsichtsbehörde durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen der Fluggesellschaft. Diese hat angekündigt, Widerspruch gegen das Bußgeld zu erheben.

Das Bußgeld wäre womöglich noch deutlich höher ausgefallen, wenn British Airways nicht umfangreich mit der Behörde kooperiert und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen verbessert hätte. Jedenfalls hat ein solches Verhalten die deutschen Aufsichtsbehörden in der Vergangenheit veranlasst, Bußgelder zu reduzieren.

Ungeachtet des Ausgangs des weiteren Verfahrens reiht sich die Entscheidung der ICO in die bisher schon zu beobachtende Bußgeldpraxis ein, insbesondere Verstöße gegen Vorschriften der DSGVO zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten mit hohen Bußgeldern zu ahnden. Deren Bedeutung in der Praxis kann somit kaum überschätzt werden. Wer dagegen als Verantwortlicher aus Desinteresse oder gar aus Kostengründen die Sicherheit personenbezogener Daten vernachlässigt, setzt sich künftig dem Risiko hoher Bußgelder aus. Neben diesen Bußgeldern drohen weitere Risiken wie etwa Reputationsrisiken oder das Risiko weiterer aufsichtsbehördlicher Maßnahmen wie etwa der (vorläufigen) Untersagung einzelner Verarbeitungen.“

Explore #more

10.09.2024 | In den Medien

Podcast zum Thema „Scheinselbständige beschäftigen? Der Staat schaut nun viel genauer hin“ mit Stefan Middendorf

Wer sogenanntes Fremdpersonal beschäftigt geht viel mehr Risiken ein, als den meisten bewusst ist. KPMG Law Experte Stefan Middendorf erklärt im Podcast von Mittelstand Reloaded

10.09.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der stores+shops: EU-Verpackungsverordnung auf der Zielgeraden

In der neuen Ausgabe des  Handelsfachmagazins stores+shops  stellen die KPMG Law Experten Simon Meyer und Sandro Köpper die neue EU-Verpackungsverordnung vor. „Die neue EU-Verpackungsverordnung reiht…

09.09.2024 | In den Medien

Statement von Ulrich Keunecke im In-house-Counsel zum Thema Kapitalmarkt-Compliance

Für Private-Equity-Investoren ist der Börsengang die häufige Exitstrategie bei einer Unternehmensbeteiligung. Doch auch Familienbetriebe und Mittelständler können über den Aktienmarkt neues Kapital und Investoren gewinnen.…

06.09.2024 | KPMG Law Insights

Auch kleine integrierte Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 ihre Elektromobilitätssparten neu aufstellen

Der Geschäftsbereich der Ladesäuleninfrastruktur befindet sich derzeit regulatorisch im Wandel. Insbesondere für Verteilnetzbetreiber gelten nach § 7c EnWG strenge Entflechtungsvorgaben, von denen jedoch für Verteilnetzbetreiber,…

30.08.2024 | In den Medien

JUVE-Rechtsmarkt: Titelgeschichte zum Thema Legal-Tech mit KPMG Law

Wege und Werkzeuge von Kanzleien bei der Umsetzung ihrer Legal-Tech-Strategie unterscheiden sich teils massiv. Wer sich im Markt besonders hervortut, untersucht die aktuelle Ausgabe des…

27.08.2024 | KPMG Law Insights

Das bedeuten die FAQ der BaFin zur Institutsvergütungsverordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Fragen und Antworten (FAQ) zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Sie ersetzen die bisherige Auslegungshilfe. Die FAQ finden nun unmittelbare Anwendung.…

26.08.2024 | In den Medien

Interview mit Moritz Püstow zum Thema Nachhaltigkeit und Effizienzsteigerung in der Bauindustrie

Wie rüstet sich die Bauindustrie für die Zukunft, die vor großen Herausforderungen steht? Den Schlüssel darin, schneller mehr Automatisierung beim Bauen zu erreichen und nachhaltiges…

22.08.2024 | Pressemitteilungen

Strategische Allianz zwischen KPMG Law und MHP – A Porsche Company

KPMG Law und MHP – A Porsche Company haben eine strategische Allianz vereinbart. MHP ist ein führendes Beratungshaus im Bereich Engineering & Digital Plattform Solutions…

21.08.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der dpn: Erste praktische Erfahrungen mit der Umsetzung von DORA

In Krisenlagen und Zeiten zunehmender Cyberkriminalität ist die digitale Betriebsstabilität für Unternehmen enorm wichtig. Künftig müssen Finanzunternehmen und Drittdienstleister von Informations- und Kommunikationstechnologien in ihren…

19.08.2024 | In den Medien

Gastbeitrag bei Springer Professional: Giralgeldtoken will Finanzprozesse der Industrie erleichtern

Der Giraldgeldtoken der Geschäftsbanken soll für die Industrie eine Alternative zum digitalen Euro sein und dabei den Charakter einer Einlage haben. Das könnte eine Win-Win…

Kontakt

Sebastian Hoegl, LL.M. (Wellington)

Senior Manager
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
LL.M. (Wellington)

Heinrich-von-Stephan-Straße 23
79100 Freiburg im Breisgau

tel: +49 761 769999-20
shoegl@kpmg-law.com

Maik Ringel

Senior Manager

Münzgasse 2
04107 Leipzig

tel: +49 341 22572563
mringel@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll