Suche
Contact
19.07.2019 | KPMG Law Insights

Bußgeld gegen Den Haager Krankenhaus in Höhe von bis zu 760.000 Euro

Bußgeld gegen Den Haager Krankenhaus in Höhe von bis zu 760.000 Euro

Die Niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) hat ein Bußgeld in Höhe von 460.000 Euro gegen ein Krankenhaus wegen fehlenden Schutzes der Patientenakte vor unnötigen Zugriffen im Krankenhausinformationssystem verhängt. Mindestens 85 Mitarbeiter des Krankenhauses griffen demnach unnötigerweise und unberechtigt auf die Krankenakte eines bekannten Patienten zu, ohne in die Behandlung des Patienten involviert gewesen zu sein.

Die Aufsichtsbehörde machte in ihrer Pressemitteilung deutlich, dass die Beziehungen zwischen einem Gesundheitsdienstleister und einem Patienten absolut vertraulich seien. Dies gelte auch innerhalb der Mauern eines Krankenhauses. Ein Krankenhaus müsse daher alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Patientendaten zu gewährleisten. Jedes Krankenhaus müsse regelmäßig überprüfen, wer welche Akte konsultiert. Nur so könnten rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, wenn ein nicht berechtigter Mitarbeiter auf eine Akte zugreife.

Patientenakten seien zudem technisch mindestens mit einer zwei-Faktoren-Authentifizierung zu sichern. Bei jedem Zugriff auf eine Patientenakte sei die Identität eines Benutzers durch einen Code oder ein Passwort in Kombination mit einer Personalkarte zu protokollieren. Einheitliche Passwörter für ganze Abteilungen oder das Benutzen eines gemeinsamen Benutzernamens, um sich nicht jeweils neu anzumelden, seien nicht zulässig.

Zur effektiven und schnellstmöglichen Umsetzung dieser Vorgaben setzt die Aufsichtsbehörde das Krankenhaus weiter unter Druck: Solange die Sicherheitsvorkehrungen nicht verbessert sind, muss das Krankenhaus alle zwei Wochen zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von weiteren 100.000 Euro zahlen, maximal 300.000 Euro. Damit droht dem Krankenhaus ein maximales Bußgeld von 760.000 Euro.

Bereits im Oktober letzten Jahres wurde wegen eines ähnlichen Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 400.000 Euro gegen ein Krankenhaus in Portugal verhängt. Grund hierfür war ebenfalls die mangelnde Sicherheit der Patientenakte vor Zugriffen durch nicht-behandelndes medizinisches Personal. Auch wenn die nationalen Aufsichtsbehörden die Bußgeldhöhe grundsätzlich frei bestimmen dürfen, so muss auch in Deutschland mit einer vergleichbaren Bußgeldhöhe für die unzureichende Sicherheit von Patientenakten durch mangelhafte Berechtigungskonzepte in Krankenhausinformationssystemen gerechnet werden.

Explore #more

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

28.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der FAZ zum Thema „Wer haftet, wenn Algorithmen entscheiden?“

Künstliche Intelligenz ist in den Chefetagen angekommen. Ob bei Investitionsentscheidungen, der Risikoanalyse oder der Personalplanung – immer häufiger werden Ergebnisse der künstlichen Intelligenz als Entscheidungsgrundlage…

23.07.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten im Südwestrundfunk (SWR) zum GKV-Spargesetz

In der TV-Sendung  SWR Aktuell Rheinland-Pfalz kommentiert KPMG Law Krankenhaus-Experte Harald Maas das GKV-Spargesetz und den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser. Der Beitrag ist frei

21.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in SpringerProfessional: Geopolitische Supply-Chain-Risiken strategisch meistern

Globale Lieferketten und internationale Geschäftsmodelle stehen unter Druck wie lange nicht mehr: Geopolitische Spannungen, industriepolitische Programme und ein verschärftes Außenwirtschaftsrecht verändern die Spielregeln in rasantem…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland künftig konsequenter verfolgt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 einen 26…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in der tagesschau: Recycelte Baustoffe trotz Knappheit kaum im Einsatz

Kies, Sand und Schotter werden knapp und teurer. Recycling-Baustoffe könnten helfen. Doch trotz ausgereifter Technik gibt es vor allem bei öffentlichen Projekten große Hürden. Preissprünge…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement im private banking Magazin: So plant die EZB den digitalen Euro

Die Bankenbranche erwartet die Entscheidung der EZB, welche Institute beim Pilotprojekt für den digitalen Euro zum Zug kommen. Aus Deutschland bewarben sich die Deutsche Bank,…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

Kontakt

Sebastian Hoegl, LL.M. (Wellington)

Senior Manager
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
LL.M. (Wellington)

Heinrich-von-Stephan-Straße 23
79100 Freiburg im Breisgau

Tel.: +49 761 769999-20
shoegl@kpmg-law.com

Maik Ringel

Senior Manager

Münzgasse 2
04107 Leipzig

Tel.: +49 341 22572563
mringel@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll